SBERBANK WKN: A1JB8N ISIN: US80585Y3080 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 9.010
Wiesi
Wiesi, 15.09.2023 10:52 Uhr
0
Ich bekam ein Schreiben von meiner Bank für ansuchen um Umtausch. NUR ich muss auch einem späteren Verkauf zustimmen…aber gleichzeitig bekam ich auch die Aussage dass Tausch eh nicht funktioniert
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blitzi1277, 14.09.2023 22:29 Uhr
0
Auf Nachfrage heute Antwort von Targobank erhalten: Es gibt bis Ende der Woche (17.09.23) ein Weisungsformular für Kunden mit russischen ADRs mit Fristsetzung bis 20.09.23. Zudem soll bis 20.09.23 ein russisches Depot eröffnet werden, da Weisung sonst nicht möglich ist. Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, ob das alles ernst gemeint ist? ING hat heute geantwortet. Die machen gar nix. Man würde jede Info zu russischen ADRs unverzüglich weiterleiten, wenn sich Tauschmöglichkeiten ergeben, usw. blablabla und Clearstream würde eh nichts machen und deshalb auch keine Weisung zur Genehmigung möglich bla bla bla. Kopfschütteln das zweite Mal...
D
Det123, 14.09.2023 17:58 Uhr
0
S broker Kunden schaut einmal in euer Postfach. Ich würde vorhin aufgefordert für Sberbank eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Das geht meiner Meinung gar nicht, da Sberbank sanktioniert und Bücher geschlossen. Was sollst. Ist ein Versuch wert.
D
Det123, 14.09.2023 13:25 Uhr
0
Je mehr Banken aus Russland abziehen umso wichtiger ist es die Finamzstabilität in Russland aufrecht zu erhalten. Der größte Gewinner wird dabei die sberbank werden. https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/verbuendete-ziehen-geld-ab--es-wird-eng-fuer-russlands-banken--der-letzte-macht-das-licht-aus/4014535/?utm_source=BoersennewsShare&utm_medium=App&utm_campaign=News&fbclid=IwAR3MMuBAD9C_zcbyT2uz0NGO0DG_wZv78rZ4bYhiD49ETWu4gX_y_hIFVYY
P
PaulR90, 12.09.2023 16:06 Uhr
0
Es kann dazu kommen, dass keine Umwandlung (mehr) möglich ist, auch wenn Genehmigung und Weisung vorliegen. Eine Umwandlung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs von BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (folgend Bank genannt) liegen. • Ob für die Umwandlung ein Depot in Russland erforderlich ist, kann die Bank nicht sagen. Eine Verwahrung der dem Aktienzertifikat zugrunde liegenden russischen Wertpapiere durch die Bank ist jedenfalls nicht möglich
P
PaulR90, 12.09.2023 16:05 Uhr
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Wie geht es dann weiter? • Sobald wir Ihre Rückantwort erhalten haben, beantragen wir für Sie die Ausnahmegenehmigung bei der Bundesbank. • Wenn wir eine Ausnahmegenehmigung für Sie erhalten, informieren wir Sie wieder über die nächsten Schritte. Wichtig zu wissen: • Sie können im Moment keine Weisung für den Tausch erteilen. Der Grund: Clearstream nimmt derzeit keine Weisungen entgegen. • Sollten Sie in der Vergangenheit schon eine Weisung erteilt haben, ist diese nicht mehr gültig. Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S
P
PaulR90, 12.09.2023 16:05 Uhr
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Das ist ein Witz. Schreiben können sie sich sparen durch folgende Passagen:
P
PaulR90, 12.09.2023 16:05 Uhr
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@det ich bekam auch eine Benachrichtigung vom Broker:Information zu ADRs/GDRs mit Russlandbezug Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, am 23. Juni 2023 hat der EU-Rat die EU-Verordnung 2023/1215 verabschiedet. Diese Verordnung gehört zum 11. Sanktionspaket der EU-Kommission. Sie eröffnet ein Zeitfenster für die Durchführung von bestimmten Wertpapiertransaktionen, bei denen der russische Zentralverwahrer NSD beteiligt ist. Was bedeutet das im Detail für Sie? Die Bundesbank kann jetzt die Umwandlung und Übertragung von bestimmten ADRs/GDRs in die zugrunde liegenden russischen Wertpapiere genehmigen. Die Genehmigung hängt von der Erfüllung folgender Bedingungen ab: 1. Das Aktienzertifikat (zum Beispiel ein ADR) wurde vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt.* 2. Der betreffende Genehmigungsantrag wurde bis zum 25. September 2023 bei der Bundesbank gestellt.* 3. Der Inhaber des Aktienzertifikats kann nachweisen, dass die Umwandlung für die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers notwendig ist. 4. Die Veräußerung des zugrunde liegenden Wertpapiers ist mit den Verboten der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 einschließlich Artikel 5 und 5f vereinbar.* 5. Es werden keiner anderen im Anhang I der EU-Verordnung 269/2014 aufgeführten Einrichtung Gelder bereitgestellt. 6. Diese Transaktionen (Umwandlung und Übertragung) müssen bis zum 25. Dezember 2023 abgeschlossen sein. *diese Bedingungen prüfen wir unverbindlich für Sie.
Wiesi
Wiesi, 12.09.2023 15:17 Uhr
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Hat jemand Zugang?
Wiesi
Wiesi, 12.09.2023 15:17 Uhr
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https://app.handelsblatt.com/finanzen/anlagestrategie/trends/adr-hinterlegungsscheine-den-totalverlust-mit-russischen-papieren-vermeiden/29385820.html
D
Det123, 11.09.2023 22:51 Uhr
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https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Russland/Russische-Wertpapiere-22-Ausschussdienst-lehnt-Petition-der-SdK-ab-aktuelle-Hinweise.pdf.
D
Det123, 11.09.2023 20:00 Uhr
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Tausch mit Ausnahmegenehmigung - Ablehnung durch die Hintertür IV. HinweiseAuf der Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigungen gestatten die Umwandlung von Aktienzertifikaten c c in Originalpapiere nur bis zum 25. Dezember 2023. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Amtssprache deutsch ist. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung bitten wir abzusehen. Die Deutsche Bundesbank behält es sich vor, im Rahmen der Prüfung von Anträgen weitere Unterlagen nachzufordern. Meinung: Merkt eigentlich noch einer etwas. Da machen die Anleger Klimmzüge um an eine Ausnahmegenehmigung zu kommen. Dann wird das ganze Prozedere wieder kassiert in dem die Genehmigungen nur bis zu einem Umtausch bis zum 25.12.2023 gelten. Im Umkehrschluss heißt dies. Alle Inhaber von ADR von sanktionierten Unternehmen werden es wohl kaum schaffen das der ADR-Ausgeber den Umtausch bis um 25.12.2023 vollzieht. Was ist vor allem mit den geschlossenen Büchern??? Verfasser: Autor - ohne mein Obligo - https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/tausch-mit-ausnahmegenehmigung-im-grunde-kriminelle-verweigerung
D
Det123, 09.09.2023 13:05 Uhr
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Im Nachgang zur Ausnahmegenehmigung gibt es noch viele Fragen. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/ausnahmegenehmigung-und-wie-geht-es-weiter
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