MÜHLHAN WKN: A0KD0F ISIN: DE000A0KD0F7 Kürzel: M4N Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
1,375 EUR
±0,00 %±0,000
17. Dec, 15:28:29 Uhr,
Hamburg
Darüber diskutieren die Nutzer
Die User diskutieren über ein Rückkaufangebot von Muehlhan AG. Es wird vermutet, dass die Gründerfamilie den größten Teil für sich vereinnahmt und die Minderheitsaktionäre benachteiligt werden könnten. Es wird auch über den Wert der Aktien und die Barabfindung diskutiert. Es besteht Unsicherheit darüber, was passiert, wenn man das Angebot nicht annimmt und ob die Anteile dann wertlos werden. Es wird auch über das Delisting und die Abfindung diskutiert.
Kommentare 146
Demokrator,
28.09.2023 9:37 Uhr
1
Einstellung und Handelsbeendigung per 27.12.2023
https://www.xetra.com/resource/blob/3690234/44dda05e3f8b314a0ed24625bd6b7263/data/Del_Announcement.pdf
Hobbyaktionär2,
02.07.2023 15:35 Uhr
0
Ich habe Mühlhan verkauft... da passiert nichts mehr ... wie oben schon erwähnt bin ich das Risiko mit dem Freiverkehr an der Börse Hamburg nicht eingegangen ... es ist ja schön wenn man die nachher noch an der Börse Hamburg handeln kann ... hilft dir aber nix wenn du keinen Käufer findest... und auf Dividende brauchst du auch nicht mehr spekulieren ... deshalb Angebot annehmen oder verkaufen... ich habe aus steuerlichen Gründen verkauft
Scooter001,
30.06.2023 23:24 Uhr
0
Überlege das Angebot anzunehmen. Was ist eure Meinung darüber?
Schaut ja net so rosig aus.
Wie wird es danach weitergehen?
Hobbyaktionär2,
08.06.2023 13:29 Uhr
1
Gute Frage ... ich habe gelesen, das die an der Hamburger Börse im Freiverkehr nach dem Delisting verkauft werden können... dafür bin ich aber noch nicht lange genug an der Börse um das zu überblicken... deshalb werde ich wohl annehmen und die Verluste steuerlich geltend machen da ich genug plus in diesem Topf habe
Maniac_64,
07.06.2023 19:19 Uhr
0
Das kam ja gestern bei der HV aber interessiert hier keinen die Aktie. Kurs bleibt heute auch brav unter der 1,75. Da wird nichts mehr zu holen sein.
5MillionsHH,
07.06.2023 16:38 Uhr
0
Ankündigung Aktien Rückkauf zum Kurs 1,75 EUR inkl Devidenden Abschlag - nehmt ihr an oder wartet ihr ab ?
Hobbyaktionär2,
12.04.2023 1:37 Uhr
0
Delisting: Was passiert, wenn eine Aktie von der Börse genommen wird
Rückzug von der Börse: Delisting: Was passiert, wenn eine Aktie von der Börse genommen wird | Nachricht | finanzen.netRÜCKZUG VON DER BÖRSE
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Immer mal wieder gibt es Unternehmen, die sich dazu entschließen, dem Börsenparkett den Rücken zu kehren. Doch was passiert eigentlich bei einem Delisting genau?
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• Delisting entspricht dem Widerruf der Handelszulassung von Aktien
• Börsenaufsicht und Aufsichtsrate müssen dem Delisting zustimmen
• Aktionäre werden nicht gefragt, müssen jedoch Abfindungsangebot erhalten
Unter einem Delisting versteht man den Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom Börsenparkett. Rechtlich gesprochen beantragen Unternehmen bei einem Delisting "den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt", wie es auf der Webseite der Börsenaufsicht BaFin heißt.
Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig
Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden.
Abfindungsangebot nötig
Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen.
Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden.
Hobbyaktionär2,
12.04.2023 1:37 Uhr
0
Unter einem Delisting versteht man den Rückzug eines gelisteten Unternehmens vom Börsenparkett. Rechtlich gesprochen beantragen Unternehmen bei einem Delisting "den Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem regulierten Markt", wie es auf der Webseite der Börsenaufsicht BaFin heißt.
Zustimmung von Börsenaufsicht und Aufsichtsrat nötig
Damit sich ein Unternehmen von der Börse verabschieden kann, bedarf es zum einen der Zustimmung der BaFin, auf der anderen Seite muss auch der Aufsichtsrat des Unternehmens seine Einwilligung geben. Im Jahr 2015 führte die Reform des Börsengesetzes dazu, dass Aktionäre im Fall eines Börsenrückzugs besser geschützt werden. Seither muss den Anlegern bei Bekanntgabe einer geplanten Dekotierung ein Abfindungsgebot gemacht werden. Und das, noch bevor der eigentliche Antrag zum Widerruf der Börsenzulassung gestellt wird.
Hobbyaktionär2,
11.04.2023 23:13 Uhr
0
Es wäre schön .... wenn die ein Angebot auf Basis von 1,6€ machen hoffe ich auf einen Wirtschaftsprüfer
5MillionsHH,
11.04.2023 13:09 Uhr
1
Ich würde schätzen sie zahlen erst die devidende der Kurs fällt um die devidende und dann machen sie ein Angebot auf Basis des aktuellen Kurses zum Rückkauf - ich hoffe das du mit deinem Szenario recht hast !
Hobbyaktionär2,
11.04.2023 13:04 Uhr
0
Ich sehe den fairen Wert bei 3,5€ ... wenn 1€ Dividende und 2,6€ Angebot wäre... ist alles in Ordnung
Hobbyaktionär2,
10.04.2023 22:48 Uhr
0
Ohne genau den Vertrag gelesen zu haben - gehe ich davon aus dass das alles mit veräußert worden ist. Aber klar ist dass die Gründerfamilie den größten Teil für sich vereinnahmt aus diesem Grund wird ja auch erst die devidende gezahlt und danach das Rückkauf Angebot ausgesprochen. Mit ist nur nicht klar was passiert wenn man das Angebot nicht annimmt ? Dann hält man Aktien von einem Unternehmen welche man nirgends mehr handeln kann
Muehlhan hält noch Immobilien und der Veräußerungsgewinn Ist wesentlich mehr als 2,6€ pro Anteil
Hobbyaktionär2,
10.04.2023 22:03 Uhr
0
Squeeze Out als Mittel der Übernahme
Beschließt ein Mehrheitsaktionär die Minderheitsaktionäre aus dem Unternehmen zu drängen ist ein squeeze Out ein rechtliches Mittel dazu.
Es gibt 3 Verfahren
Aktienrechtlich
Übernahme
Verschmelzung
Altienrechtlich benötigt der Hauptaktionär 95% der Anteile.
Der Squeeze Out muss im Rahmen der HV beschlossen werden.
Die Übernahme erfolgt gegen eine angemessene Barabfindung
Zur Ermittlung dienen sogenannte Ertragswerte wie der Aktienkurs.
Der Hauptaktionär ist verpflichtet einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Bei Zweifel haben die Minderheitsaktionäre klagerecht.
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