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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.487
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MBT_Fan2035, 11.12.2022 22:57 Uhr
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Vor 4 Tagen: Aktueller Stand und Zukunft der Fusionsenergie • Stellarator • Tokamak: ab 55:32 Zukunftsaussichten: https://www.youtube.com/watch?v=M2f5bb9Mrq4
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MBT_Fan2035, 11.12.2022 18:52 Uhr
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Bei mir (bin bei "Degiro") sieht es aus wie bei dir - und zwar ohne deinen ganzen Hick-Hack (die 30€ hättest du dir einfach auch sparen können, nehm ich an): "Meyer Burger Technology AG - Non tradeable ; MBTN | CH1220912898 " (die Anrechte) wurden erst verkauft (unter der Börse "DEG" (degiro, also "intern"?)) und in derselben Sekunde gekauft "Meyer Burger Technology AG ;MBTN | CH0108503795" bei der Börse "SWX". Ich denke bei mir ist es wie bei dir, der Verkauf ist "realisierter Gewinn". Ist das denn aber überhaupt so richtig, dass bei einem ausgeübten Bezugsrecht "realisiserte Gewinne" auftreten? Meine Netzrecherche sind nicht ganz eindeutig - es gibt eher Infos "drumherum": "Erwirbt der Anleger dagegen mit den Bezugsrechten zehn junge Aktien und veräußert diese sogleich, so ergibt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn " (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/steuertipp-bezugsrechte-koennen-zur-steuerfalle-werden-13415952.html) Aber wir haben ja keine Aktie veräußert , nur die BZR _ausgeübt_ und somit neue Aktien _erworben_. "Werden Bezugsrechte verkauft, geht der Fiskus nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 0 Euro Anschaffungskosten aus. In diesem Fall ist der komplette Erlös aus dem Verkauf von Bezugsrechten zu versteuern" (https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/bezugsrecht). Ja, einverstanden, haben wir aber ja auch nicht gemacht. Dein konkretes Problem, dass du den Sparerfreibetrag jetzt übersteigst und dann eine Schwelle überschreitest, die dich um 2.5k ärmer macht: du kannst da vermutlich nicht drunter noch in diesem Jahr, indem du Verluste realisierst, nehm ich an? Ich frag jedenfalls auch mal bei Degiro nach, mal sehen ob die antworten. Weil, ich finde den Sachverhalt auch komisch.

@m1y: (Ja, der Lagerstättenwechsel wäre wohl nicht notwendig gewesen, um die BZR zu bekommen, doch das wusste ich bis zuletzt nicht sicher und ich dachte der Wechsel wäre besser und hoffte die Bank ist schneller bei der Ausführung). Das heißt, bei dir bzw. bei Degiro wurden auch ohne Änderungen bei den zugrunde liegenden MBT-Aktien die BZR für Deine MBT-Aktien mit Girosammelverwahrung (Lagerland GER) automatisch außerbörslich verkauft (mit voller Gewinnanrechnung/Versteuerung) und über Zürich die gleiche Anzahl an BZR zurückgekauft? Das ist ja noch krasser bzw. ergibt ja noch weniger Sinn. Bei mir hat die Bank das ja wenigstens noch mit einer "Ursache" begründet (der Lagerstätten Übertrag der MBT-Aktien zum Stichtag, also der eine Freitag). Das der Verkauf der BZR gegen 0,00 Erwerbskurs gerechnet wird und damit das Volumen der Transaktion als Gewinn gilt und versteuert wird ist klar. Was mich stört ist, dass die Bank im Grunde eine falsche Kapitalmaßnahme online gestellt hat (es ist ja alles immer zeitverzögert, mindestens 1 Tag, bis man als Kunde die Abrechung bzw. den Vorgang sieht, und nach dem Wochenende konnte man am 7.11 auch nichts mehr noch schnell retten) und die "Korrektur" durch die Bank dann blöderweise mit Verkauf/Rückkauf "automatisch geregelt" wurde, statt innerhalb der Kapitalmaßnahme bei den BZR einfach nur den Lagerstättenwechsel "zu aktualisieren", damit die BZR eben nicht einfach verkauft und zurück gekauft werden. Hier müßte es im Finanz/Aktienrecht doch Regelungen geben was mit BZR passiert bzw. wie diese behandelt werden (sollen/müssen), wenn der Basiswert einen Wechsel der Lagerstätte erfährt, oder? Anhand dessen könnte ich (vielleicht) verstehen, ob die Bank "richtig" gehandelt hat, oder ob ich hier meinen ungeplanten Nachteil von der Bank korrigieren lassen könnte. Aber gut, da muss man wohl einen passenden Fachanwalt finden und sich mal (gegen Honorar) beraten lassen, so wie gestern schon durch @Somesame angemerkt wurde.
M
MBT_Fan2035, 11.12.2022 18:30 Uhr
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Folgendes kann ich noch ergänzen: Den technischen Daten zufolge sind die zugrundeliegenden Zellen bestenfalls PERC-Technik und auch nicht in Europa hergestellt, weil es außer Meyer Burger in Europa keinen Hersteller von Zellen gibt. Die Daten zeigen deutlich das Problem aller bisheriger Solardächer: Ihre Leistungsfähigkeit ist niedriger als die von konventionellen Dächern mit Solarmodulen. Es käme für mich nur in Frage, wenn es konventionell aus irgendeinem Grund nicht geht. Ein anderes Problem ist die Temperatur. Solardächer können 80 Grad heiß werden, ganz schlecht für die Zellen. Darauf ist unbedingt zu achten. Auch dafür hat Meyer Burger eine Lösung.

@Ronny_M und @Elektrony: Danke für Eure Kommentare zum Dachziegelvergleich. Das macht den Unterschied in der Sache ja dann schon ziemlich deutlich. Danke
m
m1y, 11.12.2022 17:28 Uhr
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Teil 2: (maximal 4000 Zeichen erlaubt), Teil 1 siehe vorheriger Kommentar: Am 7.11 hatte ich “plötzlich“ eine Abrechnung für eine ausgeführte Verkaufsorder mit Ausführung 4.11 von BZR und eine Abrechnung für eine Kauforder von BZR mit Ausführung 4.11 im Online-Postfach. Beim Verkauf der BZR ist das volle Ordervolumen als Kapitalgewinn versteuert worden, weil man die BZR ja quasi zu 0,00 Einstandskurs bekommen hat. Die gleiche Anzahl an BZR wurde am gleichen Tag zurückgekauft, wodurch man ja quasi keinen Gewinn hatte, trotzdem wurde die Steuer beim Verkauf abgeführt und das Konto landete erstmal im Minus, also überzogen (wofür demnächst sicherlich noch ein paar Überziehungszinsen berechnet werden). Die Bank teilte mir auf Nachfrage mit, dass durch den Umzug der Lagerstätte die zu diesen Aktien zugehörigen BZR automatisch verkauft wurden und über Schweiz automatisch zurückgekauft wurden, weil ich die KE Online schon angewiesen hatte! Allerdings: Die über diese BZR erhaltenen neuen Aktien sind aber auch bloß wieder Lagerstätte Deutschland/Girosammelverwahrung, statt dann Lagerland Schweiz. Ich hätte erwartet, dass die neuen Aktien dann aber auch Lagerland Schweiz sind. Mein Punkt ist nun: Durch den ungeplanten realisierten “Kapitalgewinn“ (automatischen Verkauf von BZR) ist zum einen ein ungeplanter “Steuerschaden“ entstanden, zum anderen ein Kapitalgewinn-Freibetrag überstiegen, der für die Krankenkasse wichtig ist und nun zu Folgekosten durch 1 Jahr Krankenkassenbeitrag führt (ca. 2500 Euro oder so für 12 Monate). Die Bank hat meiner Meinung nach durch die zeitliche Überschneidung mit dem Lagerstättenübertrag eine nicht aktuelle Kapitalmaßnahme online gestellt. Anstatt mich zu kontaktieren und das Ganze zu Besprechen oder Bank-intern zu korrigieren (ohne Verkauf und Steuern, zum Beispiel einfacher Umzug der BZR wie ein Lagerstättenübertrag, wegen mir für 30 Euro Gebühr), hat die Bank hier zu meinem Nachteil gehandelt. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die hier für Klarheit sorgt und was gutes/sauberes Verhalten der Bank ist? Hat die Bank sich korrekt verhalten und muss ich das leider so hinnehmen?

Bei mir (bin bei "Degiro") sieht es aus wie bei dir - und zwar ohne deinen ganzen Hick-Hack (die 30€ hättest du dir einfach auch sparen können, nehm ich an): "Meyer Burger Technology AG - Non tradeable ; MBTN | CH1220912898 " (die Anrechte) wurden erst verkauft (unter der Börse "DEG" (degiro, also "intern"?)) und in derselben Sekunde gekauft "Meyer Burger Technology AG ;MBTN | CH0108503795" bei der Börse "SWX". Ich denke bei mir ist es wie bei dir, der Verkauf ist "realisierter Gewinn". Ist das denn aber überhaupt so richtig, dass bei einem ausgeübten Bezugsrecht "realisiserte Gewinne" auftreten? Meine Netzrecherche sind nicht ganz eindeutig - es gibt eher Infos "drumherum": "Erwirbt der Anleger dagegen mit den Bezugsrechten zehn junge Aktien und veräußert diese sogleich, so ergibt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn " (https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/steuertipp-bezugsrechte-koennen-zur-steuerfalle-werden-13415952.html) Aber wir haben ja keine Aktie veräußert , nur die BZR _ausgeübt_ und somit neue Aktien _erworben_. "Werden Bezugsrechte verkauft, geht der Fiskus nach Paragraph 20 des Einkommensteuergesetzes (EStG) von 0 Euro Anschaffungskosten aus. In diesem Fall ist der komplette Erlös aus dem Verkauf von Bezugsrechten zu versteuern" (https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/bezugsrecht). Ja, einverstanden, haben wir aber ja auch nicht gemacht. Dein konkretes Problem, dass du den Sparerfreibetrag jetzt übersteigst und dann eine Schwelle überschreitest, die dich um 2.5k ärmer macht: du kannst da vermutlich nicht drunter noch in diesem Jahr, indem du Verluste realisierst, nehm ich an? Ich frag jedenfalls auch mal bei Degiro nach, mal sehen ob die antworten. Weil, ich finde den Sachverhalt auch komisch.
CafeLibertad
CafeLibertad, 11.12.2022 9:27 Uhr
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GLS Bank auch top! 👍
Wismut
Wismut, 10.12.2022 22:00 Uhr
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Dort geht es über die Bader Bank
Wismut
Wismut, 10.12.2022 21:57 Uhr
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DKB auch alles ohne Probleme gelaufen.
Steffen2
Steffen2, 10.12.2022 15:54 Uhr
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Du brauchst nen broker der dir den handel auserbörslich anbietet, über zb bader bank oder lang und schwarz und co, Kannst ja hier mal rumfragen wos überall geht, consors klappt aufjedenfall

Danke dir 😊
s
sunnyimvest, 10.12.2022 14:45 Uhr
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Vielen Dank 😊

Du brauchst nen broker der dir den handel auserbörslich anbietet, über zb bader bank oder lang und schwarz und co, Kannst ja hier mal rumfragen wos überall geht, consors klappt aufjedenfall
Steffen2
Steffen2, 10.12.2022 14:44 Uhr
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Die aktie wird meines wissens nach in Deutschland nur auserbörslich gehandelt, da sie ansonsten in der schweiz gehandelt wird, glaube trade ermöglicht keinen auserbörslichen handeln sondern nur normal oder?

Vielen Dank 😊
Somesame
Somesame, 10.12.2022 14:38 Uhr
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Mbt wenn Dein Schaden der direkt der Bank zuordnenbar ist nicht viele tausend EUR beträgt würde ich es gut sein lassen, ansonsten lohnt sich vermutlich einen Anwalt einzuschalten, der Dich dann über die erheblichen Prozessrisiken, geringen Erfolgsaussichten und Kosten detailliert informieren kann.
s
sunnyimvest, 10.12.2022 14:12 Uhr
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Hallo zusammen, kann mir jemand sagen, warum ich diese Aktie nicht bei Trade Republic kaufen kann? Vielen Dank für die Info 😊

Die aktie wird meines wissens nach in Deutschland nur auserbörslich gehandelt, da sie ansonsten in der schweiz gehandelt wird, glaube trade ermöglicht keinen auserbörslichen handeln sondern nur normal oder?
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MBT_Fan2035, 10.12.2022 13:34 Uhr
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Teil 2: (maximal 4000 Zeichen erlaubt), Teil 1 siehe vorheriger Kommentar: Am 7.11 hatte ich “plötzlich“ eine Abrechnung für eine ausgeführte Verkaufsorder mit Ausführung 4.11 von BZR und eine Abrechnung für eine Kauforder von BZR mit Ausführung 4.11 im Online-Postfach. Beim Verkauf der BZR ist das volle Ordervolumen als Kapitalgewinn versteuert worden, weil man die BZR ja quasi zu 0,00 Einstandskurs bekommen hat. Die gleiche Anzahl an BZR wurde am gleichen Tag zurückgekauft, wodurch man ja quasi keinen Gewinn hatte, trotzdem wurde die Steuer beim Verkauf abgeführt und das Konto landete erstmal im Minus, also überzogen (wofür demnächst sicherlich noch ein paar Überziehungszinsen berechnet werden). Die Bank teilte mir auf Nachfrage mit, dass durch den Umzug der Lagerstätte die zu diesen Aktien zugehörigen BZR automatisch verkauft wurden und über Schweiz automatisch zurückgekauft wurden, weil ich die KE Online schon angewiesen hatte! Allerdings: Die über diese BZR erhaltenen neuen Aktien sind aber auch bloß wieder Lagerstätte Deutschland/Girosammelverwahrung, statt dann Lagerland Schweiz. Ich hätte erwartet, dass die neuen Aktien dann aber auch Lagerland Schweiz sind. Mein Punkt ist nun: Durch den ungeplanten realisierten “Kapitalgewinn“ (automatischen Verkauf von BZR) ist zum einen ein ungeplanter “Steuerschaden“ entstanden, zum anderen ein Kapitalgewinn-Freibetrag überstiegen, der für die Krankenkasse wichtig ist und nun zu Folgekosten durch 1 Jahr Krankenkassenbeitrag führt (ca. 2500 Euro oder so für 12 Monate). Die Bank hat meiner Meinung nach durch die zeitliche Überschneidung mit dem Lagerstättenübertrag eine nicht aktuelle Kapitalmaßnahme online gestellt. Anstatt mich zu kontaktieren und das Ganze zu Besprechen oder Bank-intern zu korrigieren (ohne Verkauf und Steuern, zum Beispiel einfacher Umzug der BZR wie ein Lagerstättenübertrag, wegen mir für 30 Euro Gebühr), hat die Bank hier zu meinem Nachteil gehandelt. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die hier für Klarheit sorgt und was gutes/sauberes Verhalten der Bank ist? Hat die Bank sich korrekt verhalten und muss ich das leider so hinnehmen?
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MBT_Fan2035, 10.12.2022 13:33 Uhr
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Teil 1: (maximal 4000 Zeichen erlaubt), Teil 2 siehe nächster Kommentar: Hallo zusammen! Ich habe eine aktienrechtliche Frage im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung (KE) bei Meyer Burger. Vielleicht kennt sich ja jemand damit rechtlich aus oder kennt jemanden, der sich damit auskennt. Ich habe das Gefühl und die Hoffnung, dass meine depotführende Bank im vorliegenden Fall nicht gut/korrekt gehandelt hat und mir als Kunde ein gewisser unnötiger Steuerschaden (mit einem weiteren negativen Folgeeffekt) entstanden ist, weil die Bank die Bezugsrechte (BZR) “unnötig“ (?) verkauft hatte, mit voller Versteuerung als Gewinn (!!!), und die gleiche Anzahl an BZR zurückgekauft hatte (effektiv also gar kein Gewinn)). Die Frage ist, ob man mit entsprechend rechtlichen Text-Formulierungen basierend auf einer aktienrechtlichen Grundlage oder so die Bank dazu bringen kann, den für mich steuerschädlichen Vorgang zu korrigieren (meine wiederholte Bitte wird ignoriert). Ich versuche die Beschreibung/den Vorgang kurz zu machen und hoffentlich trotzdem verständlich und nachvollziehbar: Vor der KE waren im Depot sowohl Meyer Burger Aktien über Börsenplatz Zürich gekauft mit Lagerland Schweiz als auch Meyer Burger Aktien außerbörslich gekauft (Baader oder so), also mit Girosammelverwahrung Deutschland. In der Online-Ansicht des Depots wurden also immer 2 Positionen für die gleiche Aktie (hier MB) angezeigt. Da ich mir wegen unterschiedlicher Nachrichten/Beiträge in Diskussionsforen und so nicht sicher war, ob man nur für in Zürich gekaufte Aktien die Bezugsrechte bekommt und für außerbörslich gekaufte Aktien mit Girosammelverwahrung/ Deutschland nicht, habe ich kurzfristig die Bank am 25.10 schriftlich angewiesen, die MB Aktien mit Lagerland Deutschland (Girosammelverwahrung) innerhalb des Depots zur Verwahrung Lagerland Schweiz umzubuchen (Gebühr dafür 30 Euro, soweit OK). Die Bank selber konnte oder wollte mir nicht sagen, ob beide Aktienlagerstätten die BZR erhalten würden und ob somit ein Übertrag bei der Lagerstätte gar nicht notwendig ist. Wegen der KE gab es dann das Mitteilungsschreiben (mit Datum 01.11) wegen der Terminsache KE, dass ich frühestens am 01.11, wegen der Online-Postfach-Verzögerungen der Bank vermutlich aber erst am 2.11 gesehen hatte (bei der Bank kommt das PDF / Schreiben zu irgendwelchen Vorgängen wie Kauf/Verkauf erst am nächsten Tag ins Online-Postfach). Ich bin mir nicht mehr sicher, ob es am 1.11 oder 2.11 für mich sichtbar war. Zeitgleich/ganz kurz danach gab es im Online-Depot über das Menü eine sogenannten “Kapitalmaßnahme“, wo man nun Online ankreuzen konnte bzw. die Stückzahl angeben konnte/musste, für wie viele Aktien bzw. BZR man die KE mitmachen möchte. Das heißt, es gab 2 Kapitalmaßnahmen für die jeweilige Stückzahl, woraus ich schlussfolgerte, dass der Übertrag der Aktien noch nicht stattgefunden hatte (wegen Bearbeitungszeit von 3-5 Werktagen) und die eine Kapitalmaßnahme für die MB Aktien in Girosammelverwahrung/DE war, und die andere Kapitalmaßnahme für die in Zürich gekauften MB Aktien (Lagerland Schweiz). Das passte auch zu den jeweiligen Stückzahlen und ich dachte: Gut, dann hat ja doch noch alles geklappt, auch ohne den Übertrag bei der Lagerstätte. Ich habe jeweils die maximale Stückzahlen Online angewiesen die KE mitzumachen und das insgesamt erforderliche Geld auf dem Depot-Konto bereitgestellt. Soweit so gut, dachte ich. Dann hat ja doch noch alles geklappt und auch in Deutschland gelagerte Aktien haben die BZR bekommen. Doch jetzt kommt es: Dann habe ich eine Abrechnung mit den 30 Euro Gebühren für die am 25.10 beauftragte Umbuchung der Lagerstätte bekommen. Demnach wurde die Umbuchung ausgerechnet zum Stichtag der KE gebucht, wo der Depotbestand hinsichtlich Anzahl der gehaltenen MB Aktien bei Börsenschluss für die Anzahl der zu erhaltenen BZR gilt.
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