NEL ASA WKN: A0B733 ISIN: NO0010081235 Kürzel: D7G Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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5. Oct, 02:10:00 Uhr, Nasdaq OTC
Kommentare 284.902
F
Fritzles, 07.06.2024 17:04 Uhr
0
Und trotz allem hat NelAsa mit 4 % Plus in Oslo am Green Nelly Friday geschlossen. 😁
F
Fritzles, 07.06.2024 17:05 Uhr
0

Wo steht das jetzt??? Im BGH ??????

Oder im UmwG ???? Das kennen die in Amerika auch nicht.😂🤣😂🤣😂🤣
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 17:09 Uhr
0
Ja!!! In Norwegen und Amerika werden wohl alle Uhren so ticken, dass Firmen sich ihrer Verantwortung bei einer Klage einfach so entziehen können. Vor allem in Amerika!!!☝️😂🫣
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 17:13 Uhr
0
Bezüglich dieser Rechtslage dürfte es wohl auch in Norwegen und Amerika keine Uneinigkeit geben.☝️🫣
F
Fritzles, 07.06.2024 17:20 Uhr
0

Bezüglich dieser Rechtslage dürfte es wohl auch in Norwegen und Amerika keine Uneinigkeit geben.☝️🫣

Die pfeifen auf die Deutsche und Norwegische Rechtslage. Denn in Amerika ticken die Uhren sehr wohl anders. Vor allem in der Gerichtsbarkeit. Aber das ist dir wohl entfallen
F
Fritzles, 07.06.2024 17:02 Uhr
0

Da es sich bei möglichen Schadensersatzansprüchen von Iwatani gegen Nel ASA wohl unzweifelhaft um solche handelt die "vor der Spaltung begründet wurden" gilt eine "gesamtschuldnerische Haftung". Das gilt auch für eine "Ausgliederung". Natürlich bleibt somit Nel ASA auch nach der Ausgliederung/Spaltung der Fueling-Sparte haftbar bzgl. evtl. Schadensersatzansprüchen von Iwatani.☝️

Wo steht das jetzt??? Im BGH ??????
F
Fritzles, 07.06.2024 17:02 Uhr
0

Hier zur Info, wer wohl bei der Ausgliederung der Fueling-Sparte aus Nel ASA heraus für mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Klage von Iwatani gegen Nel ASA in Kalifornien haften wird: "Nicht zu vergessen ist auch die gesamtschuldnerische Haftung aller an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für die Verbindlichkeiten des zu spaltenden Rechtsträgers, die vor der Spaltung begründet wurden („Altverbindlichkeiten“), § 133 Abs. 1 S. 1 UmwG." https://www.corta.de/gesellschaftsrecht/umwandlungsrecht-spaltungen "Das gilt auch bei der Ausgliederung, so der Bundesgerichtshof, BGH, Urteil vom 06.12.2000 - XII ZR 219/98: Das BerGer. hat zutreffend und in der Revisionsinstanz nicht angegriffen ausgeführt, dass bei der Ausgliederung der übertragende Rechtsträger fortbesteht und dass für seine vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung entstandenen Verbindlichkeiten er und der übernehmende Rechtsträger als Gesamtschuldner haften (§ 133 I 1 UmwG)"☝️

Nel Asa ist eine Norwegische Firma und ist in Amerika verklagt worden. Von einer Firma aus dem Ausland. Und wen juckt jetzt das BGH ???? Erkäre das mal dem Amerikanischen Richter. Der lacht dich aus. Wie ich auch 😂🤣😂🌟😂🤣😂🤣
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 16:38 Uhr
0
Da es sich bei möglichen Schadensersatzansprüchen von Iwatani gegen Nel ASA wohl unzweifelhaft um solche handelt die "vor der Spaltung begründet wurden" gilt eine "gesamtschuldnerische Haftung". Das gilt auch für eine "Ausgliederung". Natürlich bleibt somit Nel ASA auch nach der Ausgliederung/Spaltung der Fueling-Sparte haftbar bzgl. evtl. Schadensersatzansprüchen von Iwatani.☝️
Stitchie
Stitchie, 07.06.2024 16:26 Uhr
0
Hier zur Info, wer wohl bei der Ausgliederung der Fueling-Sparte aus Nel ASA heraus für mögliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Klage von Iwatani gegen Nel ASA in Kalifornien haften wird: "Nicht zu vergessen ist auch die gesamtschuldnerische Haftung aller an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für die Verbindlichkeiten des zu spaltenden Rechtsträgers, die vor der Spaltung begründet wurden („Altverbindlichkeiten“), § 133 Abs. 1 S. 1 UmwG." https://www.corta.de/gesellschaftsrecht/umwandlungsrecht-spaltungen "Das gilt auch bei der Ausgliederung, so der Bundesgerichtshof, BGH, Urteil vom 06.12.2000 - XII ZR 219/98: Das BerGer. hat zutreffend und in der Revisionsinstanz nicht angegriffen ausgeführt, dass bei der Ausgliederung der übertragende Rechtsträger fortbesteht und dass für seine vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung entstandenen Verbindlichkeiten er und der übernehmende Rechtsträger als Gesamtschuldner haften (§ 133 I 1 UmwG)"☝️
F
Fritzles, 07.06.2024 14:22 Uhr
1

In seinen Wunschträumen.

Ok, dachte ich mir schon
F
Fritzles, 07.06.2024 14:21 Uhr
1

Jetzt versuche hier doch nicht hanebüchen die sowieso gebeutelten Nel ASA Aktionäre auch noch so hinter das Licht zu führen!☝️🫢🫣

????? Hast du dazu grundlegende Informationen für uns ?????
H2Welt
H2Welt, 07.06.2024 14:21 Uhr
2

Ah ha, wo steht das?????

In seinen Wunschträumen.
F
Fritzles, 07.06.2024 14:21 Uhr
0

Das betrifft natürlich nicht eine Klage gegen Nel ASA!☝️😂🫣

Wer sagt das?????
F
Fritzles, 07.06.2024 14:20 Uhr
0

Natürlich nicht, denn der Zeitpunkt des Entstehens der Vorwürfe und der Klage gegen Nel ASA ist entscheidend. Dieses Kalkül wird nicht aufgehen!☝️🫣

Ah ha, wo steht das?????
H2Welt
H2Welt, 07.06.2024 14:20 Uhr
1

Jetzt versuche hier doch nicht hanebüchen die sowieso gebeutelten Nel ASA Aktionäre auch noch so hinter das Licht zu führen!☝️🫢🫣

Dann erkläre den Usern hier doch mal wo sie hinter das Licht geführt werden. Ich sehe keinen Grund für solch eine Aussage.
F
Fritzles, 07.06.2024 14:19 Uhr
1

https://businessportal-norwegen.com/2024/02/19/iwatani-corporation-of-america-verklagt-nel-asa-in-den-usa/ "Das japanische Unternehmen gibt an, mehrere Millionen Dollar verloren zu haben und von Verzögerungen von über 1.000 Tagen betroffen zu sein. Die Klage wurde beim US-Bezirksgericht im Central District of California eingereicht."

Da geht aber nichts Voran in Amerika vor Gericht. Die Klage ist angenommen. Die Vorwürfe öffentlich. Und jetzt ??? Geht gar nichts mehr. Schon Monate lang. Nix. Entweder die Vorwürfe bedürfen einer langen Prüfung des Gerichtes. Oder sie finden nichts. Vieleicht ist alles schon vorbei und NelAsa hat 74.000 $ überwiesen und einem Vergleich zugestimmt???????
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