MONDOBIOTECH WKN: A1H80W ISIN: CH0100191136 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Kommentare 3.972
B
BioLord76,
11.07.2022 13:31 Uhr
1
Und dann krachts
B
BioLord76,
11.07.2022 13:30 Uhr
1
Die Woche
J
Jacky7,
11.07.2022 12:31 Uhr
0
Die will nach Norden. Wann kommt die Zulassung?
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htsb,
08.07.2022 20:19 Uhr
0
Westen kommt auch mit new Verpackung 😂
L
Luka88,
08.07.2022 16:32 Uhr
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Wenn nicht in Westen, dann im Osten 😎
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miseda,
08.07.2022 14:23 Uhr
0
Nur Geduld 😃
L
Luka88,
08.07.2022 13:14 Uhr
0
🚀🚀🚀😎
B
BioLord76,
08.07.2022 12:09 Uhr
0
Go for it
J
Jacky7,
08.07.2022 10:53 Uhr
1
Dann rollen wir halt den chinesischen Markt von hinten auf. Wer hats erfunden? Die Schweizer
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Jacky7,
08.07.2022 10:52 Uhr
0
„Der Erhalt dieses Patents von der CNIPA für ACER-001 ist ein wichtiger Meilenstein für Acer und Relief und erweitert das wachsende geistige Portfolio dieser beschichteten Natriumphenylbutyratformulierung, die eine wichtige Behandlung für Patienten mit UCDs sein könnte, um einen wichtigen Schutz wir hoffen, seine Verwendung als potenzielle Behandlung für MSUD und andere Indikationen erweitern zu können“, erklärte Raghuram (Ram) Selvaraju, Vorsitzender von Relief. „Die Erteilung dieses Patents markiert auch einen wichtigen Schritt in unserem Streben nach einer möglichen Kommerzialisierung von ACER-001 in China.“
J
Jacky7,
08.07.2022 10:51 Uhr
0
Acer Therapeutics und Relief Therapeutics geben bekannt, dass die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) das Gebrauchsmusterpatent 11.202.767 erteilt hat, das die ACER-001-Dosierungsform abdeckt
Relief Therapeutics Holding SA / Schlagwort(e): Patent
08.07.2022 / 07:00 MEZ/MESZ
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gem. 53LR
Für den Inhalt dieser Bekanntmachung ist allein der Emittent verantwortlich.
Acer Therapeutics und Relief Therapeutics geben bekannt, dass die China National Intellectual Property Administration (CNIPA) das Gebrauchsmusterpatent 11.202.767 erteilt hat, das die ACER-001-Dosierungsform abdeckt
Schlüsselpatent stärkt proprietäre Position in China bis August 2031
NEWTON, MA und GENF, SCHWEIZ – 8. Juli 2022 – Acer Therapeutics Inc. (Nasdaq: ACER) (Acer) und sein Kooperationspartner RELIEF THERAPEUTICS Holding SA (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF, RLFTY) (Relief), heute gab bekannt, dass die China National Intellectual Property Administration („CNIPA“) am 24. Mai 2022 das elektronische Patentzertifikat ZL202122004991.9 für das auf ACER-001 (Natriumphenylbutyrat) gerichtete Gebrauchsmuster ausgestellt hat. Insbesondere deckt das neu erteilte Patent Ansprüche auf Dosierungsformen im Zusammenhang mit der polymerbeschichteten Formulierung von ACER-001 zur oralen Verabreichung als potenzielle Behandlung von Störungen des Harnstoffzyklus („UCDs“) und der Ahornsirup-Urinkrankheit („MSUD“) ab. Das neu erteilte Patent hat ein Ablaufdatum vom 24. August 2031.
Schwarzwald22,
07.07.2022 20:03 Uhr
0
Schweizer Käse mit viel Löcher ............hab das Teil abgeschrieben
WurstMaxe,
05.07.2022 21:56 Uhr
0
Hoffen wirs!
S
Smily777,
05.07.2022 17:17 Uhr
0
Fliegt jetzt endlich mal der Deckel oder was ist hier los?
J
Jacky7,
04.07.2022 11:31 Uhr
0
Relief Therapeutics reicht Änderung Nr. 4 seiner Registrierungserklärung auf Formular 20-F bei der U.S. Securities and Exchange Commission ein
Relief Therapeutics Holding SA / Schlagwort(e): Sonstiges
04.07.2022 / 07:15 MEZ/MESZ
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gem. 53LR
Für den Inhalt dieser Bekanntmachung ist allein der Emittent verantwortlich.
Relief Therapeutics reicht Änderung Nr. 4 seiner Registrierungserklärung auf Formular 20-F bei der U.S. Securities and Exchange Commission ein
Genf, Schweiz, 4. Juli 2022 – RELIEF THERAPEUTICS Holding SA (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF, RLFTY) („Relief“) gab heute bekannt, dass sie Änderung Nr. 4 zu ihrer Registrierungserklärung auf Formular 20-F eingereicht hat ( „Registrierungserklärung“) bei der U.S. Securities and Exchange Commission („SEC“). Die Registrierungserklärung soll Relief als berichtendes Unternehmen gemäß dem Securities Exchange Act von 1934 registrieren. Die Registrierungserklärung wurde als Teil eines laufenden Programms zur Umwandlung des Level 1 American Depositary Receipt ("ADR")-Programms von Relief in den Vereinigten Staaten eingereicht zu einem ADR-Programm der Stufe 2 und ist Teil der laufenden Bemühungen von Relief, seine ADRs an der NASDAQ-Börse zu notieren. Die Notierung an der NASDAQ erfolgt erst, nachdem die Registrierungserklärung in Kraft getreten ist, was einer fortlaufenden Überprüfung der Registrierungserklärung durch die SEC und der Einreichung eines Notierungsantrags bei der NASDAQ (die noch nicht erfolgt ist) durch Entlastung unterliegt. Es kann nicht garantiert werden, dass die Registrierungserklärung wirksam wird oder dass Relief bei seinen Bemühungen, seine ADRs an der NASDAQ-Börse zu notieren, erfolgreich sein wird.
Die Einreichung der Registrierungserklärung ist nicht Teil eines Angebots von Wertpapieren. Daher erhält Relief keine Erlöse aus seinem aktuellen ADR-Programm.
S
Smily777,
30.06.2022 18:52 Uhr
0
Sollte Relief die für die Zulassung notwendige Verpackung gefunden haben???
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