Hackerangriff auf Destatis
Wird diese KI-Cybersecurity solche Angriffe künftig verhindern?
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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.537
A
Ana_C, 20.10.2022 13:18 Uhr
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Ich gehe derzeit davon aus, dass ich keine BZR ausüben werden kann, da ich keine erhalten werde. Ich lasse mich aber SEHR GERN eines besseren belehren.

wieso meinst Du, dass Du keine Bezugsrechte erhältst?
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Alex587, 20.10.2022 13:03 Uhr
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Ich gehe derzeit davon aus, dass ich keine BZR ausüben werden kann, da ich keine erhalten werde. Ich lasse mich aber SEHR GERN eines besseren belehren.
A
Ana_C, 20.10.2022 12:56 Uhr
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Das stimmt im Grunde schon. Ich denke ja, dass das Unternehmen nach der KE aufgrund der gesicherten Produktionskapazitäten für Großinvestoren attraktiver ist und diese dann einsteigen. Das würde sich positiv auf den Kurs auswirken. Aber grundsätzlich sollte der Kurs der Aktie, unmittelbar nach der KE doch niedriger sein, als vorher. Oder nicht? Gut, soviele Kapitalerhöhungen habe ich jetzt auch noch nicht mitgemacht, aber das wäre die erste bei der es nicht so wäre.

natürlich sollte der Kurs ex Bezugsrecht niedriger sein, aber ich gehe davon aus, dass wir die Bezugsrechte wahrnehmen können. Als Kleinaktionär muss man nicht in das Schweizer Aktienregister eingetragen sein, aber der Broker muss es umsetzen (können), also laut der Comdirect besteht da (normalerweise) kein Problem, solange die KE bzw. BR nicht in Sachmitteln bestehen...
J
Ja1, 20.10.2022 11:33 Uhr
0

Im Grunde ist das auch meine Haltung. Halten und abwarten. Theoretisch können die Altaktionäre als "Entschädigung" ja die BZR verkaufen. Die werden viele außerhalb der Schweiz aber nicht erhalten. Deshalb dachte ich, man könnte auf die Art (vor der KE verkaufen, danach kaufen) trotzdem in Gewisser Weise daran partizipieren.

Endlich ein Doppelwumms für MB und die KE ist vom Tisch.
A
Alex587, 20.10.2022 11:10 Uhr
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Es hängt natürlich auch vom individuellen Einstiegskurs ab.
A
Alex587, 20.10.2022 11:03 Uhr
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Im Grunde ist das auch meine Haltung. Halten und abwarten. Theoretisch können die Altaktionäre als "Entschädigung" ja die BZR verkaufen. Die werden viele außerhalb der Schweiz aber nicht erhalten. Deshalb dachte ich, man könnte auf die Art (vor der KE verkaufen, danach kaufen) trotzdem in Gewisser Weise daran partizipieren.
F
FutureTrends, 20.10.2022 10:57 Uhr
1

Das stimmt im Grunde schon. Ich denke ja, dass das Unternehmen nach der KE aufgrund der gesicherten Produktionskapazitäten für Großinvestoren attraktiver ist und diese dann einsteigen. Das würde sich positiv auf den Kurs auswirken. Aber grundsätzlich sollte der Kurs der Aktie, unmittelbar nach der KE doch niedriger sein, als vorher. Oder nicht? Gut, soviele Kapitalerhöhungen habe ich jetzt auch noch nicht mitgemacht, aber das wäre die erste bei der es nicht so wäre.

Der Markt ist da unberechenbar. Jeder will schlauer als der andere sein. Musst du für dich entscheiden, wie die Marktmehrheit entscheidet. Also ich bleibe unverändert drin.
A
Alex587, 20.10.2022 10:50 Uhr
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Das stimmt im Grunde schon. Ich denke ja, dass das Unternehmen nach der KE aufgrund der gesicherten Produktionskapazitäten für Großinvestoren attraktiver ist und diese dann einsteigen. Das würde sich positiv auf den Kurs auswirken. Aber grundsätzlich sollte der Kurs der Aktie, unmittelbar nach der KE doch niedriger sein, als vorher. Oder nicht? Gut, soviele Kapitalerhöhungen habe ich jetzt auch noch nicht mitgemacht, aber das wäre die erste bei der es nicht so wäre.
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FutureTrends, 20.10.2022 10:40 Uhr
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Die Alternative wäre ja: Während der KE tatenlos zusehen, wie der Wert der eigenen Anteile fällt... Hab ich einen Denkfehler?

Wer gibt dir die Sicherheit, dass es fällt? Immerhin hätte man danach Anteile einer Gesellschaft, die gut mit Kapital ausgestattet ist um eine bereits georderte Produktion aufzubauen. Ich habe lieber von so einer Gesellschaft weniger Anteile als von einer Illiquiden mehr.
A
Alex587, 20.10.2022 10:29 Uhr
0
Die Alternative wäre ja: Während der KE tatenlos zusehen, wie der Wert der eigenen Anteile fällt... Hab ich einen Denkfehler?
A
Alex587, 20.10.2022 10:26 Uhr
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Frage in die Runde: Ich gehe davon aus, dass viele Aktionäre in Deutschland nicht an der KE teilnehmen werden können (Kein Eintrag im Schweizer Aktienregister und auch keine Möglichkeit in Zürich zu handeln). Würde es nicht Sinn machen, seine Anteile vor der KE zu verkaufen und danach mit dem erlösten Kapital wieder einzusteigen? Dann erhält man doch mehr Anteile für sein Geld oder denke ich falsch? Macht ihr euch darüber Gedanken? Habt ihr Pläne dergleichen?
J
Ja1, 20.10.2022 10:04 Uhr
2

Wir werden sehen

Momentan wird im Bundestag die erneuerbaren Energien als der ultimative Gral dargestellt. Nun ihr Politiker macht endlich mal nicht nur heisse Luft, sondern agiert und zwar supito. Gebt dem systemrelevanten Meyer Burger endlich Unterstützung im Aufbau der Solarinsustrie, welche wir dringend brauchen. Es wir immer von Miliarden geredet, also könntet ihr ja mal ein zinsloses Dahrlehen über paar hundert Millionen für MB von der KfW bereitstellen. Ist denn das so schwer????
B
Bass82, 19.10.2022 15:59 Uhr
0
Wir werden sehen
A
Ana_C, 19.10.2022 12:58 Uhr
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Ich bin mir nicht sicher von welchem Aktienkurs du ausgegangen bist und die genauen Daten konnte ich nicht finden aus diesem Grund die Frage nach deiner Informationsquelle. Und aus Sicht der oben genannten Beiträge, meinte ich das der Kurs noch fallen wird. Sobald die in den festen Tüchern ist.

ich bin vom Aktienkurs (kurz) VOR der Ankündigung der KE ausgegangen. Die Informationsquelle habe ich dir bereits in der ersten Antwort gegeben (und habe dir empfohlen, einfach mal die ad-hocs von MBT durchzulesen, was du ja anscheinend nach wie vor nicht getan hast). Ich finde es eher fragwürdig, einen (weiteren) Kursabfall auf Basis einer längst bekannten Information zu prognostizieren. Heisst natürlich nicht, dass der Kurs nicht wieder fallen kann (aber sicherlich ist die KE kein Grund mehr dafür)
B
Bass82, 19.10.2022 12:29 Uhr
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Ich bin mir nicht sicher von welchem Aktienkurs du ausgegangen bist und die genauen Daten konnte ich nicht finden aus diesem Grund die Frage nach deiner Informationsquelle. Und aus Sicht der oben genannten Beiträge, meinte ich das der Kurs noch fallen wird. Sobald die in den festen Tüchern ist.
A
Ana_C, 19.10.2022 11:48 Uhr
0
"Diese werden in einem Prospekt enthalten sein, der voraussichtlich am 31. Oktober 2022 veröffentlicht wird. Die Bezugsfrist wird voraussichtlich am 1. November 2022 beginnen und am 9. November 2022 enden. Der Handel der Bezugsrechte an der SIX Swiss Exchange wird voraussichtlich am 1. November 2022 beginnen und am 7. November 2022 enden. Der Verwaltungsrat behält sich eine Anpassung des Zeitplans vor."
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