MicroStrategy WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: EOU Forum: Aktien User: Lüning2

348,25 EUR
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22. Dec, 18:58:43 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 27.605
Tradi444
Tradi444, Gestern 9:47 Uhr
0
Bin gespannt ob er heute wieder schreibt: Fehlt bei SaylorTracker.com ein grüner Punkt?
WhiteRussian
WhiteRussian, Gestern 9:05 Uhr
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Na dann wohl nie wieder 3er und mehr. Von wegen 1000 Dollar und mehr sind das Ziel. Alles nur heisse Luft. Wo wäre denn der Hebel mit 500k Bitcoins und 100k pro Coin?

Doch klar.
L
Lupin8484, Samstag 23:14 Uhr
0

Saylor hat vor längerer Zeit verlauten lassen, er einen Hebel zwischen 1.5 und 2 fokussiert. Das war mal im rahmen eines BBC Interviews vor 5 Monaten

Na dann wohl nie wieder 3er und mehr. Von wegen 1000 Dollar und mehr sind das Ziel. Alles nur heisse Luft. Wo wäre denn der Hebel mit 500k Bitcoins und 100k pro Coin?
Gregor439
Gregor439, Samstag 21:12 Uhr
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yes
WhiteRussian
WhiteRussian, Samstag 21:10 Uhr
0
Bitpanda hat seinen Sitz in Ö. Du hast aber deine coins auf deiner DE Wallet korrekt ?
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:53 Uhr
0
auf bitpanda steht dass ich nach einem jahr steuerfrei bin. all good.
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:50 Uhr
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das hab ich noch nie gehört. bin in de steuerpflichtig. zahle keinen cent an österreich. glaube das nicht, werde mich mal schlau machen.
WhiteRussian
WhiteRussian, Samstag 20:49 Uhr
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kann ich ja umgehen indem ich einfach die crypto transferiere? hab einiges bei bitpanda.

Naja. Wenn du eine Transaktion auf eine deutsche wallet durchführst (non castodisl) und keine haltedauer hast musst du den Kaufzeitpunkt nachweisen. Wenn der älter 12 mon is dann de steuerfrei. Wenn die Gewinne aber beim Wechsel auf einer Waller in Ö waren dann könnte De Finanzamt dich melken
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:47 Uhr
0

By the way, in den meisten DBA steht drin, wenn dein ansässigkeits Staat nicht besteuert, dann besteuert der Staat in dem die Gewinne erzielt wurden. Bei Krypto zum Beispiel. DE steuerfrei bei haltedauer höher 12 mon. Österreicher broker dann fallen in Ö die Steuern an. Doof

kann ich ja umgehen indem ich einfach die crypto transferiere? hab einiges bei bitpanda.
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:45 Uhr
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ja aber ich kann das ganze jahr aktien kaufen/verkaufen und bekomme bei jedem verkauf 100% vom ertrag ausbezahlt. ich kann steuerneutral rein / raus und muss dann am ende den reingewinn versteuern. da ich steuerneutral trade bleibt bei positiver trade bilanz doch mehr geld bei mir. die steuerneutralität begünstigt ja meine performance, wo ich sonst jedes mal 25% weniger reinvestieren kann.
WhiteRussian
WhiteRussian, Samstag 20:44 Uhr
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By the way, in den meisten DBA steht drin, wenn dein ansässigkeits Staat nicht besteuert, dann besteuert der Staat in dem die Gewinne erzielt wurden. Bei Krypto zum Beispiel. DE steuerfrei bei haltedauer höher 12 mon. Österreicher broker dann fallen in Ö die Steuern an. Doof
WhiteRussian
WhiteRussian, Samstag 20:42 Uhr
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Anders als bei deutschen Finanzinstituten findet beim ausländischen Broker kein Steuereinbehalt statt. Aufgrund dessen gilt hierdurch eine Abgabepflicht der Steuererklärung gem. §32d Abs. 3 EStG. Sie müssen über der Anlage KAP die ausländischen Kapitalerträge angeben und nachversteuern. Hier kommt es häufig zu einem Problem, da nicht alle Anbieter Steuerauswertungen bereitstellen, die dem deutschen Steuersystem entsprechen. Folgendes muss zum Beispiel beachtet werden: Trennung von Aktien und anderen Kapitalerträgen Gewinne & Verluste aus Krypto-Währungen sind in Deutschland keine Kapitalerträge Währungsumrechnungsprobleme Ausweis einbehaltener Quellensteuer (Dividenden)

Genau !
WhiteRussian
WhiteRussian, Samstag 20:42 Uhr
0
Im Inland übernimmt das der Broker. Wenn du dich nicht im Ausland z.B. Schweiz darum kümmerst, du aber in Deutschland ansässig bist (wovon ich mal ausgehe) dann tritt das DBA DE/CH in Kraft. Und wenn du das verpennst bei der Erklärung, dann hast du den Fall Hönes
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:42 Uhr
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Anders als bei deutschen Finanzinstituten findet beim ausländischen Broker kein Steuereinbehalt statt. Aufgrund dessen gilt hierdurch eine Abgabepflicht der Steuererklärung gem. §32d Abs. 3 EStG. Sie müssen über der Anlage KAP die ausländischen Kapitalerträge angeben und nachversteuern. Hier kommt es häufig zu einem Problem, da nicht alle Anbieter Steuerauswertungen bereitstellen, die dem deutschen Steuersystem entsprechen. Folgendes muss zum Beispiel beachtet werden: Trennung von Aktien und anderen Kapitalerträgen Gewinne & Verluste aus Krypto-Währungen sind in Deutschland keine Kapitalerträge Währungsumrechnungsprobleme Ausweis einbehaltener Quellensteuer (Dividenden)
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:36 Uhr
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blitzüberweisung an olaf?
Gregor439
Gregor439, Samstag 20:35 Uhr
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du meinst ich muss die steuer selbst sofort abführen?
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