Technischer Ausbruch:
Diese Kupferaktie ist in den letzten 52 Wochen um 300 % gestiegen!
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OMEGA HEALTHCARE WKN: 890454 ISIN: US6819361006 Kürzel: OHI Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
41,18 USD
-2,95 %-1,25
2. Nov, 01:04:00 Uhr,
Nasdaq
Kommentare 2.779
LachendeSonne,
24.08.2022 18:55 Uhr
0
Habe mir Omega gerade ins Depot geholt ! Werde weiter nachkaufen, sa Omega rin tolles Invest ist ! Habe mir die Homepage angeschaut und war erstaunt, wieviel Immobilien die haben !
Dazu die großzügige Dividende 8% Rendite!
D
Dollar1,
19.08.2022 14:16 Uhr
0
Genau steuerliche Korrektur bei Raits üblich
Mantamaxx,
19.08.2022 12:05 Uhr
0
Weiß ich in dem Fall nicht. Kenne es aber von anderen Aktien. Da wird eine Rückbuchung kommen.
N
NickHrtl,
19.08.2022 11:19 Uhr
0
Ist es richtig diesen Monat die Dividende 2x zu bekommen ? Weiß jemand etwas darüber?
LachendeSonne,
18.08.2022 22:48 Uhr
0
Übrigens, steuerfreie Schweizer Dividenden von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz hat das Finanzamt in D anerkannt
LachendeSonne,
18.08.2022 22:43 Uhr
0
Ich möchte mir Omega ins Depot legen, nach dem Bericht oben werde ich mir Omega in dem Fall wie Du Johny ins Schweizer Depot legen. Denn der Schweizer Broker kauft direkt an den Börsen in der USA ein.
LachendeSonne,
18.08.2022 22:35 Uhr
1
Steuerfreie Dividenden auch von ausländischen Unternehmen
Auch ausländische Unternehmen schütten gelegentlich keine Gewinne sondern Kapitalrücklagen aus. Darunter tummeln sich grundsolide Banken wie die UBS Group aus der Schweiz ebenso wie der norwegische Lachszüchter Mowi oder die US-Altenheimvermieter Omega Healthcare und HCP Inc. Sie alle haben in der Vergangenheit Kapitalreserven an Aktionäre ausgeschüttet und diesen dabei saftige Renditen beschert. Auf den Bescheinigungen der Bank tauchen dabei unterschiedliche Begriffe wie "Return of capital" (Omega Healthcare, HCP Inc.), "Kapitalherabsetzung" (Mowi) oder "Emissionsprämie" (UBS AG) auf.
Vorteil der Auslandsdividenden: Keine Quellensteuer
Einen Vorteil haben die speziellen Auslandsdividenden: Weder die Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz noch der amerikanische oder norwegische Fiskus behält auf diese Art von Ausschüttungen eine Quellensteuer ein. Die deutsche Depotbank zwackt allerdings von den Dividenden ausländischer Firmen Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls noch Kirchensteuer ab.
Der Fiskus begründet die unterschiedliche Handhabung bei in- und ausländischen Dividenden mit der Spezialvorschrift des § 27 Absatz 8 aus dem deutschen Körperschaftsteuergesetz. Danach können inländische und sogar im EU-Raum ansässige Firmen ihr Eigenkapital ohne Steuerabzug an die Aktionäre ausschütten. Bisher galt diese Regelung jedoch nicht für Firmen aus Drittstaaten wie USA, Schweiz oder Norwegen (BMF-Schreiben vom 4.4.2016, Az. IV C 2 – S 2836/08/10002).
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Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften: BMF schließt sich Rechtsprechung des BFH an
Für deutsche Investorinnen und Investoren in internationale Fonds gut zu wissen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte bereits in mehreren Verfahren rechtskräftig entschieden, dass Aktionäre von Drittstaaten-Firmen steuerfreie Kapitalrückzahlungen erhalten können (unter anderem BFH-Urteil vom 13.7.2016 – VIII R 47/13 und vom 10.4.2019 – I R 15/16). Das Finanzgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 24.8.2018 (Az. 14 K 564/16 E) rechtskräftig entschieden, dass die Kapitalrückzahlungen Schweizer Firmen steuerfrei bleiben.
Mit Schreiben vom 21.04.2022 hat nun auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen und sich erfreulicherweise der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BFH angeschlossen.
Biallo-Tipp:
Fordern Sie zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung zurück, in dem Sie die Anlage KAP ausfüllen. Belegen Sie die Auskehrung von Kapitalreserven anhand der von der Depotbank ausgestellten Dividendenbelege und eventueller Zusatzinformationen über die Website der ausschüttenden ausländischen Gesellschaft. Spielt das Finanzamt dann immer noch nicht mit, legen Sie Einspruch ein und verweisen auf die klare Rechtsprechung des BFH.
LachendeSonne,
18.08.2022 22:25 Uhr
0
Danke für die Antwort
Johny_Chicago,
18.08.2022 21:24 Uhr
1
Meines Wissens nur Aktien die Ihren sitz in Länder wie Cayman Islands, Bermuda usw haben. Ginge eventuell dann wenn eine deutsche oder schweizer Firma ihr Unternehmen in eins dieser Länder angemeldet hat.
Johny_Chicago,
18.08.2022 21:21 Uhr
0
Ach ja ich wohne in Luxemburg. Hier werden 15% abgezogen, praktisch bei Doppelsteuerabkommen zb bei US Aktien. Abgeltungssteuer, Kirchensteuer usw. gibts hier nicht
Johny_Chicago,
18.08.2022 21:20 Uhr
0
Was ich weiss, und womit ich Erfahrungen gemacht habe: ich hatte sämtliche REITS wie die OHI im Comdirect Depot. Irgendwann hiess es REITS seien keine Aktien sondern Fonds, was Quatsch ist. Dann bekam ich Dividende von Simon Property Group wo keine Quellensteuer abgezogen wurde. Nach einem Anruf bei Comdirect: Ist ganz normal, wird wie ein Fond behandelt und nicht wie Éine Aktie also keine Quellensteuer..... Dann nächste Divi gingen wieder 15% ab.... Jetzt kaufe ich alle US Aktien per Interactive Brokers direct an den US Börsen.
LachendeSonne,
18.08.2022 21:16 Uhr
0
Dann sind es gewisse Schweizeraktien, die als steuerfreie in D anerkannt werden.
LachendeSonne,
18.08.2022 21:14 Uhr
0
Danke !
LachendeSonne,
18.08.2022 20:55 Uhr
0
Die 15% Quellensteuer dürfte hier nicht abgezogen werden
LachendeSonne,
18.08.2022 20:50 Uhr
0
Omega ist unter folgendem Punkt oben aufgeführt
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