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PAION WKN: A0B65S ISIN: DE000A0B65S3 Kürzel: PA8 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 14.679
DanielPro
DanielPro, 29.01.2023 23:14 Uhr
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stimmt, dann würde auch kein Zucker verkauft werden oder dann gäbe es keine E-Autos, Benziner aber auch nicht. Auch würden unsere Schulen besser ausgestattet sein. Vieles könnte besser sein, wenn das wirklich „Besserer“ gesetzlich vorgeschrieben wäre. Darum geht’s nur leider nicht. Eine Demokratie versucht immer, das beste herauszuholen - allerdings kämpft sie da gegen zwei ganz große Gegener: Gier & Macht. Ganz verrückte Welt🤦🏼‍♂️

In dieser Welt leben wir 😂🤦‍♂️ naja... Ironie OFF... Wir sind definitiv nicht unfehlbar... Korruption gibt es auch genug in der EU etc. Ob das ALLES immer so demokratisch abläuft... Hoffen wir mal, dass Paion genügend Rückenwind hat!
danzig666
danzig666, 29.01.2023 23:02 Uhr
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stimmt, dann würde auch kein Zucker verkauft werden oder dann gäbe es keine E-Autos, Benziner aber auch nicht. Auch würden unsere Schulen besser ausgestattet sein. Vieles könnte besser sein, wenn das wirklich „Besserer“ gesetzlich vorgeschrieben wäre. Darum geht’s nur leider nicht. Eine Demokratie versucht immer, das beste herauszuholen - allerdings kämpft sie da gegen zwei ganz große Gegener: Gier & Macht. Ganz verrückte Welt🤦🏼‍♂️
DanielPro
DanielPro, 29.01.2023 22:50 Uhr
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Übrigens gibt es schon seit vielen Jahren Remifentanim, gleiches Prinzip - ultrakurz wirksam. Wird aber nur selten und gezielt eingesetzt. Warum? Weil es einfach zu teuer ist. Man kann Narkosen mit Propofol gut steuern, ggf mit Cafedrin wird der Kreislauf stabil gehalten. Billig und gut händelbar. Mediziner sind da Profis, obwohl man dafür kein Profi sein muss. Da zählt nur ein wenig Erfahrung.

Tja... Preisfrage.... Auch die Medizin und Gesundheit ist nur ein großes Business... Wie war das eigentlich wenn etwas nachweisbar besser ist... Sollte es dann nicht eingesetzt werden?! Der Gesundheit zuliebe... Wäre mal ein vernünftiges Gesetz zur Verpflichtung!
DanielPro
DanielPro, 29.01.2023 22:44 Uhr
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Nicht falsch verstehen, Remimazolam ist mit Sicherheit ein super Narkosemittel, nur wie gesagt muss es sich wirtschaftlich als Goldstandard durchsetzen können.

Und du meinst es hat nicht die Chance? Ist halt immer die Gefahr wenn Altbewährtes ausgetauscht werden soll... Mühsamer Prozess...
danzig666
danzig666, 29.01.2023 21:00 Uhr
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Nicht falsch verstehen, Remimazolam ist mit Sicherheit ein super Narkosemittel, nur wie gesagt muss es sich wirtschaftlich als Goldstandard durchsetzen können.
danzig666
danzig666, 29.01.2023 20:58 Uhr
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Übrigens gibt es schon seit vielen Jahren Remifentanim, gleiches Prinzip - ultrakurz wirksam. Wird aber nur selten und gezielt eingesetzt. Warum? Weil es einfach zu teuer ist. Man kann Narkosen mit Propofol gut steuern, ggf mit Cafedrin wird der Kreislauf stabil gehalten. Billig und gut händelbar. Mediziner sind da Profis, obwohl man dafür kein Profi sein muss. Da zählt nur ein wenig Erfahrung.
danzig666
danzig666, 29.01.2023 20:55 Uhr
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Habe mir das mal durchgelesen. Der nimmt für seine Anekdote eine Krankenschwester, die so einen Schwachsinn erzählt. Schonmal was von ambulanten Operationen gehört? Finden jeden Tag zu tausenden statt: mit Propofol, Midazolam oder auch Narkosegas, anschließend gehen die Patienten auch nach Hause.
DanielPro
DanielPro, 29.01.2023 18:17 Uhr
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Wenn es funktioniert... Haben wir ne Chance... Und keine schlechten Deals... 25 Mio Euro Umsatz aufwärts wäre ein erster Anfang... Warten wir es ab 🤷‍♂️ https://www.4investors.de/nachrichten/amp/boerse.php?sektion=stock&ID=166316
danzig666
danzig666, 29.01.2023 18:06 Uhr
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Ein absolut weltweit gängiges Hypnotikum wie Propofol von der Bildfläche verschwinden zu lassen, da wird schon was zugehören. Das ist n riesen Markt! Außerdem ist Propofol kein Benzodiazipin, deshalb ist es so beliebt. Während man ja früher auch gerne Midazolam gegeben hat, versucht man heute (meine Erfahrungswerte) Benzos zu vermeiden, da sie auch für Delire versntwortlich sind.
danzig666
danzig666, 29.01.2023 18:03 Uhr
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bleibt spannend
danzig666
danzig666, 29.01.2023 18:02 Uhr
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tja, aber ob die Aktionäre von Paion am Ende was davon haben 🤷🏼?
DanielPro
DanielPro, 29.01.2023 15:09 Uhr
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Was heißt denn „in Betracht gezogen“. Setzen sie ein oder denken sie nur darüber nach?

Es ist aufjedenfall mehr Bewegung da, als noch in 2022. Wenn es so weitergeht hat Paion evtl. doch noch Potenzial... Warten wir es mal ab... Wird bestimmt noch n bisschen dauern 🤔
danzig666
danzig666, 29.01.2023 14:03 Uhr
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Von flavirufa 00:16h 28.1.23 dental Journal Brief Veröffentlicht: 27. Januar 2023 Pharmaka In Erwartung der Remimazolam-Leitlinien J. Wootton & M. Forrest British Dental Journal volume 234, page73 (2023) www.nature.com/articles/s41415-023-5475-8 Sir, intravenöse (IV) Sedierung wird häufig in der Zahnmedizin zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Zahnarztphobie oder Zuständen, die durch Stress verschlimmert werden, eingesetzt. Midazolam ist derzeit das Medikament der Wahl in Großbritannien für dieses Verfahren, aber kürzlich wird Remimazolam (Byfavo, Paion) nach seiner Zulassung durch die UK Medicines & Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) im Juni 2021 von Klinikern als wirksamere Alternative in Betracht gezogen, bis offizielle Leitlinien vorliegen. Remimazolam ist ein ultrakurz wirkendes Benzodiazepin, das in den USA, China und der EU zur Kurzsedierung zugelassen ist. Im Gegensatz zu Midazolam wird Remimazolam durch unspezifische Gewebeesterasen metabolisiert, so dass es nicht auf die Cytochrom-abhängigen Wege der Leber angewiesen ist, was bedeutet, dass bei Patienten mit Leber- oder Nierenfunktionsstörung keine Dosisanpassungen erforderlich sind.1,2 Remimazolam kann, wie Midazolam, mit Flumazenil rückgängig gemacht werden, aber sein Beginn und Offset ist schneller und bietet schnellere Induktions- und Erholungszeiten für Patienten sowie eine vorhersehbarere Wirkdauer und ein überlegenes Sicherheitsprofil als Midazolam.3 Die Society for the Advancement of Anaesthesia in Dentistry (SAAD) hat das Intercollegiate Advisory Committee for Sedation in Dentistry (IACSD) aufgefordert, aktualisierte Leitlinien für die Aufnahme von Remimazolam herauszugeben.4 Die letzte Leitlinie war im Jahr 2020, also vor der Zulassung von Remimazolam in Großbritannien, und ohne diese spezifischen Leitlinien muss seine Verwendung noch in klinischen Umgebungen umgesetzt werden. Wir freuen uns auf klarere Leitlinien und die Implementierung von Remimazolam in die routinemäßige intravenöse zahnärztliche Sedierung.

Was heißt denn „in Betracht gezogen“. Setzen sie ein oder denken sie nur darüber nach?
DanielPro
DanielPro, 28.01.2023 22:39 Uhr
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Bin ja mal gespannt ob das Teil vorher noch den Euro durchbrechen wird 😏
DanielPro
DanielPro, 28.01.2023 22:05 Uhr
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Von flavirufa 00:16h 28.1.23 dental Journal Brief Veröffentlicht: 27. Januar 2023 Pharmaka In Erwartung der Remimazolam-Leitlinien J. Wootton & M. Forrest British Dental Journal volume 234, page73 (2023) www.nature.com/articles/s41415-023-5475-8 Sir, intravenöse (IV) Sedierung wird häufig in der Zahnmedizin zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Zahnarztphobie oder Zuständen, die durch Stress verschlimmert werden, eingesetzt. Midazolam ist derzeit das Medikament der Wahl in Großbritannien für dieses Verfahren, aber kürzlich wird Remimazolam (Byfavo, Paion) nach seiner Zulassung durch die UK Medicines & Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) im Juni 2021 von Klinikern als wirksamere Alternative in Betracht gezogen, bis offizielle Leitlinien vorliegen. Remimazolam ist ein ultrakurz wirkendes Benzodiazepin, das in den USA, China und der EU zur Kurzsedierung zugelassen ist. Im Gegensatz zu Midazolam wird Remimazolam durch unspezifische Gewebeesterasen metabolisiert, so dass es nicht auf die Cytochrom-abhängigen Wege der Leber angewiesen ist, was bedeutet, dass bei Patienten mit Leber- oder Nierenfunktionsstörung keine Dosisanpassungen erforderlich sind.1,2 Remimazolam kann, wie Midazolam, mit Flumazenil rückgängig gemacht werden, aber sein Beginn und Offset ist schneller und bietet schnellere Induktions- und Erholungszeiten für Patienten sowie eine vorhersehbarere Wirkdauer und ein überlegenes Sicherheitsprofil als Midazolam.3 Die Society for the Advancement of Anaesthesia in Dentistry (SAAD) hat das Intercollegiate Advisory Committee for Sedation in Dentistry (IACSD) aufgefordert, aktualisierte Leitlinien für die Aufnahme von Remimazolam herauszugeben.4 Die letzte Leitlinie war im Jahr 2020, also vor der Zulassung von Remimazolam in Großbritannien, und ohne diese spezifischen Leitlinien muss seine Verwendung noch in klinischen Umgebungen umgesetzt werden. Wir freuen uns auf klarere Leitlinien und die Implementierung von Remimazolam in die routinemäßige intravenöse zahnärztliche Sedierung.

Interessant 😉
LachendeSonne
LachendeSonne, 28.01.2023 21:59 Uhr
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Von flavirufa 00:16h 28.1.23 dental Journal Brief Veröffentlicht: 27. Januar 2023 Pharmaka In Erwartung der Remimazolam-Leitlinien J. Wootton & M. Forrest British Dental Journal volume 234, page73 (2023) www.nature.com/articles/s41415-023-5475-8 Sir, intravenöse (IV) Sedierung wird häufig in der Zahnmedizin zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Zahnarztphobie oder Zuständen, die durch Stress verschlimmert werden, eingesetzt. Midazolam ist derzeit das Medikament der Wahl in Großbritannien für dieses Verfahren, aber kürzlich wird Remimazolam (Byfavo, Paion) nach seiner Zulassung durch die UK Medicines & Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) im Juni 2021 von Klinikern als wirksamere Alternative in Betracht gezogen, bis offizielle Leitlinien vorliegen. Remimazolam ist ein ultrakurz wirkendes Benzodiazepin, das in den USA, China und der EU zur Kurzsedierung zugelassen ist. Im Gegensatz zu Midazolam wird Remimazolam durch unspezifische Gewebeesterasen metabolisiert, so dass es nicht auf die Cytochrom-abhängigen Wege der Leber angewiesen ist, was bedeutet, dass bei Patienten mit Leber- oder Nierenfunktionsstörung keine Dosisanpassungen erforderlich sind.1,2 Remimazolam kann, wie Midazolam, mit Flumazenil rückgängig gemacht werden, aber sein Beginn und Offset ist schneller und bietet schnellere Induktions- und Erholungszeiten für Patienten sowie eine vorhersehbarere Wirkdauer und ein überlegenes Sicherheitsprofil als Midazolam.3 Die Society for the Advancement of Anaesthesia in Dentistry (SAAD) hat das Intercollegiate Advisory Committee for Sedation in Dentistry (IACSD) aufgefordert, aktualisierte Leitlinien für die Aufnahme von Remimazolam herauszugeben.4 Die letzte Leitlinie war im Jahr 2020, also vor der Zulassung von Remimazolam in Großbritannien, und ohne diese spezifischen Leitlinien muss seine Verwendung noch in klinischen Umgebungen umgesetzt werden. Wir freuen uns auf klarere Leitlinien und die Implementierung von Remimazolam in die routinemäßige intravenöse zahnärztliche Sedierung.
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