MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.509
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MBT_Fan2035, 29.05.2023 23:30 Uhr
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Der Solar-Schwindel Habeck lässt Häuslebauer im Stich: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Habeck-laesst-Haeuslebauer-im-Stich-article24151146.html
HELM46
HELM46, 29.05.2023 14:51 Uhr
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Und da zu kommt noch der hacken mit den 11 links. Manche verkleinern das Bild und mache zeigen es erst gar nicht an. https://abload.de/image.php?img=screenshot_2023-05-299rfl3.jpg
HELM46
HELM46, 29.05.2023 14:48 Uhr
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Dem kann ich mich nur anschließen. Ich habe aber auch noch eine bitte in eigener Sache. Wenn ich noch mal Bilder von aplod hier verlinke und die werden nicht richtig angezeigt oder es ist das komplett falsche Bild sagt mir bitte bescheid!!!!! Denn mir selbst werden die Vorschau Bilder auf dem Handy kleiner angezeigt wie eine Briefmarke. Aber seht selbst. https://abload.de/img/screenshot_2023-05-292keou.jpg
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Alex587, 28.05.2023 23:23 Uhr
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@Elektrony: Du steckst sehr viel tiefer in der Materie als ich. Ich vertraue MB & Gunter Erfurt. Alles weitere versuche ich mir anzulesen, teilweise auch hier im Forum. Aber wirklich mitreden kann ich bei diesem Thema nicht. Trotzdem möchte ich an dieser Sgelle (mal wieder) sagen, ich bin sehr beeindruckt von deinem Fachwissen! 👍
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Elektrony, 28.05.2023 23:20 Uhr
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Die Fertigung in den USA soll doch schon in der Lage sein, Solarmodule mit Perowskit-Technologie zu fertigen. Da müsste das Thema Patente unternehmensintern doch sicher schon geklärt sein, oder?

Ich gehe davon aus, dass MB patentrechtlich nicht wesentlich behindert wird bei der Entwicklung ihrer eigenen Methode. Mein Wissen reicht, um die Stärke eines Patents einigermaßen abzuschätzen, aber es reicht nicht, um zu beurteilen, ob die beschriebenen Methoden tatsächlich in der Praxis gut funktionieren oder doch in eine Sackgasse führen. Das gilt aber auch für Oxford PV. Eine industriell gefertigte Zelle mit 28.6% Wirkungsgrad reicht immer noch nicht. Erst wenn sie ein Datenblatt haben, aus dem hervorgeht, dass ein gefertigtes käufliches Modul auch nach 20a immer noch besser ist als ein heutiges HJT-Modul, wären sie (nahe) am Ziel. Vieles wird an kleinen Details entschieden, z. B. ob man mit Lösemittel arbeitet oder wie genau der Perowskit chemisch zusammengesetzt ist. Verstanden habe ich auch, dass die aktiven Photoschichten elektrisch in Reihe liegen. Das Schattenverhalten wird sicherlich komplexer. Was passiert z. B. in den Abendstunden, wenn das blaue Licht weg, das rote aber noch da ist. HJT produziert da noch. HJT mit Perowskit auch?
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Alex587, 28.05.2023 22:08 Uhr
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Die Fertigung in den USA soll doch schon in der Lage sein, Solarmodule mit Perowskit-Technologie zu fertigen. Da müsste das Thema Patente unternehmensintern doch sicher schon geklärt sein, oder?
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Alex587, 28.05.2023 20:23 Uhr
1

@Elektrony, was meinst du wir Meyer Burger je einen Reserve-Splitt durchführen?

Sicher: Nein
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Kito, 28.05.2023 19:19 Uhr
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@Elektrony, was meinst du wir Meyer Burger je einen Reserve-Splitt durchführen?
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Elektrony, 28.05.2023 17:52 Uhr
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1. Perowskit-Solarzelle, 2. Tandem-Solarzelle und 3. Mehrfach-Solarzelle. Die Suche auf Deutsch hilft, Mehrfachnennungen zu unterdrücken, weil oftmals derselbe Gegenstand zunächst lokal angemeldet wird, und später dann auf mehrere Länder ausgeweitet wird. Nun, diese drei sind schon mal nicht schlecht. Tauscht man Meyer Burger gegen Oxford, sind es aber deutlich mehr. Man sieht schon, woher vieles kommt. Z. B. die EP3583631 (B1). Die ist erteilt und sehr grundlegend, auch mit früherer Priorität. Mein Fazit hieraus: Ja, Meyer Burger ist hier auch selbst aktiv, benötigt aber die vier Institute als Kooperationspartner, um da mithalten zu können. Oxford PV sieht für mich so aus, als wären sie da selbst deutlich weiter als Meyer Burger. Allerdings muss das nicht für die Kooperationspartner von Meyer Burger gelten. Die muss ich mir mal ein andermal noch genauer anschauen. Worauf man bei Patenten achten muss: 1. Priorität. 2. Wie grundlegend ist es? Ist der Gegenstand ein Auto, oder ein gelbes Auto mit einem Dieselmotor. Ersteres ist ganz klar stärker, zweiteres wird eher mal erteilt. 3. Gab es Einsprüche? Je mehr, desto stärker ein Patent (wenn es den Einspruch übersteht)
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Elektrony, 28.05.2023 17:30 Uhr
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Suche ist mühsam. Man geht auf https://at.espacenet.com/help?locale=de_AT&method=handleHelpTopic&topic=epregister, dann Erweiterte Suche. Dort kann man dann oben die Suche auswählen, z. B. Deutsch. Bei Schlagwörter Perowskit, Anmelder Meyer Burger. Dann kommen 3 Ergebnisse.
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MBT_Fan2035, 28.05.2023 16:32 Uhr
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@Elektrony: Aha, Danke für die Klärung! Das mit den Buchstaben hatte sich mir bisher noch nicht erschlossen, wie das funktioniert. Ferner: Die Veröffentlichung kann wohl auch früher als 18 Monate stattfinden, sofern der Anmelder/Inhaber das möchte. I.d.R. werden die 18 Monate aber wohl ausgenutzt.
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Elektrony, 28.05.2023 16:14 Uhr
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Noch ein Hinweis: Patentschriften werden erst 18 Monate nach Einreichen veröffentlicht. Endung A1 bedeutet, dass es noch nicht erteilt wurde. Endung B1 ist Patent. Dann läuft die Einspruchsfrist. Gibt es Einsprechende, kommt es zum Eispruchsverfahren beim Patentamt. Es ist wie ein Gerichtsverfahren, aber mit niedrigen Verfahrenskosten. Ein Patent, das einen Einspruch übersteht, bekommt Endung B2. Meldet man selbst an, weiß man nicht von noch nicht veröffentlichten Schriften. Denen gegenüber reicht lediglich Neuheit, d. h. ein marginaler Unterschied genügt. Gegenüber bereits veröffentlichen Schriften muss man erfinderisch sein. Da braucht man also etwas mehr als nur einen marginalen Unterschied.
HELM46
HELM46, 28.05.2023 15:00 Uhr
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Ich glaube das da nur noch ein Rechtsanwalt durchblickt wie sich das ganze verhält. So wie das für mich aussieht haben "wir" also MB alle Trümpfe in der Hand denn "wir" sind die Erfinder der Perowskit-Technologie und somit müßte eigentlich jede andere Firma an uns bezahlen. Aber wie gesagt, ich glaube das da nur noch ein Rechtsanwalt richtig durchblickt. https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=DE102021130591A1
Stippi
Stippi, 28.05.2023 14:49 Uhr
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Ja, ich schliesse mich an, Danke @Elektrony. @Stippi: Ganz so einfach mit "Na das sieht doch alles ganz gut aus" ist es jedoch leider nicht. Es gibt meistens sogenannte "Entgegenhaltungen", wenn man sein Patent anmeldet. Bei dem neuesten von Meyer Burger jetzt ganz frisch vom 25.05.2023 [DE] Perowskit-Solarzelle: DE102021130591A1 https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=bibdat&docid=DE102021130591A1 gibt es 2 Entgegenhaltungen, einmal ein Patent von LG Electronics Ins. und eins von der Firma Kaneka Corp. Inwieweit die für das/die MBT Patente kritisch sind, kann Du ein Fachmann wirklich erkennen und einschätzen, im Zweifelsfall ist das Anwalts-Klein-Klein. @Elektrony mag das von uns vielleicht noch am ehesten fachlich beurteilen können, doch das kostet (viel) Zeit sich das alles durchzulesen, unter den Patenten zu vergleichen, und die genaue Bedeutung der textlichen Formulierungen, insbesondere in den Ansprüchen(Claims), zu ermessen. Gunther Erfurt hatte in einem frühren Tweet mal gesagt (ich meine letztes Jahr), dass MBT die Patente anderer achtet, respektiert und eine saubere Geschäftspolitik fahren will (er hat das anders formuliert, die Kenner seiner Tweets erinnern sich an diesen Tweet). Insofern können wir wohl erwarten und (meistens) darauf vertrauen, dass MBT-Patente/Anmeldungen genügend relevante Unterschiede/Neuheitswert haben, um sich von den Entgegenhaltungen (wegen Ähnlichkeit oder Schlüsselwörtnern) ausreichend zu unterscheiden und somit stichhaltige eigene Patente zu sein. Das schliesst belastende Patentstreitigkeiten trotzdem nicht aus. Mal sehen, was @Elektrony beim Europäischen Patentamt zu Oxford PV findet und wie er die Inhalte vergleichend einschätzt. Es könnte auch sein, dass Oxford PV seine Patente unter dem Namen einer Tochterfirma anmeldet, dann findet man mit "Oxford PV" natürlich nichts. Falls ja, gibt es denn Tochterfirmen von Oxford PV?

Na da war ich wohl etwas unbedarft. Gehe aber, hoffentlich zu recht, davon aus, das Meyer Burger in Patent-Angelegenheiten Fachleute zu rate gezogen hat. Mit Patentrechten kenne ich mich leider überhaupt nicht aus. Umso gespannter bin ich was noch so herausgefunden wird. Bin für jede Info dankbar... so long!
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MBT_Fan2035, 28.05.2023 14:47 Uhr
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So, jetzt kommt doch etwas zu Oxford: Oxford PV geht nicht, aber wenn man nur mit "Oxford" bei Inhaber/Anmelder sucht und "Perowskit" im Volltext, dann kommen 19 Treffer. Die Inhaber sind "OXFORD PHOTOVOLTAICS LTD, GB" und "UNIV OXFORD INNOVATION LTD, GB". Ferner noch "ISIS INNOVATION LTD., OXFORD" und "Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, 14109, Berlin, DE". Also Oxford PV läuft dann wohl in den Patentschriften als OXFORD PHOTOVOLTAICS (war irgendwie naheliegend ;) im Nachhinein) und ggf. als UNIV OXFORD INNOVATION LTD, wenn das nicht wieder noch eine andere Firma ist.
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