MicroStrategy WKN: 722713 ISIN: US5949724083 Kürzel: MSTR Forum: Aktien User: Lüning2

387,47 USD
-0,35 %-1,37
29. Nov, 23:00:00 Uhr, Nasdaq
Kommentare 20.296
N
Newcomer13, 13. Nov 12:49 Uhr
0

Alles gute aus dem Bergischen 🎊🎉🎂

Danke. Jetzt bin ich aber neugierig. Grüße zurück aus dem Bergischen.😂
N
Newcomer13, 13. Nov 12:48 Uhr
1
Vielen Dank liebe Micro Family 🥰
Christoph2203
Christoph2203, 13. Nov 12:39 Uhr
0
Seit heute morgen stetiger, sanfter Anstieg 👍
Hochsee
Hochsee, 13. Nov 12:38 Uhr
3
Ich sage weiterhin, den nächsten Schub oder Fall bringen die Inflationszahlen um 14:30 Mögen wir ,ersteres’ Hoffen🙋🏻‍♂️
Nii
Nii, 13. Nov 12:35 Uhr
1
Scheint mir aber ganz so als würde der kurs hoch wollen
Nii
Nii, 13. Nov 12:31 Uhr
1
Alles gute dir, möge der kurs hochgehen und dich einen schönen Urlaub erlauben
Özgün, 13. Nov 12:10 Uhr
1
Alles guteee 🍀
Useyourillusion
Useyourillusion, 13. Nov 12:04 Uhr
0
Heute Lambo? 😂🤣
Useyourillusion
Useyourillusion, 13. Nov 12:04 Uhr
1
Aller Jute zun Jebuaztach 🥳🍹
Özgün, 13. Nov 11:55 Uhr
0
Erwartungen für heute ?
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 11:52 Uhr
0
Und wer sich glücklich schätzen darf und noch Aktien hat, die vor 2009 gekauft wurden, darf sie steuerfrei verhökern. Man nehme mal an: MS-Aktien aus 2008 heute verticken. Da würd ich für den Finanzminister ´ne Packung Taschentücher springen lassen.
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 11:45 Uhr
0
Dankeschön an alle hier! 😻
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 11:45 Uhr
1
Sehr gut! Dann kann er sie mit ins nächste Jahr nehmen um Gewinn/Verlust auszugleichen! Hurra - jetzt bin ich sehr froh darüber!!!!🎉🚀
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 11:43 Uhr
2
Ja, Verluste aus Aktiengeschäften können steuerlich genutzt werden, um Gewinne aus anderen Aktienverkäufen auszugleichen und so die Steuerlast zu senken. In Deutschland gelten hierbei bestimmte Regeln: 1. Verlustverrechnung innerhalb des Jahres: Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen im selben Jahr verrechnet werden. Dadurch verringert sich der Betrag, auf den die Abgeltungsteuer anfällt. 2. Verlustvortrag: Sollten nach der Verlustverrechnung innerhalb eines Jahres noch nicht ausgeglichene Verluste bestehen, können diese Verluste in das nächste Jahr vorgetragen werden. Das bedeutet, du kannst diese Verluste auch in den Folgejahren gegen zukünftige Gewinne aus Aktienverkäufen verrechnen. 3. Keine Verrechnung mit anderen Einkünften: Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen und nicht mit anderen Kapitalerträgen oder Einkommen aus nicht-kapitalrelevanten Quellen verrechnet werden. Damit kannst du Verluste in das nächste Jahr “mitnehmen” und sie bei zukünftigen Gewinnen steuerlich nutzen.
Tradi444
Tradi444, 13. Nov 11:42 Uhr
1
Herzlichen Glückwunsch aus Teneriffa 🎉😴🍾🥳
Groschensammler
Groschensammler, 13. Nov 11:40 Uhr
1
Ah...Newcomer13 heißt übersetzt 13 November. Hier lerne ich sogar noch Englisch. :) Von mir auch alles Gute zum Geburtstag und genieße Deinen Tag!
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