Der vergessene Kupferriese
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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Kommentare 38.502
d
detsch,
29.02.2024 17:13 Uhr
0
Sooo viele rechtschreibfehler... was ist die quelle?
P
Pmp,
29.02.2024 17:07 Uhr
0
XX MEYER BURGER
• Die definitiv beurtragte Höhe des Kapits-bunds und der definitive Nennwert dieser Alten werden vorn Verwelungs-tat kurz vor der ausserordenrichen Generalversammlung festgelegt und bekannt gegeben. Falls der Verwalungust den Arten zum vorlegenden Tretenden im beichriebende Rahmen anpas,seten de der inschragen.
Shimmrechtsvertreter abgegebenen individuellen Weisungen betreffend Stimmrechtsousübung auch für den ini
Dieser Beschluss steht unter der Bedingung, dass der neue Art. 3d der Statuten nur zusammen mit der Eintragung der durchgeführten ordentichen Kapitalerhöhung gemäss Zff. 1.2 in das Handelsegster des Ka
antons vern encetraoer
Erläuterungen des Verwaltungsrats
Da das bisherige genehmigte Kapital der Gesellschaft in Art. 3d der Statuten am 4. Mai 2023 ausgelaufen ist, ist der Verwaltungsrat nicht mehr befugt, Aktien an Investoren und Geschäftspartner auszugeben. Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Schweizer Aktienrecht in Kraft und das Instrument des genehmigten Kapitals wurde durch des Kapitaband
wed, Generell kann ein Kapita band den Verwaltungsrat einer Geselschaft ermächtigen, das Akienkagis! innerhalb einer bestimmten Bandbreite - die maximal zulässige Bandbreite beträgt 150% obere Grenze) bis 50% (untere Grenze
- des zum Zeitpunkt der Einführung des Kapitalbandes im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals zu erhöhen oder herabzusetzen. e trmachtigung ist gesetzich auf mamal tunt jahre begrenzt. Wie Generalversammlung hat das Racht, die Bezugsrechte der Actionarinnen und Adionare direkt einzuschränken oder zu entziehen, oder sie kann dieses Recht an den Verwaltungsrat delegieren, , sotern die Gründe für die Einschränkung oder den Entzug der Bezugsrechte
Der Verwaltungsrat beantragt, das Kapitalband in Art. 3d der Statuten der Gesellschaft in Ubereinstimmung mit der re-
voierten Schweizer Aktienrecht einzuthen
. Das beantragte Kapitalband ermöglicht dem Verwaltungsrat, das Aktien:
kapital der Geselschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren ohne zusätzliche Abstimmung der Altionärinnen und Altio-ndre um bis zu 10% des Aktienkapitals zu erhöhen, welches nach Abschluss der in Ziff. 1.2 beantragten ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen sein wird. Der Verwaltungsrat soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht
da nationarinnen und Aktionare De der Ausasse von Akien innerhalo des Kapita oans unier den in Aosalz & des vor geschlagenen Art. 3d der Statuten genannten Umständen zu beschränken oder aufzuheben.
Das beantragte Kapitalband würde dem Verwaltungsrat ein flexibles Instrument zur Verfügung stellen, welches es der Geselschaft ermöglicht, ohne Verzögerung neue Aktien an Investoren und Geschäftspartner auszugeben. Der Verwal: tungsrat könnte das Kapitalband für Finanzierungs- oder Refinanzierungszwecke nutzen, mit oder ohne Bezugsrecht der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre.
Der Beschluss zur Einführung des Kapitalbands und des neuen Art. 3d in die Statuten der Geselschaft stehen unter der Bedingung dass dies nur zusammen mit dem Eintrag der durchgeführten ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Z#.12
in das Handelsregister des Kantons Bern eingetragen wird.
Der Beschluss der Generahversammlung zu diesem Traktandum erfordert die Zustimmung von zwei Driteln der an der auwerordentlichen Generalversammlung vertretenen Aktienstimmen
P
Pmp,
29.02.2024 17:06 Uhr
0
XX MEYER BURGER
moritinstrumenten inklusive der bestehenden Wandelanleihe) der Gesellschaft oder von Konzergesellschaften eingeräumt werden oder
•Der defnitive beantragte Betrag des
die definitive Anzahl der Aitien, die im Rahmen des
lungsat kurz vor der ausserordentichen Generalersammlung
werden vom Verwal-
iNsgsat den Antrag zum vorlegenden Traktandum im beschrebenen Ratmen anpasst, geien die dem unsbrang.-gen Stimmenchswerteter abgegebenen individuellen Weltungen betreffend Summeechissusibung auch für den in dieser Weise angepassten Antrag
Dieser Beschluss sieht unser der Bedingung dass die Anpassungen von Art. 3c Abs. l der Statuten rur zusammen mit der Eintragung der durchgeführten ordentich
n Kapitalerhöhung gemäss Ziff. 1.2 in des Handelsregister des Kartons Bern
Ertuterungen des Verwaltungsrat:
Art 36 der Statuten der Gesellschaft beinhaltet heute ein bedingtes Kapital im Betrag von CHF 29 500000 au Aus-arbe von höchstens 590 000 000 volzu lberierenden Namensitien im Nennwert von ie CHF 0.05, durch Ausüburc von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mi Wandelanleihen Optionsanleihen oder anderen Finanz-
Die Gesellschaft hat zwei Wandelanleihen ausstehend eine im Gesamtennbetrag von 145 Mio. EUR die seit 2021 aus-steht, und eine im Gesamtnennbetrag von 216,3 Mio. EUR, die seit 2023 aussteht (zusammen die «Wandelanleihen»).
Des bedingte Kapital in Art. 3c der Statuten dient in erster Linie der Deckung der Ausübung des mit der Wandelanleihe verbundenen Wandelrechts. Der alttuelle Wandelpreis der Wandelanleihen ist EUR 0.52 bzw. EUR 0.6953 pro Alte.
Fals jedoch das in deser Einladung beschriebene Bezugsechtsangebot durchgeführt wird, wird der Wandelpreis ge mass den Anpassungsdausein der Wandelanleihen angepasst und voraussichtlich neue Akten im Zusammenhang mt den Wandelanleihen benötigt. Der Betrag um den das bedingte Kapital in Art. 3c Abs. 1 der Statuten erhöht werden muss hängt von der endgültigen Anzahl der im Rahmen der Bezugsrechtsemission ausgegebenen Alien und dem end-
Nach Schweizer Recht kann das bedingte Kapital bis zu einem Hochstberrag von 50% des im Handelsregister eingetragenen Altienkapitals der Gesellschaft erhoht werden. Die maximale Anzahl der unter diesem Traidandum 2 zur Ausgabe beantragen Aktien wurde basierend auf der Grundlage der unter Zf 12 vorgeschlagenen maxmalen Anzahl von Akten berechnet.
Der Beschluss das bedingse Kapital zu erhohen und Art. 36 Abs. 1 der Statuten enzupassen steht unter der Bedingung dass die Staturensnpassungen nur zusammen mit dem Entrag der durchgeführten ordentlichen Kspitalerhöhung gemäss Zift 1.2 in das Handelsregister des Kantons Bern eingetragen wird.
Der Beschluss der Generalversammlung zu desem Traktandum erfordert die Zustimmung von zwei Dritelin der vertrete: nen Aktienstimmen. Sollten die Aktionärinnen und Altionäre den Anträgen des Verwaltungsrats unter Traktandum 1 zustimmen aber die Anträge unter desem Traktandum 2 ablehnen, müsste Meyer Burger die Albien, die den Wandelrech-ehurter den Wandelanleihen zugrunde legen, aus anderen Quellen beziehen. Soweit dies nicht mogich st, wenn es Inhaber von Wandelorleihen sein Wandlungsrecht ausibe, wäre Meyer Burger im Rahmen der jewellgen Wendelarid-
hen in Verzug.
P
Pmp,
29.02.2024 17:05 Uhr
0
METER BURGER
den folgenden Elementen bessehen
ertusten, im Rahmen des Bezugerechtsingebots neue Alten im Verhatnis zu trem bessehenden Ause-beste iu
reichnen Die Besugurechte werden handelbar sein. Die Ausubungsrat fur die Bezugsrechte wird voraussche
Bezugsrechte, die innerhalb der Ausübungs-
Neu aussugebende Nisen, in Bezug auf welche bis zum Ende der Bezugsfrot keine Bezugsrechse ausgeübt wer
Aktien»), werden voraussichelich im Rahmen einer späteren Altenplatzierung angeboten des
Der ernsrsete Zetpunkt der Kapitalerhatung wird voraussichtlich vor der ausserordeneichen Generalersgem
lung bekannt g
Die Altiontrimen und Altonäre werden zu gegebener Zeit von frer Depotbark Informationen hinsichtlich der Durch-Führung der Bezugsrechtsemission erhalten und werden gebeten, den Anweisungen ihrer Deporbark Folge zu lesten,
sotem sie Alten zeichnen und ire Bezugwrechte susiben möchten: Die Geselschatt piant ausserdem den Abscove
Bezugsrechte auf ihrer Website zur Verfügung
ordentiche Kapitalerhöhung muss innerhalb von sechs Monsten nach dem Beschluss der ausserordentichen Generaiversammung in das Handelsregster eingetregen werden, enderntals der Beschiuss dahinisit (An 650 Ab 3 ORI Da die Vorbereitungen für die Kapitalerhahung noch nicht vollstandig abgeschlossen sind, behalt sich der Verwal.
tunozat vor, seinen Antrag merhso des tradtand ms ososberenisis abrudern
In Zusammenhang mit der Kapiralerhöhung wed ein Prospelt publiziert werden. Dieser Prospeld ist alein massgebend für alfalige Investoren Diese Einladung zur Generalversammiung ist weder eine Aufforderung noch ein Angebot au
Der Beschluss der Generalversammlung zu diesem Trakzandum erfordert die Zustimmung von der Mehrheit der verlie
Traktandum 2: Erhöhung des bedingten Kapitals (Art. 3c der Statuten)
Antreg des Verwaltungsrats
Der Verwalungsrat beantragt die Erhöhung des bedingten Kapitals sowie de Anpassung von Art. 3c Abs. 1 der Statuten
wie folgt
Bisherige Fassung:
Art.3c
1. Das Altienkapital wird unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altionäre durch Ausgabe von
hochstensoyUowoow vollzuhbenerenden
Namenaktien zum Nennwert von CHF 0.05 um den Maximalbetrag von CHF 29500000
erhöht durch Ausübung von Wandel- und/oder Cotionsrechten die in Verbindung mit Viander
Neve Fassung (Änderung markiert)
Art. 3c
1. Das Aktierkapital wird unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altionäre durch Ausgabe von höchstens 2,180,000,000* voll zu liberierender Nomenaltien zum Nennwert von CHF 0.01* um den Maximalbettag von CHF 21,800.000* erhöht durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mit Wandel:
eniehen Osionsanieren oder anderen Finanz
P
Pmp,
29.02.2024 17:01 Uhr
0
Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats
Der Verwalungarat behalt sich ausdrücklich vor, r Wen Ode
Traktandum t: Nennwertreduktion und ordentliche Kapitalerhöhung
Teslsendum I beseht aus verschiedenen Antragen. de in deser Erisding sapser bescheinben werden. De de Ten, alsion our durichgeführt werden kann, wenn alen Antragen von Trektendum 1 zuges'imert wid, wed nur eine Aber.
mung zu Traitandum 1 durchgeführt.
Der Verwaltungsrat beantragt, Egerkapital in , einer Höhe aufzunehmen, die einem Bruttcerios von CHF 200 bi CHE 250 Milonen ertspricht. Um bei der Festlegung des Bezugspreises für die neuen Altien de nörge Filenble s
ertreduktion der Aktien, was eine Kapitolherabsetzung implisen,
Kapitalherabsetzung durch Reduktion des Nennwertes der Aktien und Anderung der Statuten
Antrag des Verwaltunosrats
Der Verwaltungwar beartragt eine Herabsetzung des Alterkapitals von Meyer Burger nach Massgsbe der Folgender
Das Altenkapital von CHF 179 860 927.55 wrd um CHF 0.04* auf CHF 0.01* herabgesetzt, indem der Ner wert aller 3597 218 551 Namensktien von derzeit CHF 0.05 auf CHF 0.01* pro Namenatie herabgesetzt und der gesamte Herabretzungsbetrag den Reserven aus Kapitaleinlagen zugewiesen wid.
Der Nennwert der aus dem bedingten Aktienkapral (Art. 36 und Art. 3c der Statusten) auszugebenden Alten wird von CHF 0.05 ouf CHF 0.01* pro Altie herabgesetzt, das bedingte Alsienkapitsl (Art. 3b und Art. 3c der Stutzer) wed um den entsprechenden Betrag herabgesetzt und die Statuten werden entsprechend angepasst ales vor-behellich und mit Wirkung per Eintragung der in Zeter 1 beantragen §
Venzwertreduktion in das Handebregister
*Der definitve Betrag der für die Herabsetzung des Nennwerts pro Namensitie beurtragt wird, und demt der defritive Betag der Herstsetzung des Alterkapitals wird vom Verastungsat kurz vor der ausserordeneichen Generalversammlung festgelegt und bekanntgegeben. Wenn der Verwalungseat seinen Antrag zu desem Traktat-dum im beschriebenen Rahren abändert, gelten die dem unsbhängigen Semerechtsvertreter abgegebenen indi dielen Weisungen betreffend Stimmrechtseusübung auch für den ir
Diese Beschlüsse stehen unter der Bedingung, dass die Kapitalherabsetzung und die Statusenanderungen nur zusammen mit der Eintragung der durchgeführten ordentlichen Kaptolerhöhung gemäss ZI 1.2 in das Handebregister des Kantons Bern eingetragen wird.
Erlauterungen des Verwaltungsrats
Der verwaltungsrat beantragt in Traktandum L, im Rahmen einer Bezuoszechtsemission mit handelosen Bezugsrechte Egenkaptal in Höhe von CHF 200 bis CHF 250 Millionen aufrunehmen. Um den Bezugspreis für de neuen Alten fexbel festlegen zu können, beantragt der Verwaltungsrat eine Herabsetzung des Nennwerts der Alten wherebsetzung impiziert.
sherebsetzung kann in einem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, fals das gesamte Al:
Tenkapital gleichaeito auf mindestens die bisherige Höhe durch de in Zif, 12 beantragte ordertliche Kapitalerhorung
A
Alllroad,
29.02.2024 15:41 Uhr
0
Könnte das jemand im CashForum posten. Die unabhängige und unbeeinflusste Expertenmeinung scheint mir hier sehr fraglich zu sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Manuel_Frondel
PSA,
29.02.2024 15:27 Uhr
0
Nur um Meyer Burger zu schaden und Preis zu drücken um billiger übernehmen zu können. Aber die naive „Journalisten“ begreifen es nicht und vertrauen die charmante Herren von 1,5 und Enpa.
MicDah,
29.02.2024 14:40 Uhr
0
Die hohen Verkäufe finden ja zur Zeit nur in der Schweiz statt.
Fliz,
29.02.2024 14:21 Uhr
0
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2024-02/61548675-meyer-burger-darum-gibt-die-aktie-heute-nach-139.htm
MicDah,
29.02.2024 14:12 Uhr
3
Irgend jemand hat die 43.000.000 Aktien ja nun gekauft. 100% alles Spinner die keine Ahnung haben. 😉
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