New GSK WKN: A3DMB5 ISIN: GB00BN7SWP63 Kürzel: GSK Forum: Aktien User: o2kuh

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28. Nov, 08:10:04 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 349
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 31.07.2022 10:38 Uhr
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Info aus einem anderen Forum zum Thema GSK.SpinOff und Haleon Steuer: Die Depot-Bank auf den § 20 Absatz 4a EStG und § 123 Absatz 2 UmwG verweisen, sowie auf die daneben im neuveröffentlichten BMF-Schreiben zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 19.05.2022, wo das BMF eigene detaillierte Vorgaben macht, insbesondere unter Rn. 115. Meines Erachtens wurden diese alle erfühlt. "Erhält ein Anteilseigner Anteile an einer Körperschaft aufgrund einer Abspaltung im Sinne des § 123 Absatz 2 UmwG oder aufgrund eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs, findet § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG Anwendung. Ein vergleichbarer ausländischer Vorgang liegt vor, wenn die Strukturmerkmale einer Abspaltung nach Rn. 01.36 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I S.1314) mit der Maßgabe erfüllt werden, dass die Erfüllung des Merkmals „kraft Gesetzes“ nicht erforderlich ist, wenn die Vermögensübertragung auf die übernehmende Gesellschaft einerseits und die Übertragung der Anteile an der übernehmenden Gesellschaft andererseits in zeitlichem und sachlichen Zusammenhang erfolgen (BFH-Urteile vom 1. Juli 2021 – VIII R 9/19 und VIII R 15/20, BStBl II 2022 S. XXX). Die Rn. 100 ff. gelten entsprechend. Abgesehen von den Fällen einer Abspaltung zur Aufnahme ist bei ausländischen Vorgängen für die Anwendung des §20 Absatz 4a Satz 7 EStG bereits dann von einer Abspaltung auszugehen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: – Die ISIN der ursprünglichen Gattung (= Rumpfunternehmen) bleibt erhalten. – Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sich nicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft. – Auf Grundlage der Emittenteninformationen liegen die Strukturmerkmale einer Abspaltung im Sinne des Satzes 2 vor. – Es ist ein Aufteilungsverhältnis angegeben. – Es wird keine Quellensteuer einbehalten. – Aus den Emittenteninformationen ergeben sich keine Hinweise auf eine Gewinnverteilung. – Der übertragende ausländische und der übernehmende in- oder ausländische Rechtsträger müssen einem vergleichbaren umwandlungsfähigen Rechtsträger inländischen Rechts entsprechen. Der Rechtstypenvergleich ausgewählter ausländischer Rechtsformen erfolgt entsprechend Tabellen 1 und 2 zum BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1999 (BStBl I S. 1076). – Es wurde keine Barzuzahlung durch den Anteilseigner geleistet" https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/… Gewinne wurden nicht ausgeschüttet, also auch nicht verteilt, und die GSK Share Consolidation (mit neuer ISIN-Nummer) erfolgte erst nach Vollzug des Demergers. Ich vermute, dass der Dienstleister der Bank noch die alte Verfahrensweise anwandte.
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 29.07.2022 22:13 Uhr
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ING so: Jeder ausländische Spin-off ist anders und die Besteuerung wird dabei immer im Einzelfall neu geprüft und bewertet. Passt das alles so?!? Stand ING 29.07.2022 Der Einbuchungskurs von 3,6495 Euro pro Haleon-Aktie wurde uns so von der Firma mitgeteilt und diesen haben wir so übernommen. Am 18.07.2022 hat GlaxoSmithKline aus den GSK PLC Registered Shares, ISIN GB0009252882, einen Spin-off in die Haleon PLC Reg.Shares, ISIN GB00BMX86B70, durchgeführt. Diesen haben wir als steuerpflichtigen Spin-off gebucht, weil uns das so gemeldet wurde. Die neuen Haleon-Aktien gelten als neu angeschafft und stellen dabei eine steuerpflichtige Sachdividende dar. Vergleichbar ist das mit einer Dividendenzahlung, nur haben Sie anstatt einer Gutschrift aufs Konto eben Wertpapiere ins Depot bekommen. Weil aber dabei nur Wertpapiere bewegt werden - und kein Geld für die Steuern fließt - müssen wir die Steuerzahlung von Ihrem Guthaben abbuchen. Wenn Sie sich den steuerpflichtigen Ertrag auf der Abrechnung dazu anschauen: Das ist nun gleichzeitig der Einstandskurs der neuen Aktien, von dem aus in Zukunft Gewinn und Verlust berechnet werden kann. Wir haben uns wegen der steuerlichen Bewertung zur genannten Maßnahme mit unserem dafür verantwortlichen Dienstleister in Verbindung gesetzt. Dieser prüft die Daten zur Maßnahme, die von der Gesellschaft dazu veröffentlicht wurden. Im Anschluss daran erfolgt die nach den gesetzlichen Grundlagen und vorliegenden Regelungen des Bundesministeriums der Finanzen abgestimmte Empfehlung.
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 28.07.2022 20:19 Uhr
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Zur Info aus einem anderem Forum: Inzwischen wurden die Anschaffungskosten (3,6402 €) bei mir im Depot eingebucht. Bei einigen anderen, die so wie ich NULL als Einstandswert im Depot haben, ist bestimmt auch ein Einstandswert vorhanden, der aber noch nicht eingepflegt wurde. Ansonsten werden die neu eingebuchten Aktien als Sachdividende angesehen, mit dem Hinweis gemäß §32dAbs4EStg eine Klärung mit dem Finanzamt vorzunehmen: "Bei der Entflechtung der HALEON PLC, die aus der GSK PLC (WKN 940561) resultiert, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entflechtung. Dies bedeutet, dass die neu eingebuchten Aktien einen Ertrag (Sachdividende) nach § 20 Abs. 1 Satz 1 darstellen. Dieser Ertrag ist wie bei einer Dividende in bar zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Für die Einbuchung wurde ein Bewertungskurs in Höhe von GBP 3,0835 je Aktie zur Berechnung des Kapitalertrags veröffentlicht. Dieser Kurs stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar. Bei einer ausländischen Entflechtung (Drittstaat) ist zu entscheiden, ob es sich um eine steuerneutrale Abspaltung i.S. des § 20 Abs.4a S.7 handelt. Im Fall der GSK PLC sind die Kriterien zur Anwendung des § 20 Abs. 4a S.7 in Verbindung mit Rz.115 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 nicht zweifelsfrei erfüllt. Das Vorliegen einer Abspaltung im Sinne des § 123 Abs.2 UmwG kann daher nicht bestätigt werden. Da die Bedingungen der Rz.115 nicht als zweifelsfrei erfüllt angesehen werden können, ist gemäß Rz. 113 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 von einer steuerpflichtigen Sachausschüttung auszugehen, die zu Einkünften nach §20 Abs.1 Satz 1 führt. Aufgrund dieser Klassifizierung muss die Entflechtung als laufender Ertrag angesehen werden. Da laufende Erträge bei Zufluss dem Steuerabzug zu unterwerfen sind, ist es auch nicht relevant, ob sich die Entflechtung auf steuerliche Altbestände (Anschaffung vor dem 01.01.2009) oder Neubestände bezieht. Aufgrund der beschriebenen Rechtslage sind die Banken als auszahlende Stellen verpflichtet den Steuerabzug unter Berücksichtigung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben vorzunehmen, § 44 Abs. 1 S. 3 EStG. Sofern Ihr Kunde mit der steuerrechtlichen Einschätzung der Maßnahme und der Abführung der Steuer nicht einverstanden ist, müssen Sie Ihn auf die Veranlagung gegenüber Ihrem Finanzamt verweisen. Gemäß § 32d Abs. 4 EStG können Sie dort einen Antrag zur Klärung stellen, ob die neuen Anteile steuerfrei zu behandeln sind."
W
Wrangler, 28.07.2022 20:14 Uhr
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Meine Infos sind auch aus einem Forum, ich kann es deshalb nur so weitergeben. Sorry. Wenn die Steuer wirklich fällig ist, müsste es so richtig sein: Angenommen, der Bruttowert des Spin-off sei 1000 Euro. Fall 1: Sofort zu versteuern. Ich erhalte die neuen Aktien mit Anschaffunskosten von 1000 Euro. Mir werden sofort 26% auf die 1000 Euro an Steuern abgezogen. Ich verkaufe meine Aktien mit einem Gewinn und erhalte dafür 2000 Euro. Die Differenz zu den Anschaffungskosten ist nun 1000 Euro und ich muß darauf 26% Steuern beim Verkauf zahlen. Fall 2: Steuerneutrale Behandlung. Ich erhalte die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von 0 Euro. Mir werden keine Steuern abgezogen. Ich verkaufe meine Aktien mit einem Gewinn und erhalte dafür 2000 Euro. Die Differenz zu den Anschaffungskosten ist nun 2000 Euro und ich muß darauf 26% Steuern beim Verkauf zahlen. In beiden Fällen habe ich Steuern auf dieselben Beträge zahlen müssen. Der Unterschied liegt nur in den jeweiligen Zeitpunkten, wann die Steuer fällig wird. Das kann individuell ein Vorteil oder Nachteil sein, je nach dem, wann welcher Steuersatz zur Anwendung kommt und ob man das Geld für eine frühere Steuerzahlung gerade hat oder dringend woanders benötigt.

Ja, genau so verstehe bzw. erwarte ich das auch. Die DB hat allerdings Steuern abgeführt auf den neu eingebuchten Haleon-Wert und trotzdem Anschaffungskosten von 0,00 ausgewiesen. Und das wäre dann genau doppelte Steuer auf den selben Betrag sobald ich verkaufe. Wenn sie schon Steuern abführen muss die Aktie auch mit dem versteuerten Anschaffungswert eingebucht werden... also gründlich was schief gelaufen bei der DB.
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 28.07.2022 20:09 Uhr
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Könntest Du bitte "Deutsche Bank hat Steuerbescheid gelöscht" genauer erläutern? Meinst Du ein Dokument in der Postbox der Bank? Hat die Bank jetzt die Kapitalertragssteuer zurückgenommen? Ich hab leider im Moment keinen Zugriff aufs DB-Banking da die Bank leider im Moment Probleme mit dem Phototan-Verfahren hat, muss also warten um nachzusehen. Zur Ergänzung meine Erfahrung Deutsche Bank: Sie haben Halion zum Anschaffungswert 0,00 eingebucht (Steuer fällt also beim Verkauf an), so hätte ich es auch erwartet. Dann haben sie aber Kapitalertragssteuer für diese Einbuchung abgeführt, und zwar zwei mal ! Eine dieser beiden Buchungen haben sie 3 Tage später zurückgenommen, die andere nicht. Mein Letzter Stand also: Deutsche Bank: Einbuchung Halion 0,00, Steuer abgeführt, Alte Aktien mit altem Einstand. Daraus würde eine direkte doppelte Besteuerung folgen sobald ich die Halion verkaufe.

Meine Infos sind auch aus einem Forum, ich kann es deshalb nur so weitergeben. Sorry. Wenn die Steuer wirklich fällig ist, müsste es so richtig sein: Angenommen, der Bruttowert des Spin-off sei 1000 Euro. Fall 1: Sofort zu versteuern. Ich erhalte die neuen Aktien mit Anschaffunskosten von 1000 Euro. Mir werden sofort 26% auf die 1000 Euro an Steuern abgezogen. Ich verkaufe meine Aktien mit einem Gewinn und erhalte dafür 2000 Euro. Die Differenz zu den Anschaffungskosten ist nun 1000 Euro und ich muß darauf 26% Steuern beim Verkauf zahlen. Fall 2: Steuerneutrale Behandlung. Ich erhalte die neuen Aktien mit Anschaffungskosten von 0 Euro. Mir werden keine Steuern abgezogen. Ich verkaufe meine Aktien mit einem Gewinn und erhalte dafür 2000 Euro. Die Differenz zu den Anschaffungskosten ist nun 2000 Euro und ich muß darauf 26% Steuern beim Verkauf zahlen. In beiden Fällen habe ich Steuern auf dieselben Beträge zahlen müssen. Der Unterschied liegt nur in den jeweiligen Zeitpunkten, wann die Steuer fällig wird. Das kann individuell ein Vorteil oder Nachteil sein, je nach dem, wann welcher Steuersatz zur Anwendung kommt und ob man das Geld für eine frühere Steuerzahlung gerade hat oder dringend woanders benötigt.
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 28.07.2022 20:03 Uhr
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Habe erst einmal meine Bank angeschrieben und gefordert alles erneut zu prüfen und zu korrigieren mit dem Hinweis das andere Banken es anders sehen. Abwarten wie es sich entwickelt...einfach hinnehmen auf jeden Fall nicht.

Sehr gut!
W
Wrangler, 28.07.2022 13:12 Uhr
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Zur Info: Die anderen Banken haben zwischzeitlich auch ihre Meinung geändert. Zum Beispiel hat die Deutsche Bank und die comdirekt nachträglich die Steuerbescheide gelöscht.

Könntest Du bitte "Deutsche Bank hat Steuerbescheid gelöscht" genauer erläutern? Meinst Du ein Dokument in der Postbox der Bank? Hat die Bank jetzt die Kapitalertragssteuer zurückgenommen? Ich hab leider im Moment keinen Zugriff aufs DB-Banking da die Bank leider im Moment Probleme mit dem Phototan-Verfahren hat, muss also warten um nachzusehen. Zur Ergänzung meine Erfahrung Deutsche Bank: Sie haben Halion zum Anschaffungswert 0,00 eingebucht (Steuer fällt also beim Verkauf an), so hätte ich es auch erwartet. Dann haben sie aber Kapitalertragssteuer für diese Einbuchung abgeführt, und zwar zwei mal ! Eine dieser beiden Buchungen haben sie 3 Tage später zurückgenommen, die andere nicht. Mein Letzter Stand also: Deutsche Bank: Einbuchung Halion 0,00, Steuer abgeführt, Alte Aktien mit altem Einstand. Daraus würde eine direkte doppelte Besteuerung folgen sobald ich die Halion verkaufe.
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Shaggy, 28.07.2022 12:47 Uhr
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Habe erst einmal meine Bank angeschrieben und gefordert alles erneut zu prüfen und zu korrigieren mit dem Hinweis das andere Banken es anders sehen. Abwarten wie es sich entwickelt...einfach hinnehmen auf jeden Fall nicht.
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 28.07.2022 11:10 Uhr
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Update: Ideensammlung, was betroffene Kunden jetzt tun können: 1. Hier in das Forum schreiben, wie es euere Bank macht 2. Die eigene Bank anschreiben und mitteilen, dass es die anderen Banken anders machen und einen Einspruch einlegen 3. WM Datenservice anschreiben und eine Neubewertung vorschlagen 4.  Börsenzeitschriften anschreiben und mitteilen, dass es nicht alle Banken gleich machen 5. Die BaFin - Bankenaufsicht einzuschalten wird vermutlich wirklich nichts bringen. Deshalb die bessere Alternative: Ein Ombudsmannverfahren anstoßen. Die Web-Adresse dafür lautet: bankenombudsmann . de  Bitte die Liste weiter vervollständigen und kurz schreiben, was ihr gemacht habt. PS: Ich habe Punkt 1-3 abgeschlossen 
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 28.07.2022 8:02 Uhr
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Ideensammlung, was betroffene Kunden jetzt tun können: - Hier in das Forum schreiben, wie es euere Bank macht - Die eigene Bank anschreiben und mitteilen, dass es die anderen Banken anders machen und einen Einspruch einlegen. - WM Datenservice anschreiben und eine Neubewertung vorschlagen Was haltet ihr von der Möglichkeit, die BaFin (Bankenaufsicht) einzuschalten?
Traden_leider_nur_Pech
Traden_leider_nur_Pech, 28.07.2022 7:47 Uhr
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Aus einem anderen Forum von einem anderen User: Im Übrigen habe ich auch den WM Datenservice angeschrieben, auf dessen Einstufung sich Banken gern berufen, und diesem die wesentlichen Fakten dargelegt, die für eine Einstufung als steuerneutrale Abspaltung sprechen, also EStG § 20 Abs. 4a, UmwG § 123 Abs. 2 und das BMF- Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Neuveröffentlichung des BMF-Schreibens" vom 19.05.2022 sowie das ergänzende BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 15.06.2022. Mit deren Antwort dürfte es erfahrungsgemäß zwei Wochen dauern. Bei einem früheren Fall, als WM einen Aktiensplit in Hongkong als steuerpflichtig einstufte, blieben sie stur, und das Finanzamt erstattete mir die unrechtmäßig eingezogene Steuer erst 3 Jahre später zurück, nach langer "Prüfung". Damals gab es ab dem 13. oder 19. Monat noch 6% Zinsen p.a. bei geringer Inflation; heute sind es nur noch 0,15% pro Monat bei hoher Inflation. PS: Ich habe gerade auch den WM Datenservice angeschrieben. Die Kontaktdaten sind im Web ganz leicht zu finden ;-)
S
Shaggy, 27.07.2022 18:34 Uhr
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Meine Bank hat alles an Steuern abgezogen aber noch nichts wieder korrigiert
T
TheDip, 27.07.2022 13:32 Uhr
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Beitrag aus einem anderen Forum zum Thema keine einheitliche Linie der Banken: Ja, scheint bei den Banken keinen einheitliche Linie vorhanden zu sein. Das Spin-off müsste von den Banken steuerneutral behandelt werden. Hierzu gibt es 2 BGH Urteile zum Thema ausländische Spin-offs. Eine Versteuerung als unbare Kapitalmaßnahme (Sachdividende) ist so ziemlich das schlechteste, da die abgeführte Kapitalertragssteuer nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden kann. Bei VK und einem unterstellten Gewinn von Haleon wäre zwar mehr Steuer abzuführen (wenn noch keine im Vorfeld abgeführt wurde) aber, die Steuer wäre mit der Gewinn und Verlustrechnung auf Null zu bringen. Dividenden könnte man noch mit Optionsscheinverlusten verrechnen, wenn keine Aktiengewinne vorhanden sind. Was hier noch nicht angemerkt wurde: Die von GSK versprochene Dividende nach dem Spin-off wird durch den Reverse Split nochmals deutlich reduziert !

"GSK has previously stated that it expected to declare a 27p per share dividend for the first half of 2022, a 22p per share dividend for the second half of 2022 and a 45p per share dividend for 2023, but that these targeted dividends per share would increase in step with the GSK Share Consolidation to maintain the same aggregate dividend pay-out in absolute Pound Sterling terms. Accordingly, using the consolidation ratio, GSK’s expected dividend for the second quarter of 2022 converts to 16.25p per new ordinary share (taking into account the dividend of 14p per share paid for the first quarter of 2022), the expected dividend for the second half of 2022 converts to 27.5p per new ordinary share and the expected dividend for 2023 converts to 56.25p per new ordinary share."
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