Drei Kräfte kommen zusammen
Warum dies die wichtigste Kupfer-Story des Jahres 2024 sein könnte
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NORWEGIAN CRUISE LINE WKN: A1KBL8 ISIN: BMG667211046 Kürzel: NCLH Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

25,02 EUR
-0,12 %-0,03
17. Nov, 18:59:11 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 2.256
C
Colombo, 30.05.2023 13:33 Uhr
0
Nix los hier😁vielleicht gutes Zeichen, dann geht's bergauf😊
W
Wilbald_1, 30.05.2023 10:10 Uhr
0
Die Kanaren werden im Winter von fast allen europäischen Cruiselines angeboten. Hier bestand und besteht ohnehin ein starkes Überangebot. Ich kann die Entscheidung sehr gut nachvollziehen.
FrageFürNenFreund
FrageFürNenFreund, 29.05.2023 10:46 Uhr
1
Moin, schade mit der Kanaren Route im Winter! War klasse im Januar auf der kleineren NCL SUN, aber auch die war nur zu 60% gebucht. Wohl eine Kaufmännische Entscheidung. 20€ sollten pro Share wiederkommen 👍
S
Santander01, 29.05.2023 10:25 Uhr
1
Hoffentlich steigt es endlich wieder Richtung 20
W
Wilbald_1, 29.05.2023 8:51 Uhr
1
Don, das trifft ausschließlich für die Norwegean Epic in einem bestimmten Zeitraum zu. Die anderen bleiben. Wenn die Nachfrage z. B in Amiland wesentlich höher ist, dann kann dort eben mehr angeboten werden. Das kann sich dann durchaus rechnen.
DonAlfredo01
DonAlfredo01, 28.05.2023 19:39 Uhr
0
https://kreuzfahrttester.com/2023/05/27/norwegian-cruises-europa/ Keine Europa Fahrten mehr. Ist das nun gut oder schlecht für die Aktionaere? Warum machen die das?
W
Wilbald_1, 28.05.2023 15:47 Uhr
0
Gefunden habe ich allerdings nicht, in welcher Zeile in der Anlage KAP das Bordguthaben einzutragen wäre. Einerseits Inland oder Ausland und andererseits treffen die offiziellen Erklärungen hier nie hundertprozentig zu. Vermute mal, dass das FA garnicht damit rechnet, dass jemand dies angiebt.
W
Wilbald_1, 27.05.2023 15:22 Uhr
0
Gefunden habe ich jetzt eine längere Diskussion auf https://www.wasserurlaub.info/forum/thread/74723-der-faden-nur-f%C3%BCr-bordguthaben-aus-carnivalaktien-zusammenfassung-in-beitrag-2/?pageNo=43
W
Wilbald_1, 27.05.2023 15:18 Uhr
0
Bei der Sachdividende war das früher, ist nicht mehr gültig, ja so, dass diese das Unternehmen versteuerte. Das fällt ja nun weg. Im Fall von den Cruiselines oder Lindt stellt sich dann aber zusätzlich die Frage, erfolgt eine Versteuerung ausschließlich in DEU? Ich nehme an, du bist in einem Steuerberuf tätig, das wäre dann doch tatsächlich mal eine Frage an ein Steuerseminar. Denn die USA oder die Schweiz haben ja eine eigene Ertragssteuer. Denke, darüber lies sich trefflich streiten. Egal. Trotzdem bitte noch den Link für das obige Zitat. Da ich keine Carnival-Aktien habe oder mit denen reise, habe ich einen derartigen Hinweis von NCL bislang nicht erhalten.
W
Wilbald_1, 27.05.2023 15:10 Uhr
0
Klar. Wie gesagt ist angekommen und wird natürlich umgesetzt. Trotzdem interessant wie und ob das Finanzamt dann bei Lindt, Sixt oder Calida verfährt.
Stinker
Stinker, 27.05.2023 15:08 Uhr
0

Hallo Stinker, das in diesem Fall nur bedingt zutreffend. Es handelt such um ein zusätzliches Bordguthaben, also keine echten Bezüge. Es stimmt, dass dies eigentlich als Kapitalertrag zu versteuern wäre. Umgekehrt muss ich das zusätzliche Bordguthaben selbst aktiv beantragen, es wird mir nicht automatisch gut geschrieben. Ich muss ja auch nicht mit dem Unternehmen verreisen Ob ich das Bordguthaben ausnütze oder verfallen lasse kann das Finanzamt somit nicht ermitteln. Ich müsste es als zwingend selbst angeben. Da ich davon ausgehe, dass z. B. nicht jeder Lindt und Sprüngli Aktionär in Deu vom Finanzamt verfolgt wird und auch nicht jeder Teilnehmer an einer HV die Würstchen steuerlich veranlagen wird, wird diese Art der nicht von Dritten nachvollziehbarer Dividende als Bagatelle eingestuft werden und nicht vom Finanzamt verfolgt werden. Hier hätte das Finanzamt insgesamt einen riesigen Aufwand zu treiben und der Ertrag läge weit unter den Kosten. Daher kann ich weiterhin gut damit schlafen.

@Wilbald_1 , es geht hier nicht um dein persönliches Verhalten mit „Sachdividenden“ sondern um eine korrekte Aussage , wie mit Sachdividenden umgegangen wird / werden soll. #Einkommensteuergesetz §20 Abs.1 #Kapitalertragssteuer
W
Wilbald_1, 27.05.2023 15:06 Uhr
0
Hallo nochmals, danke für den Hinweis. Teilst du mir bitte noch den Link für das Zitat. Ich habe darüber nämlich nichts konkretes gefunden. Danke.
Stinker
Stinker, 27.05.2023 15:02 Uhr
0

Hallo Stinker, das in diesem Fall nur bedingt zutreffend. Es handelt such um ein zusätzliches Bordguthaben, also keine echten Bezüge. Es stimmt, dass dies eigentlich als Kapitalertrag zu versteuern wäre. Umgekehrt muss ich das zusätzliche Bordguthaben selbst aktiv beantragen, es wird mir nicht automatisch gut geschrieben. Ich muss ja auch nicht mit dem Unternehmen verreisen Ob ich das Bordguthaben ausnütze oder verfallen lasse kann das Finanzamt somit nicht ermitteln. Ich müsste es als zwingend selbst angeben. Da ich davon ausgehe, dass z. B. nicht jeder Lindt und Sprüngli Aktionär in Deu vom Finanzamt verfolgt wird und auch nicht jeder Teilnehmer an einer HV die Würstchen steuerlich veranlagen wird, wird diese Art der nicht von Dritten nachvollziehbarer Dividende als Bagatelle eingestuft werden und nicht vom Finanzamt verfolgt werden. Hier hätte das Finanzamt insgesamt einen riesigen Aufwand zu treiben und der Ertrag läge weit unter den Kosten. Daher kann ich weiterhin gut damit schlafen.

. . . hier mal ein kleiner Ausschnitt : „Das Bordguthaben aus Aktien muss selbstverständlich versteuert werden. Aida weist auch bei jeder Gewährung darauf hin. Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen auch nicht nur aus Bargeld bestehen. Selbst Naturaldividenden zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.“
W
Wilbald_1, 27.05.2023 14:39 Uhr
0
Hallo Stinker, das in diesem Fall nur bedingt zutreffend. Es handelt such um ein zusätzliches Bordguthaben, also keine echten Bezüge. Es stimmt, dass dies eigentlich als Kapitalertrag zu versteuern wäre. Umgekehrt muss ich das zusätzliche Bordguthaben selbst aktiv beantragen, es wird mir nicht automatisch gut geschrieben. Ich muss ja auch nicht mit dem Unternehmen verreisen Ob ich das Bordguthaben ausnütze oder verfallen lasse kann das Finanzamt somit nicht ermitteln. Ich müsste es als zwingend selbst angeben. Da ich davon ausgehe, dass z. B. nicht jeder Lindt und Sprüngli Aktionär in Deu vom Finanzamt verfolgt wird und auch nicht jeder Teilnehmer an einer HV die Würstchen steuerlich veranlagen wird, wird diese Art der nicht von Dritten nachvollziehbarer Dividende als Bagatelle eingestuft werden und nicht vom Finanzamt verfolgt werden. Hier hätte das Finanzamt insgesamt einen riesigen Aufwand zu treiben und der Ertrag läge weit unter den Kosten. Daher kann ich weiterhin gut damit schlafen.
Stinker
Stinker, 27.05.2023 12:49 Uhr
0

Hallo, meine Empfehlung ist bei beiden Cruiselines. Nimm die, mit deren Schiffen du fahren willst und jeweils nicht zu viel. Warum? Weil du als Aktionär ein zusätzliches Bordguthaben bekommst. Somit eine Art Sachdividende, die nicht zu versteuern ist. Für mich sind beide derzeit risikoreiches Investment. Ich bin daher mit NCL sehr gut bedient. 200 USD pro Jahr sind ein schönes Trostpflaster um diese Durststrecke zu überstehen.

. . . deine sogenannten "Sachdividenden" sind Steuerpflichtig und vom Steuerzahler in der Steuererklärung anzugeben , denn: " . . . zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören . . . ; 1. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien "
B
Beko58, 26.05.2023 20:35 Uhr
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