REALTY INCOME WKN: 899744 ISIN: US7561091049 Kürzel: O Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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16. Nov, 12:59:33 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 9.106
P
PulIer, 18.01.2024 12:38 Uhr
0

Gab es heute schlechte Nachrichten, oder warum geht es satte 3% minus?

Es gibt Lieferketten Probleme durch Huthi Attacken auf Frachtschiffe. Könnte allgemein Inflation anheben. Dann kann man lange auf Zinssenkungen warten. Nicht gut für Immobilien.
Sergio74de
Sergio74de, 17.01.2024 20:05 Uhr
0
Ich glaube auch eher, daß hat etwas mit der immernoch zu hohen Inflation zu tun und das deshalb Zinssenkungen daher auf sich warten lassen.
Onkele
Onkele, 17.01.2024 20:01 Uhr
1
Heute ist alles rot hat nichts mit Immobilien Aktien zu tun
Chicky
Chicky, 17.01.2024 19:52 Uhr
3
Ich glaube der Markt - insbesondere eben der Immobilienmarkt - preist nun die deutlich späteren Zinssenkungen ein und kehrt zu realistischeren Erwartungen zurück.
Sergio74de
Sergio74de, 17.01.2024 19:47 Uhr
0
Gab es heute schlechte Nachrichten, oder warum geht es satte 3% minus?
M
Micha10000, 17.01.2024 17:34 Uhr
0
Überrascht?
Onkele
Onkele, 16.01.2024 16:41 Uhr
1
Schöne Dividende heute wieder eingetrudelt 👌
M
Micha10000, 14.01.2024 10:52 Uhr
1

Ja ich weiß das 😜 @S7eben hatte gefragt

Ich weiß, sollte eigentlich an ihn gehen. 😉
Repulsor
Repulsor, 13.01.2024 21:09 Uhr
0

Ja, die Quellensteuer wird automatisch verrechnet. Musst Du Dich nicht drum kümmern. Nur wenn Dein Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, lohnt sich eine Günstigerprüfung. Dann bekommst Du Geld vom Finanzamt zurück.

Ja ich weiß das 😜 @S7eben hatte gefragt
M
Micha10000, 13.01.2024 20:25 Uhr
0

Die quellensteuer wird verrechnet nachdem dein Freibetrag ausgeschöpft ist.

Ja, die Quellensteuer wird automatisch verrechnet. Musst Du Dich nicht drum kümmern. Nur wenn Dein Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, lohnt sich eine Günstigerprüfung. Dann bekommst Du Geld vom Finanzamt zurück.
Repulsor
Repulsor, 13.01.2024 15:19 Uhr
2

Hi Micha, so wie es aussieht, komme ich im Jahr 2024 mit mit verschiedenen Aktien über 1000 Euro Dividende. Kann ich dann die Quellsteuer in der Lohnsteuerklärung oder sonst irgendwie zurückfordern?

Die quellensteuer wird verrechnet nachdem dein Freibetrag ausgeschöpft ist.
S
S7eben, 13.01.2024 14:46 Uhr
0

Solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, kann die Quellensteuer auch nicht angerechnet werden und landet in einem separaten Topf. Der dient der Verrechnung mit der danach anfallenden Kapitalertragsteuer. Der Topf kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Sollten Deine Erträge nicht über 1.000 EUR liegen kannst Du die Quellensteuer nicht verrechnen und auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht zurückfordern. Du kannst die Quellensteuer nur mit der Kapitalertragsteuer, nicht mit der Lohnsteuer verrechnen. Kapitalertragsteuer hast Du aber nicht gezahlt.

Hi Micha, so wie es aussieht, komme ich im Jahr 2024 mit mit verschiedenen Aktien über 1000 Euro Dividende. Kann ich dann die Quellsteuer in der Lohnsteuerklärung oder sonst irgendwie zurückfordern?
Hybridmicha
Hybridmicha, 13.01.2024 9:31 Uhr
0

Ich hatte eigentlich gehofft bei 41€ nochmal aufstocken zu können. Wird wohl nichts mehr :/

Einfach über Sparplan stetig nachkaufen 😉
T
TTT44, 12.01.2024 15:03 Uhr
1
Klar. Warum nicht gleich auf die 30€ warten 😒
shareholder10
shareholder10, 12.01.2024 14:52 Uhr
0
Ich hatte eigentlich gehofft bei 41€ nochmal aufstocken zu können. Wird wohl nichts mehr :/
M
Micha10000, 12.01.2024 12:24 Uhr
2

Hallo Leute, ich habe mir auch Aktien gekauft. Blicke aber noch nicht so ganz mit der Quellsteuer durch. Wenn ich das auf der Abrechnung richtig sehe, dann mindert diese ja den Kapitalfreibetrag. Bekomme ich die Quellsteuer dann 1 zu 1 bei der Lohnsteuer wieder zurück? Falls nicht, wäre es dann nicht sinnvoller in Aktien mit einer hohen Dividende ohne Quellsteuer zu investieren?

Solange der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, kann die Quellensteuer auch nicht angerechnet werden und landet in einem separaten Topf. Der dient der Verrechnung mit der danach anfallenden Kapitalertragsteuer. Der Topf kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Sollten Deine Erträge nicht über 1.000 EUR liegen kannst Du die Quellensteuer nicht verrechnen und auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung nicht zurückfordern. Du kannst die Quellensteuer nur mit der Kapitalertragsteuer, nicht mit der Lohnsteuer verrechnen. Kapitalertragsteuer hast Du aber nicht gezahlt.
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