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PING AN INSURANCE WKN: A0M4YR ISIN: CNE1000003X6 Kürzel: PIAIF Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

5,676 EUR
-0,25 %-0,014
28. Dec, 12:59:00 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 761
K
Kölner0816, 28.10.2021 18:01 Uhr
2
Bullauge so wie ich es sehe hattest du nur 26,8 Prozent Abzüge. Die ausländische Quellensteuer ist komplett anerkannt worden. Sparkasse? Echt mal ein Pluspunkt für die Sparkasse…
N
Newii, 28.10.2021 15:27 Uhr
1
Verrückt 😄
Bullauge
Bullauge, 28.10.2021 13:46 Uhr
0
https://ibb.co/1McScpk
Bullauge
Bullauge, 28.10.2021 13:46 Uhr
0
Bei mir sieht das so aus
Bullauge
Bullauge, 28.10.2021 13:20 Uhr
0
Kreissparkasse
N
Newii, 28.10.2021 13:14 Uhr
0
Auf die 32% bezogen ;) komisch, dass das so unterschiedlich ist.
N
Newii, 28.10.2021 13:13 Uhr
0
Bullauge bei welcher Bank ist das bei dir?
Bullauge
Bullauge, 28.10.2021 13:08 Uhr
1
Freibetrag ist so ein Witz. Der ist allein von den dividenden im Frühjahr schon aufgebraucht. (Und ich bin wahrlich ein sehr kleines Licht an der Börse.) Sinnvoller wäre mMn, wenn die ~26% Steuer den Topf aufzehren würden und nicht der Gesamtbetrag. Was ein käsiges System. Ich kriege 100€ dividende und der topf schmilzt um 100€ statt um 26€ 🤦🏼‍♂️
jenson40
jenson40, 28.10.2021 13:03 Uhr
1
ich hatte nur 10% abzüge, weil mein freibetrag noch nicht ausgereizt ist.
Bullauge
Bullauge, 28.10.2021 13:00 Uhr
0
Also wenn es 0,88 CNY (0,12 €) gab, dann hatte ich 32% Abzüge.
jenson40
jenson40, 28.10.2021 12:57 Uhr
1
auch spannend: bei chinesischen aktien, die aber auf die kayman inseln bezogen sind (also ISIN mit KYG statt CNE) zahlt man keine auslandsquellensteuer 🤔
jenson40
jenson40, 28.10.2021 12:55 Uhr
1
das heisst man stellt einen antrag auf erstattung an die chinesischen behörden? 😅😂
N
Newii, 28.10.2021 12:40 Uhr
0
Hab nochmal nachgeschaut. Ist bei consors das Selbe. Ist nur nie aufgefallen 🙈
K
Kölner0816, 28.10.2021 12:25 Uhr
1
Erklärung ING: "danke für Ihre Anfrage. Die chinesische Quellensteuer kann seit 2019 von deutschen Anlegern vollständig zurückgefordert werden. Deshalb wird sie bei uns nicht auf die deutsche Steuer angerechnet. Denn würden wir die Quellensteuer anrechnen, würden Sie sich sozusagen 10% Kapitalertragsteuer "sparen" und könnten dazu trotzdem auch noch diese 10% aus China zurückfordern. Durch diese Vorgehensweise kann es also nicht zu einer doppelten Erstattung / Anrechenbarkeit kommen." Eine Möglichkeit die Kapitalertragssteuer in der Praxis (nicht nur in der Theorie) zurückzufordern habe ich für China nicht finden können.
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