MÜHLHAN WKN: A0KD0F ISIN: DE000A0KD0F7 Kürzel: M4N Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,405 EUR
+0,36 %+0,005
21. Nov, 16:45:22 Uhr, Hamburg
Kommentare 146
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 02.07.2023 15:35 Uhr
0
Ich habe Mühlhan verkauft... da passiert nichts mehr ... wie oben schon erwähnt bin ich das Risiko mit dem Freiverkehr an der Börse Hamburg nicht eingegangen ... es ist ja schön wenn man die nachher noch an der Börse Hamburg handeln kann ... hilft dir aber nix wenn du keinen Käufer findest... und auf Dividende brauchst du auch nicht mehr spekulieren ... deshalb Angebot annehmen oder verkaufen... ich habe aus steuerlichen Gründen verkauft
S
Scooter001, 30.06.2023 23:24 Uhr
0
Überlege das Angebot anzunehmen. Was ist eure Meinung darüber? Schaut ja net so rosig aus. Wie wird es danach weitergehen?
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 08.06.2023 13:29 Uhr
1

Ankündigung Aktien Rückkauf zum Kurs 1,75 EUR inkl Devidenden Abschlag - nehmt ihr an oder wartet ihr ab ?

Gute Frage ... ich habe gelesen, das die an der Hamburger Börse im Freiverkehr nach dem Delisting verkauft werden können... dafür bin ich aber noch nicht lange genug an der Börse um das zu überblicken... deshalb werde ich wohl annehmen und die Verluste steuerlich geltend machen da ich genug plus in diesem Topf habe
M
Maniac_64, 07.06.2023 19:19 Uhr
0
Das kam ja gestern bei der HV aber interessiert hier keinen die Aktie. Kurs bleibt heute auch brav unter der 1,75. Da wird nichts mehr zu holen sein.
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5MillionsHH, 07.06.2023 16:38 Uhr
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Ankündigung Aktien Rückkauf zum Kurs 1,75 EUR inkl Devidenden Abschlag - nehmt ihr an oder wartet ihr ab ?
M
Maniac_64, 07.06.2023 7:56 Uhr
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heute Ex Dividende
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 12.04.2023 1:37 Uhr
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Delisting: Was passiert, wenn eine Aktie von der Börse genommen wird Rückzug von der Börse: Delisting: Was passiert, wenn eine Aktie von der Börse genommen wird | Nachricht | finanzen.netRÜCKZUG VON DER BÖRSE Folgen FACEBOOK DRUCKEN Immer mal wieder gibt es Unternehmen, die sich dazu entschließen, dem Börsenparkett den Rücken zu kehren. Doch was passiert eigentlich bei einem Delisting genau? Werbung • Delisting entspricht dem Widerruf der Handelszulassung von Aktien • Börsenaufsicht und Aufsichtsrate müssen dem Delisting zustimmen • Aktionäre werden nicht gefragt, müssen jedoch Abfindungsangebot erhalten Unter einem Delisting versteht man den Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom Börsenparkett. Rechtlich gesprochen beantragen Unternehmen bei einem Delisting "den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt", wie es auf der Webseite der Börsenaufsicht BaFin heißt. Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden. Abfindungsangebot nötig Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen. Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden.
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 12.04.2023 1:37 Uhr
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Unter einem Delisting versteht man den Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom Börsenparkett. Rechtlich gesprochen beantragen Unternehmen bei einem Delisting "den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt", wie es auf der Webseite der Börsenaufsicht BaFin heißt. Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden. Seither muss den Anlegern bei Bekanntgabe einer geplanten Dekotierung ein Abfindungsgebot gemacht werden. Und das, noch bevor der eigentliche Antrag zum Widerruf der Börsenzulassung gestellt wird.
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 11.04.2023 23:17 Uhr
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Weißt du ob wir die Barabfindung versteuern müssen?
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 11.04.2023 23:13 Uhr
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Ich würde schätzen sie zahlen erst die devidende der Kurs fällt um die devidende und dann machen sie ein Angebot auf Basis des aktuellen Kurses zum Rückkauf - ich hoffe das du mit deinem Szenario recht hast !

Es wäre schön .... wenn die ein Angebot auf Basis von 1,6€ machen hoffe ich auf einen Wirtschaftsprüfer
5
5MillionsHH, 11.04.2023 13:09 Uhr
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Ich sehe den fairen Wert bei 3,5€ ... wenn 1€ Dividende und 2,6€ Angebot wäre... ist alles in Ordnung

Ich würde schätzen sie zahlen erst die devidende der Kurs fällt um die devidende und dann machen sie ein Angebot auf Basis des aktuellen Kurses zum Rückkauf - ich hoffe das du mit deinem Szenario recht hast !
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 11.04.2023 13:04 Uhr
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Ich sehe den fairen Wert bei 3,5€ ... wenn 1€ Dividende und 2,6€ Angebot wäre... ist alles in Ordnung
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 10.04.2023 22:48 Uhr
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Ohne genau den Vertrag gelesen zu haben - gehe ich davon aus dass das alles mit veräußert worden ist. Aber klar ist dass die Gründerfamilie den größten Teil für sich vereinnahmt aus diesem Grund wird ja auch erst die devidende gezahlt und danach das Rückkauf Angebot ausgesprochen. Mit ist nur nicht klar was passiert wenn man das Angebot nicht annimmt ? Dann hält man Aktien von einem Unternehmen welche man nirgends mehr handeln kann

Muehlhan hält noch Immobilien und der Veräußerungsgewinn Ist wesentlich mehr als 2,6€ pro Anteil
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 10.04.2023 22:03 Uhr
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Squeeze Out als Mittel der Übernahme Beschließt ein Mehrheitsaktionär die Minderheitsaktionäre aus dem Unternehmen zu drängen ist ein squeeze Out ein rechtliches Mittel dazu. Es gibt 3 Verfahren Aktienrechtlich Übernahme Verschmelzung Altienrechtlich benötigt der Hauptaktionär 95% der Anteile. Der Squeeze Out muss im Rahmen der HV beschlossen werden. Die Übernahme erfolgt gegen eine angemessene Barabfindung Zur Ermittlung dienen sogenannte Ertragswerte wie der Aktienkurs. Der Hauptaktionär ist verpflichtet einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Bei Zweifel haben die Minderheitsaktionäre klagerecht.
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