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NEL ASA WKN: A0B733 ISIN: NO0010081235 Kürzel: D7G Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

0,3929 EUR
-0,13 %-0,0005
5. Oct, 12:59:14 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 284.905
D
Develope4, 07.06.2024 17:43 Uhr
1

Das er mich als Troll bezeichnet ??

Damit wärst Du doch noch gut weggekommen 🤷🏼
F
Fritzles, 07.06.2024 17:38 Uhr
0

Nur zur Erinnerung: Mit dem Thema Schadensersatzklage von Iwatani gegen Nel ASA hat der werte Foristen-Kollege heute begonnen!☝️😂🫣

Und wer ist freudig mit Falsch Behauptungen aufgesprungen 👏👏👏👏👏👏
H2Welt
H2Welt, 07.06.2024 17:35 Uhr
0
Was versteht man daran nicht? 😆
H2Welt
H2Welt, 07.06.2024 17:34 Uhr
0

Wer hat das behauptet?????

Nel Asa behauptet das. "Nel hat außerdem eine interne Umstrukturierung abgeschlossen, bei der die Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten von Nel in Bezug auf die Betankungsabteilung sowie die Anteile an den entsprechenden Betankungstochtergesellschaften von Nel an Cavendish Hydrogen übertragen wurden." https://news.cision.com/nel-asa/r/nel-asa--the-potential-new-fueling-company-will-be-named-cavendish-hydrogen,c3981949
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 17:33 Uhr
0
Nur zur Erinnerung: Mit dem Thema Schadensersatzklage von Iwatani gegen Nel ASA hat der werte Foristen-Kollege heute begonnen!☝️😂🫣
F
Fritzles, 07.06.2024 17:23 Uhr
0

Es ist schlichtweg unsinnig zu behaupten, dass Nel ASA die in der Vergangenheit als Gesamtfirma verursachten Haftungsansprüche auf Cavendish übertragen könnte.☝️🫣

Wer hat das behauptet?????
F
Fritzles, 07.06.2024 17:22 Uhr
0

Ja!!! In Norwegen und Amerika werden wohl alle Uhren so ticken, dass Firmen sich ihrer Verantwortung bei einer Klage einfach so entziehen können. Vor allem in Amerika!!!☝️😂🫣

Erst sollte es mal ein Verfahren geben. Und dann ein Urteils Spruch. Und dann sehen wie weiter. Gestern wurde es noch groß angekündigt. Wenn der Stitchie nicht mehr weiter weiß. Kommt er mit der Klage um die Ecke. Ist doch toll das man dich kennt Oder?
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 17:21 Uhr
0
Es ist schlichtweg unsinnig zu behaupten, dass Nel ASA die in der Vergangenheit als Gesamtfirma verursachten Haftungsansprüche auf Cavendish übertragen könnte.☝️🫣
F
Fritzles, 07.06.2024 17:20 Uhr
0

Bezüglich dieser Rechtslage dürfte es wohl auch in Norwegen und Amerika keine Uneinigkeit geben.☝️🫣

Die pfeifen auf die Deutsche und Norwegische Rechtslage. Denn in Amerika ticken die Uhren sehr wohl anders. Vor allem in der Gerichtsbarkeit. Aber das ist dir wohl entfallen
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 17:13 Uhr
0
Bezüglich dieser Rechtslage dürfte es wohl auch in Norwegen und Amerika keine Uneinigkeit geben.☝️🫣
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 17:09 Uhr
0
Ja!!! In Norwegen und Amerika werden wohl alle Uhren so ticken, dass Firmen sich ihrer Verantwortung bei einer Klage einfach so entziehen können. Vor allem in Amerika!!!☝️😂🫣
F
Fritzles, 07.06.2024 17:05 Uhr
0

Wo steht das jetzt??? Im BGH ??????

Oder im UmwG ???? Das kennen die in Amerika auch nicht.😂🤣😂🤣😂🤣
F
Fritzles, 07.06.2024 17:04 Uhr
0
Und trotz allem hat NelAsa mit 4 % Plus in Oslo am Green Nelly Friday geschlossen. 😁
F
Fritzles, 07.06.2024 17:02 Uhr
0

Da es sich bei möglichen Schadensersatzansprüchen von Iwatani gegen Nel ASA wohl unzweifelhaft um solche handelt die "vor der Spaltung begründet wurden" gilt eine "gesamtschuldnerische Haftung". Das gilt auch für eine "Ausgliederung". Natürlich bleibt somit Nel ASA auch nach der Ausgliederung/Spaltung der Fueling-Sparte haftbar bzgl. evtl. Schadensersatzansprüchen von Iwatani.☝️

Wo steht das jetzt??? Im BGH ??????
F
Fritzles, 07.06.2024 17:02 Uhr
0

Hier zur Info, wer wohl bei der Ausgliederung der Fueling-Sparte aus Nel ASA heraus für mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Klage von Iwatani gegen Nel ASA in Kalifornien haften wird: "Nicht zu vergessen ist auch die gesamtschuldnerische Haftung aller an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für die Verbindlichkeiten des zu spaltenden Rechtsträgers, die vor der Spaltung begründet wurden („Altverbindlichkeiten“), § 133 Abs. 1 S. 1 UmwG." https://www.corta.de/gesellschaftsrecht/umwandlungsrecht-spaltungen "Das gilt auch bei der Ausgliederung, so der Bundesgerichtshof, BGH, Urteil vom 06.12.2000 - XII ZR 219/98: Das BerGer. hat zutreffend und in der Revisionsinstanz nicht angegriffen ausgeführt, dass bei der Ausgliederung der übertragende Rechtsträger fortbesteht und dass für seine vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung entstandenen Verbindlichkeiten er und der übernehmende Rechtsträger als Gesamtschuldner haften (§ 133 I 1 UmwG)"☝️

Nel Asa ist eine Norwegische Firma und ist in Amerika verklagt worden. Von einer Firma aus dem Ausland. Und wen juckt jetzt das BGH ???? Erkäre das mal dem Amerikanischen Richter. Der lacht dich aus. Wie ich auch 😂🤣😂🌟😂🤣😂🤣
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 16:38 Uhr
0
Da es sich bei möglichen Schadensersatzansprüchen von Iwatani gegen Nel ASA wohl unzweifelhaft um solche handelt die "vor der Spaltung begründet wurden" gilt eine "gesamtschuldnerische Haftung". Das gilt auch für eine "Ausgliederung". Natürlich bleibt somit Nel ASA auch nach der Ausgliederung/Spaltung der Fueling-Sparte haftbar bzgl. evtl. Schadensersatzansprüchen von Iwatani.☝️
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