REALTY INCOME WKN: 899744 ISIN: US7561091049 Kürzel: O Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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14. Nov, 14:40:44 Uhr, Baader Bank
Kommentare 9.091
Kursi
Kursi, 21. Sep 13:15 Uhr
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Es gibt die Günstigerprüfung,bedeutet man bekommt die Abgeltungssteuer zurück,wenn man insgesamt keine Steuern auf Einkommen plus Kapitalerträge zahlen muss. Genauso kann man einen Teil der Abgeltungssteuer zurückbekommen,wenn man insgesamt weniger als diese 25% Abgeltungssteuer zahlen muss. Was man machen kann ist,dass man ab einem bestimmten Kapitalertrag progressiv höhere Steuern veranschlagt. Meinetwegen ab 100k dann 30% etc hoch nach oben bis 50% bei 1Million.
M
Micha10000, 21. Sep 12:47 Uhr
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Nun muss man dem Lindner zugute halten, dass er den Freibetrag überhaupt erst mal angehoben hat. Unterm Strich finde ich die Besteuerung von Dividenden eh nicht richtig. Wir Kleinanleger sparen uns Geld zusammen, um hinterher gut zu leben. Wir fallen auch keinem zur Last. Finanziell. Andere leben im hier und jetzt und hinterher zahlt der Staat die Kosten fürs Pflegeheim. Das Geld, was ich in Aktien anlege hab ich überigens schon versteuert. Jetzt werde ich dem Staat nicht zur Last fallen, weil ich umsichtig bin? Klar, ein kleiner Schritt in die richtige Richtung vom Lindner. Besser wäre natürlich eine Besteuerung wie ein normales Einkommen. Der Eingangssteuersatz liegt bei aktuell 11.605 €, den Spitzensteuersatz hat man bei 277k erreicht und liegt bei smarten 42%, wenn man alle anderen Stufen durchläuft. Niemand zahlt ja nur den höchsten Satz, da jeder einen Freibetrag hat. Wenn man jetzt Geldanlagen genau so besteuern würde, fände ich das OK. Da haben aber die Quandts und Kladdens und andere Erben was dagegen. Erbe ist meistens leistungsloses Einkommen.

Du widersprichst Dir selbst. Auf der einen Seite plädierst Du für steuerfreie Dividenden, auf der anderen Seite für die Progression. Ich finde, dass die Abgeltungssteuer ein Geschenk an die Reichen ist, deren Spitzensteuersatz historisch gesehen eh schon niedrig ist. Auch wenn sie die anderen Progressionsstufen durchlaufen, fallen die kaum ins Gewicht. Je reicher desto geringer ist ihr Anteil. Mit zunehmendem Einkommen strebt der Durchschnittssteuersatz gegen 42 %. Natürlich freuen die sich die über 25 % + Soli. Auf der anderen Seite schlagen bei den Geringverdienern der Freibetrag sowie der Grenzsteuersatz wesentlich stärker zu buche. Bei einem sehr niedrigen Einkommen zahlen sie auch dann keine Kapitalertragsteuer, wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist. Allerdings würden sie in gleichem Maße profitieren, wenn die Kapitalerträge wie alle anderen Einkunftsarten versteuert werden würden. Zusammengefasst: die 25 % Kapitalertragsteuer sind ein Geschenk an alle, deren Grenzsteuersatz über 25 % liegt. Geringverdiener profitieren von diesem Geschenk nicht. Wobei man sich auch fragen muss, ob die überhaupt in der Lage sind, einen Teil ihres Einkommens für die Altersvorsorge zurückzulegen. Wohl eher nicht. Allerdings sitzt Du einem Irrglauben auf, der weit verbreitet ist. Natürlich ist das gesparte Einkommen schon versteuert worden. Aber es wird doch durch die Kapitalertragsteuer nicht noch einmal versteuert. Das Argument der Doppelbesteuerung ist also falsch. Wobei das in unserem Steuersystem nicht Besonderes wäre. Durch die Umsatzsteuer und die Verbrauchssteuern werden die Konsumenten mehrfach zu Kasse gebeten. Deine Überlegung, dass diejenigen, die vorsorgen, bestraft werden, weil diese keine staatlichen Leistungen im Alter bekommen während die anderen in saus und braus Lebenden von der staatlichen Förderung profitieren, kann ich nicht nachvollziehen. Es können doch eh nur die vorsorgen, die genug Einkommen haben. Das haben sie i. d. R. auch im Alter - auch ohne Vermögen aufgebaut zu haben. Die anderen können gar nicht vorsorgen, weil das laufende Einkommen zu gering ist. Eine Ausnahme bilden vielleicht Selbstständige wie Du. Vielleicht meinst Du die ja. Mit einer Rente von 1.500 EUR kann man keine großen Sprünge machen, das ist klar. Aber Du kannst vorsorgen, weil es Deine Gewinne hergeben. Eventuell kannst Du Dir dann die Pflege in einer vornehmen Altersresidenz leisten, wogegen andere in einem Heim die Grundversorgung bekommen. Es gibt sicherlich Selbstständige, die ihre Gewinne verprassen, ohne an die Zukunft zu denken. Das werden aber eher Ausnahmen sein. Wer später von Bürgergeld lebt, dessen Gewinne waren davor sicherlich auch nicht gerade üppig. Aber so ist das nun mal mit dem sozialen Netz. Es fängt alle auf, egal, ob deren Armut selbstverschuldet ist oder nicht. Und das ist auch gut so. Aber in einer Zeit, in der die Schere zwischen Arm und Reich immer mehr auseinander klafft, ist dessen Missbrauch eher das kleinere Problem.
D
Donidoni, 21. Sep 12:32 Uhr
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Post wurde gelöscht.

in deutschland geht es einfach nur nach regeln es gibt einfach keine möglichkeiten sinnvoll außerhalb dieser vorgaben zu agieren. selbst wenn den sachbearbeiterinnen klar ist das ihre regeln schwachsinn sind. habe da verschiedene fälle erlebt.1. eine putzfrau bei uns mit 3 kindern alleinerziehend wollte gerne auf minijobbasis bei uns im hotel arbeiten. also ein mensch der es echt schwer hat und trotzdem etwas machen will. das arbeitsamt kassiert aber einen großteil des von uns gezahlten lohns, weil sie ja hartz 4 empfängerin ist. resultat hört auf zu arbeiten. 2. eine koreanerin die hier kunst studiert hat, und danach bei ikea angefangen hat zu arbeiten. da gibt es eine regelung, dass du innerhalb von 2 jahren einen job in deinem abschlussbereich finden musst sonst wirst du abgeschoben. hier werden menschen abgeschoben, die in die sozialkassen einzahlen und noch nie im leben irgendwelche hilfen beansprucht haben. 3. ein tunesier perfekt integriert mit perfektem deutsch, der auf jeden fall in deutschland bleiben will, muss sein studium abbrechen, da er als nicht flüchtling keinerlei anrechte auf bafög oder andere unterstützung hat. der hat dann zum glück eine ausbildung gemacht und ist hier geblieben. es gibt bei uns einfach keine einzelbetrachtungen, aber wer als flüchtling einmal das anrecht hat hier zu bleiben, der kann sich dann praktisch alles erlauben
Unleashed
Unleashed, 21. Sep 11:59 Uhr
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In den USA ist das System ja auch ganz anders... Da ist die bezuschusst Rente an Aktiensparpläne gebunden, die man auch nur 1-2x im Jahr ändern kann. Sowohl von der Höhe als auch von den Investments
s
schoscho1804, 21. Sep 10:38 Uhr
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Eine Anhebung des Steuerfreibetrages ist für uns, die bereits investieren und privat vorsorgen, eine nette Sache, würde aber der Allgemeinheit weniger nützlich sein. Ich denke, Lindner macht diesen Vorschlag, damit mehr neue Aktionäre "erschaffen" werden. In den USA sorgen die meisten privat vor (zumindest gehe ich davon aus), da die staatl. Altersvorsorge nonexistent ist. In Deutschland ist das Thema "private Altersvorsorge" relativ unbedeutend, da die meisten Arbeitnehmer zwischen 20 und 50 vermutlich für andere Dinge Geld ausgeben. Das bedeutet nicht, dass so manch Arbeitnehmer eine Zusatzvorsorge hat (zB die VBL im öffentlichen Dienst),aber das läuft eben ohne aktives Zutun der Beschäftigten. Aktien oder ETFs müssen für die Mehrheit interessanter werden. Und bis man den hier geforderten höheren Freibetrag überhaupt erhält, muss man schon ein paar Jahre investiert haben (als Otto-Normalverdiener, der vielleicht maximal 500€/Monat ansparen kann oder möchte).
O
Ohri, 21. Sep 10:37 Uhr
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Ein Anfang wäre schon einmal den nicht ausgeschöpften Freibetrag von Geburt an anzusammeln und immer mit in Folgejahre übertragen zu können. Das ist für diejenigen sinnvoll die in den ersten Jahren ihren Freibetrag nicht ausschöpfen und mit zunehmenden Alter dann mehr Gewinne einfahren.

Das wäre ja schon wieder das nächste Bürokratie Monster. Steuern zahlt man auf Einkünfte ich kann doch jetzt nicht meine Freibeträge auf nicht vorhandene Steuern fortschreiben...das halte ich für keine gute Idee
Value82
Value82, 21. Sep 10:15 Uhr
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Post wurde gelöscht.

Ein Anfang wäre schon einmal den nicht ausgeschöpften Freibetrag von Geburt an anzusammeln und immer mit in Folgejahre übertragen zu können. Das ist für diejenigen sinnvoll die in den ersten Jahren ihren Freibetrag nicht ausschöpfen und mit zunehmenden Alter dann mehr Gewinne einfahren.
A
Anna_Waffel, 21. Sep 9:30 Uhr
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Na über eine Stiftung muss ich noch nicht nachdenken ;) Und die Rolle des Vermieters habe ich ganz bewusst vermieden.Aber jeder wie er mag. Das einfachste und unkomplizierteste sind passive Einnahmen durch Dividenden.Keine Aufregung,keine Arbeit,kein nix 😎

Vermieterstress will ich mir auch nicht antun, schon gar nicht in Deutschland. Aber wer sowas unbedingt haben will, der sollte vielleicht über Gewerbeimmobilien nachdenken. Ich denke das ist deutlich weniger stressig in Bezug auf Mieterschutz. Aber nur eine Vermutung, hab es mir mangels Interesse gar nicht so genau angeschaut.
Kursi
Kursi, 21. Sep 8:22 Uhr
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Wenn da in dieser Legislatur nichts passiert,wird das ewig nix. Die FDP ist die einzige Partei,die in dieser Sache vorangeht. Nächstes Mal kommt dann wohl wieder Schwarz/Rot und die basteln nur immer weiter an der gesetzlichen RV 😏
Kursi
Kursi, 21. Sep 7:59 Uhr
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Der Vorschlag von Lindner kann nur ein Teil des Ganzen sein.Die private Altersvorsorge mittels Aktien/Etfs zu fördern ist sicherlich richtig,hinzukommen muss dann aber noch,die Gewinne und Dividenden ab ca dem 60. Lebensjahr steuerlich zu begünstigen bzw. ab einer bestimmten Haltedauer. Der Steuerfreibetrag sorgt nicht dafür,dass Anleger ihre Aktien auch langfristig zur Altersvorsorge halten.
Kursi
Kursi, 21. Sep 7:41 Uhr
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Na über eine Stiftung muss ich noch nicht nachdenken ;) Und die Rolle des Vermieters habe ich ganz bewusst vermieden.Aber jeder wie er mag. Das einfachste und unkomplizierteste sind passive Einnahmen durch Dividenden.Keine Aufregung,keine Arbeit,kein nix 😎
Value82
Value82, 21. Sep 6:34 Uhr
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Klar. Als Reicher bist Du mit der Steuer klar im Vorteil und wenn Du es verdienst hast ist das OK. Aber denk mal an die, die sich abstrampeln müssen. Was sind da 2k Freibetrag? Damals gab es noch PAGRAGRAFEN, 10 und 20 EstG die klar regelten, das Gelder zu Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind. (10). Die Auszahlung ist Steuerfrei.(20). Das ist heute anders.

Beiträge zur Altersvorsorge und ander Vorsorgebeiträge ( wie BU , Krankenversicherung, Unfall, Haftpflicht ...) sind nachwievor steuerlich abzugsfähig im Rahmen der Mindestvorsorgepauschale.
Value82
Value82, 21. Sep 6:29 Uhr
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Klar. Als Reicher bist Du mit der Steuer klar im Vorteil und wenn Du es verdienst hast ist das OK. Aber denk mal an die, die sich abstrampeln müssen. Was sind da 2k Freibetrag? Damals gab es noch PAGRAGRAFEN, 10 und 20 EstG die klar regelten, das Gelder zu Altersvorsorge steuerlich absetzbar sind. (10). Die Auszahlung ist Steuerfrei.(20). Das ist heute anders.

damals gab es auch einen Kaiser. Heute ist das anders 😉😅 Der Staat versucht halt über all mitzuverdienen. Siehe Niederschlagsentgelt für Grundstücksbesitzer oder anteilige CO2 Beteiligung als Vermieter für das was die Mieter so an Gas verbraucht haben. Alles Dinge die mich maßlos aufregen. Aber was soll's. Dafür gibt's zumindest auch wege zur Steuergestaltung. Je höher das Vermögen desto geringer ist der Steuersatz. Überspitzt dargestellt. Ab einer gewissen Summe macht ja auch eine Stiftung Sinn. Hier liegt der Steuersatz bei mir 7% , max. 19%
M
M.K.ATATÜRK, 21. Sep 0:01 Uhr
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