MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Bei mir (bin bei "Degiro") sieht es aus wie bei dir - und zwar ohne deinen ganzen Hick-Hack (die 30€ hättest du dir einfach auch sparen können, nehm ich an): "Meyer Burger Technology AG - Non tradeable ; MBTN | CH1220912898 " (die Anrechte) wurden erst verkauft (unter der Börse "DEG" (degiro, also "intern"?)) und in derselben Sekunde gekauft "Meyer Burger Technology AG ;MBTN | CH0108503795" bei der Börse "SWX". Ich denke bei mir ist es wie bei dir, der Verkauf ist "realisierter Gewinn". Ist das denn aber überhaupt so richtig, dass bei einem ausgeübten Bezugsrecht "realisiserte Gewinne" auftreten? Meine Netzrecherche sind nicht ganz eindeutig - es gibt eher Infos "drumherum": "Erwirbt der Anleger dagegen mit den Bezugsrechten zehn junge Aktien und veräußert diese sogleich, so ergibt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn " (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/steuertipp-bezugsrechte-koennen-zur-steuerfalle-werden-13415952.html) Aber wir haben ja keine Aktie veräußert , nur die BZR _ausgeübt_ und somit neue Aktien _erworben_. "Werden Bezugsrechte verkauft, geht der Fiskus nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 0 Euro Anschaffungskosten aus. In diesem Fall ist der komplette Erlös aus dem Verkauf von Bezugsrechten zu versteuern" (https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/bezugsrecht). Ja, einverstanden, haben wir aber ja auch nicht gemacht. Dein konkretes Problem, dass du den Sparerfreibetrag jetzt übersteigst und dann eine Schwelle überschreitest, die dich um 2.5k ärmer macht: du kannst da vermutlich nicht drunter noch in diesem Jahr, indem du Verluste realisierst, nehm ich an? Ich frag jedenfalls auch mal bei Degiro nach, mal sehen ob die antworten. Weil, ich finde den Sachverhalt auch komisch.
Folgendes kann ich noch ergänzen: Den technischen Daten zufolge sind die zugrundeliegenden Zellen bestenfalls PERC-Technik und auch nicht in Europa hergestellt, weil es außer Meyer Burger in Europa keinen Hersteller von Zellen gibt. Die Daten zeigen deutlich das Problem aller bisheriger Solardächer: Ihre Leistungsfähigkeit ist niedriger als die von konventionellen Dächern mit Solarmodulen. Es käme für mich nur in Frage, wenn es konventionell aus irgendeinem Grund nicht geht. Ein anderes Problem ist die Temperatur. Solardächer können 80 Grad heiß werden, ganz schlecht für die Zellen. Darauf ist unbedingt zu achten. Auch dafür hat Meyer Burger eine Lösung.
Teil 2: (maximal 4000 Zeichen erlaubt), Teil 1 siehe vorheriger Kommentar: Am 7.11 hatte ich “plötzlich“ eine Abrechnung für eine ausgeführte Verkaufsorder mit Ausführung 4.11 von BZR und eine Abrechnung für eine Kauforder von BZR mit Ausführung 4.11 im Online-Postfach. Beim Verkauf der BZR ist das volle Ordervolumen als Kapitalgewinn versteuert worden, weil man die BZR ja quasi zu 0,00 Einstandskurs bekommen hat. Die gleiche Anzahl an BZR wurde am gleichen Tag zurückgekauft, wodurch man ja quasi keinen Gewinn hatte, trotzdem wurde die Steuer beim Verkauf abgeführt und das Konto landete erstmal im Minus, also überzogen (wofür demnächst sicherlich noch ein paar Überziehungszinsen berechnet werden). Die Bank teilte mir auf Nachfrage mit, dass durch den Umzug der Lagerstätte die zu diesen Aktien zugehörigen BZR automatisch verkauft wurden und über Schweiz automatisch zurückgekauft wurden, weil ich die KE Online schon angewiesen hatte! Allerdings: Die über diese BZR erhaltenen neuen Aktien sind aber auch bloß wieder Lagerstätte Deutschland/Girosammelverwahrung, statt dann Lagerland Schweiz. Ich hätte erwartet, dass die neuen Aktien dann aber auch Lagerland Schweiz sind. Mein Punkt ist nun: Durch den ungeplanten realisierten “Kapitalgewinn“ (automatischen Verkauf von BZR) ist zum einen ein ungeplanter “Steuerschaden“ entstanden, zum anderen ein Kapitalgewinn-Freibetrag überstiegen, der für die Krankenkasse wichtig ist und nun zu Folgekosten durch 1 Jahr Krankenkassenbeitrag führt (ca. 2500 Euro oder so für 12 Monate). Die Bank hat meiner Meinung nach durch die zeitliche Überschneidung mit dem Lagerstättenübertrag eine nicht aktuelle Kapitalmaßnahme online gestellt. Anstatt mich zu kontaktieren und das Ganze zu Besprechen oder Bank-intern zu korrigieren (ohne Verkauf und Steuern, zum Beispiel einfacher Umzug der BZR wie ein Lagerstättenübertrag, wegen mir für 30 Euro Gebühr), hat die Bank hier zu meinem Nachteil gehandelt. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die hier für Klarheit sorgt und was gutes/sauberes Verhalten der Bank ist? Hat die Bank sich korrekt verhalten und muss ich das leider so hinnehmen?
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