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Renk Group WKN: RENK73 ISIN: DE000RENK730 Kürzel: R3NK Forum: Aktien User: _Hugo_
18,29 EUR
-0,04 %-0,01
28. Dec, 12:58:53 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 9.755
I
ralbonn,
4. Dez 16:20 Uhr
0
Es gibt noch andere Tricks aber besser hier nicht, verstehen bestimmt wenige. Hat man ja heute gesehen.🤦♂️
ralbonn,
4. Dez 16:19 Uhr
0
Nein das geht nicht, entweder ich realisiere noch Verluste um die Steuer zu senken im gleichen Jahr.
I
INVEST.,
4. Dez 16:17 Uhr
0
Das ist schon klar aber anders rum.
Wenn ich letztes Jahr 30k Gewinn habe und versteuert habe und dieses Jahr 30k Verlust kann man es anscheinend nicht verrechnen
ralbonn,
4. Dez 16:16 Uhr
0
Verluste gehen in einen Verlusttopf, dieser bleibt immer bestehen.
Bis die Verkaufsgewinne den Topf ausgleichen.
D
Dach68,
4. Dez 14:44 Uhr
1
Man muss auch Fehler eingestehen , ist doch wie von dir berichtet , gilt aber nur wenn du verkaufst , sonst nicht. Dieses hatte der Kollege aber erst anders geäußert.
UliTrueffel,
4. Dez 14:37 Uhr
2
Ich denke, nur aus dem laufenden Jahr oder zukünftigen. Rückwärts nein. Deshalb verkaufen einige ja auch Ende Dezember häufig, um noch verrechnen zu können.
UliTrueffel,
4. Dez 14:36 Uhr
1
Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren bei derselben Bank verrechnen.
https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/verlustverrechnung-so-sparen-sie-steuern.html
INVEST.,
4. Dez 14:32 Uhr
0
Ich glaube es geht um Gewinne aus dem Vorjahr mit Verlusten aus diesem Jahr verrechnen.
Da weiß ich aber nicht ob das über die Steuererklärung geht.
Hatte noch kein Jahr mit Verlusten
UliTrueffel,
4. Dez 14:00 Uhr
1
Verluste werden mit Gewinnen aus Aktiengeschäften (gilt nicht für Dividenden) automatisch verrechnet. Innerhalb einer Bank. Der Verlusttopf wird mit erzielten Gewinnen aus dem laufenden Jahr direkt verrechnet. Der Verlusttopf überträgt sich automatisch ins Folgejahr.
Talli123459876,
4. Dez 13:48 Uhr
0
Das stimmt nicht! !!!!!!!Automatisch bekommt man gar nicht zurück! Mann kann das nur steuerrechtlich geltend machen bei der Steuererklärung. Mit einer Verlustbescheinigung der Bank.
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