Hackerangriff auf Destatis
Wird diese KI-Cybersecurity solche Angriffe künftig verhindern?
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SBERBANK WKN: A1JB8N ISIN: US80585Y3080 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 9.012
J
JensHolger, 22.06.2022 15:13 Uhr
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Hab gerade von der Erste Bank erfahren, dass sie aufgrund der Sanktionen nicht konvertieren können
J
JensHolger, 22.06.2022 15:17 Uhr
1
Sehr damit absolut schwarz. Die Dummheit unserer Sanktionen ist weltrekordfähig. Viele Unternehmen, Versicherungen, Gewerkschaften, Privatpersonen haben Aktien von Superbank, Gazprom etc. in zigfacher Milliardenhöhe. Die EU schenkt nun praktisch unsere Anteile Russland. Genial! Wenn das die Russen nicht in die Knie zwingt?
Bagocell007pfs
Bagocell007pfs, 22.06.2022 19:14 Uhr
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Klingt wieder nach russischen Depots oder verstehe ich das falsch?

Sehe ich auch so
k
kleinaktionär00, 22.06.2022 22:31 Uhr
0
Kann man nur hoffen, dass die Sanktionen zurückgenommen wird, oder man macht ein C Konto bei Gazprombank. Denke jedoch dass die Sanktionen noch lange bleiben, die EU und Deutschland nehmen gerne das wenige, was die Bürger noch haben.
Somesame
Somesame, 22.06.2022 13:12 Uhr
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Klingt wieder nach russischen Depots oder verstehe ich das falsch?
L
LarsBo, 22.06.2022 12:55 Uhr
0
Das heißt, es ist alles in Butter?!
b
blitzi1277, 22.06.2022 12:36 Uhr
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Eine Wandlung findet nicht statt, wenn sich weniger Aktien des russischen Emittenten auf dem Depotkonto der Verwahrstelle befinden, als für die Wandlung DR für alle Anträge erforderlich sind. Ein ähnliches Verfahren wird für Fälle vorgeschlagen, in denen die Rechte an Wertpapieren eines russischen Unternehmens auf dem Depotkonto eines ausländischen Nominalinhabers verbucht sind und Transaktionen mit ihnen aufgrund von Sanktionen gesperrt sind. Der Inhaber solcher Wertpapiere kann bei der russischen Hinterlegungsstelle, bei der das Depotkonto des ausländischen Nominee-Inhabers eröffnet wird, einen Antrag auf „Zwangsübertragung der Buchhaltung von Rechten“ stellen. Während der Prüfung der Änderungsentwürfe in der Sitzung des Duma-Ausschusses für den Finanzmarkt fragte dessen Vorsitzender Anatoly Aksakov den stellvertretenden Finanzminister Alexej Moissejew, ob es kein Durcheinander geben werde, ob die Menschen nicht „in den Depots herumlaufen“ müssten. "Wir gehen davon aus, dass die Leute jetzt überhaupt nichts bekommen. Jede andere Option ist besser als die, die wir jetzt haben", sagte Moissejew. Lockerung der Regeln Die Änderungen legen nicht nur den Mechanismus der DR-Diskontierung fest, sondern erweitern auch den Kreis der Personen, die ihn nutzen können. Das geltende 114-FZ-Gesetz sieht vor, dass diese Option nur Inhabern von Quittungen zur Verfügung steht, die diese vor dem 27. April 2022 – dem Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes – erworben haben. Die Änderungen führen eine Reihe von Ausnahmen ein. Der Umtausch von Wertpapieren wird denjenigen gestattet, die DR nach dem 27. April für vor diesem Datum abgeschlossene Transaktionen erhalten haben, deren tatsächliche Übertragung von Wertpapieren später hätte erfolgen sollen oder aufgrund von Sanktionen nicht rechtzeitig ausgeführt wurden. Darüber hinaus wird der Dekonversionsmechanismus für neue DR-Inhaber verfügbar sein, die sie nach dem 27. April über den vor diesem Datum abgeschlossenen zweiten Teil des Repo-Geschäfts erhalten haben. Eine Rücknahme ist zulässig, wenn Hinterlegungsscheine nach dem 27. April an den Rechtsnachfolger des Vorbesitzers oder an die Person, zu deren Gunsten sie verpfändet wurden, übergegangen sind. ERFÜLLUNG DES GESETZES ZUR DEKONVERTIERUNG Diese Änderungen sind notwendig, um die Umsetzung des im April 2022 verabschiedeten Gesetzes FZ-114 sicherzustellen, das die Platzierung von Belegen an ausländischen Börsen verbot und die Dekotierung bestehender Belege vorschrieb, wenn die Regierungskommission ihre Aufrechterhaltung nicht genehmigt.
b
blitzi1277, 22.06.2022 12:36 Uhr
0
Übersetzung der Interfax Meldung mit Google Translate: 21. Juni 2022 20:52 Dekonwandlung von Hinterlegungsscheinen soll automatisch oder zwingend möglich sein - Änderungen MOSKAU. 21. Juni (Interfax) – Die Dekonversion von Hinterlegungsscheinen (DR), zu denen der Zugang aufgrund von Sanktionsbeschränkungen gesperrt ist, wird gemäß den Änderungen sowohl automatisch als auch obligatorisch möglich sein, je nachdem, ob Rechte auf Quittungen in einer russischen oder ausländischen Hinterlegungsstelle erfasst werden von Interfax gesehen. Für Eigentümer, deren Rechte in russischen Depots verbucht werden, erfolgt ein automatischer Austausch ohne Bezugnahme auf ausländische Infrastruktur. Der Umtausch wird von den russischen Emittenten selbst initiiert, sie sind verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen ab dem von der Bank of Russia festgelegten Datum eine entsprechende Mitteilung an die russische Verwahrstelle zu senden. Unternehmen, denen es vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit gestattet ist, eine Notierung von Einnahmen an ausländischen Börsen zu führen, können beantragen, dass die Zentralbank sie von der Notwendigkeit der automatischen Umrechnung befreit oder sie nach Abschluss des Programms zulässt. Die Verwahrstelle muss Operationen durchführen, die auf die Übertragung von Anteilen russischer Emittenten an Inhaber von Zertifikaten innerhalb des vom Verwaltungsrat der Zentralbank festgelegten Zeitrahmens abzielen, heißt es in den Änderungen. „Für Umwandlungsfälle mit einem sanktionierten Element auf der Seite des Emittenten oder Inhabers ist ein deklaratives Umwandlungsverfahren durch eine russische Verwahrstelle vorgesehen, ohne dass der Betrieb auf ausländische Infrastruktur beantragt werden muss“, sagte die Zentralbank von Russland (CBR). vorhin. Die Änderungen sehen die Schaffung eines Mechanismus zur „obligatorischen“ Rückumwandlung von Hinterlegungsscheinen vor, wenn die Rechte daran bei ausländischen Hinterlegungsstellen verbucht werden und Transaktionen mit Wertpapieren aufgrund von Sanktionen blockiert werden. Der Inhaber solcher Quittungen kann innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Norm bei der russischen Hinterlegungsstelle, bei der das Depotkonto eröffnet wird, die Registrierung von Rechten auf Aktien einer russischen Gesellschaft beantragen, mit einem Antrag auf Zwangsumwandlung von DRs in Aktien eines russischen Emittenten. Dem Antrag sind „unter den gegebenen Umständen verfügbare“ Unterlagen beizufügen, die die Rechte an den Belegen belegen. Am Ende der 90-tägigen Frist für die Einreichung solcher Anträge muss die Verwahrstelle innerhalb von 10 Geschäftstagen die Aktien vom Depotkonto der Verwahrstellenprogramme abbuchen und dem offenen Konto des Antragstellers die Aktien der russischen Gesellschaft gutschreiben, wobei dies anzugeben ist allfällige Belastungen und Verfügungsbeschränkungen auf dem DR (diese Angaben sind vom Antragsteller im Umwandlungsantrag anzugeben).
i
iNadja, 22.06.2022 12:25 Uhr
0
404 Error. Was stand da?
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blitzi1277, 22.06.2022 7:50 Uhr
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https://interfax.com/newsroom/top-stories/80492/ Hier das geplante Verfahren
D
Det123, 21.06.2022 16:39 Uhr
1

Die ganzen großen Institutionen sind dazu getrieben, zu verkaufen. Und das kann natürlich zu einem Kursrutsch führen.

Mit einem möglichen Handel in Russland und mit dem Kurs Rutsch (das war auch meine Meinung) ist alles hypothetisch. Im Grunde wird bis auf weiteres gar gar nichts mit den ADR passieren. Als einziger Verkäufer kann/muss JPMorgan auftreten. Weder Black Rock oder andere Größen konnten bis auf wenige Kleinanleger tauschen. Mit Beendigung der Tausch Frist hat für alle nicht gewandelt Sber ADR ist jetzt JPMorgan verantwortlich. Warum können sie zur Zeit nicht wandeln und verkaufen. 1. Handelsverbot für Ausländer. 2. Russische broker dürfen zur Zeit nicht im Auftrag für Ausländer böser Staaten tätig werden. *. 3.. Konvertierungsverbot von Rubel 4. Geldtransfer aus Russland nur mit Genehmigung. 5. JP Morgan hat sich verpflichtet nur bei geordneten Marktverhältnissen und angemessenen Zeitraum zu verkaufen. Einem Verramschen soll somit vorgebeugt werden. 6. Es stehen nach meiner Recherche ca. 5,3 Mrd. SBER Aktien zum Verkauf. Die kann die MOEX unter normalen Bedingungen nicht aufnehmen. 7. JPMorgan würde meiner Meinung nach durch den Vetmögenstransfer nach Russland die Sanktionen unterlaufen. Fazit : In dem Forum wird von einigen immer noch so getan als ob nichts passiert ist, ein Handel kurzfristig wieder möglich sein wird und wir als Bonus reichliche Dividenden erhalten. Vielleicht ist es im Moment unser großes Glück das auch JPMorgan aus meiner Sicht handlungsunfähig ist. Ich bin kein Verschwörungstheoretiker oder Miesepeter. Wir müssen uns der Realität, wie sie sich derzeit stellt, akzeptieren. Träumen und auf bessere Tage hoffen ist erlaubt. Im Moment hätte ich auch keine Lösung es sei denn man würde den ADR Handel außerhalb Russlands wieder aufnehmen. Ob das rechtlich möglich ist weiß ich nicht. In diesem Sinne. Wie immer ohne mein Obligo.
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