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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.558
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Ana_C, 04.11.2022 14:47 Uhr
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Zwei Sichten auf einen Vorgang. Anbei wie MBT das Verfahren beurteilt. Wer hat Recht?! Es gibt keine rechtliche Grundlage, weshalb deutsche Privatanleger von der Ausübung der Bezugsrechte ausgeschlossen werden sollten. Neben den Bezugsrechten wird es voraussichtlich noch ein Angebot für die Platzierung nicht gezeichneter Aktien geben. In diesem Zusammenhang hat Meyer Burger mit einem Bankenkonsortium einen Übernahmevertrag abgeschlossen, wonach die Mitglieder des Bankenkonsortiums allfällige nicht gezeichnete Aktien erwerben. Dieses Angebot umfasst daher (i) ein öffentliches Angebot in der Schweiz und (ii) Privatplatzierungen an bestimmte institutionelle Anleger ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika. Ich bin der Meinung, dass genau hier die ING DiBa einen Fehler in Ihrer Einschätzung macht, dass das gesamte Angebot für qualifizierte Anleger sein soll, dabei ist nur der Anteil der nicht gezeichneten Aktien ein Angebot für qualifizierte Anleger, nicht aber die Ausübung der Bezugsrechte.

der Fehler, den die IngDiba meiner Meinung nach macht, ist, dass statt der eigentlichen Information (dem Prospekt), der Hinweis auf die Adressaten als Basis für die Argumentation genommen wird. (https://www.meyerburger.com/de/investoren/kapitalerhoehung/restricted#restrictedCapitalIncrease-11549) Im Prospekt selbst steht ja dann überhaupt nichts davon, dass Privatanleger für die KE gesperrt sind (sondern eben nur für den Handel mit Bezugsrechten, so grotesk das auch ist). Was die Institutionellen mit so einer Steilvorlage machen, kann man dann ja prima am Aktien-/BZR-Kurs sehen. Es ist schon eine Frechheit wie unverhohlen so agiert werden darf (und das noch zum Schutz der Anleger, lächerlich)
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Alex587, 04.11.2022 14:18 Uhr
1

Werden die neuen Aktien eigentlich eine andere WKN haben oder fließt das mit den alten zusammen?

Die WKN bleibt die gleiche.
s
sherki, 04.11.2022 14:16 Uhr
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Zwei Sichten auf einen Vorgang. Anbei wie MBT das Verfahren beurteilt. Wer hat Recht?! Es gibt keine rechtliche Grundlage, weshalb deutsche Privatanleger von der Ausübung der Bezugsrechte ausgeschlossen werden sollten. Neben den Bezugsrechten wird es voraussichtlich noch ein Angebot für die Platzierung nicht gezeichneter Aktien geben. In diesem Zusammenhang hat Meyer Burger mit einem Bankenkonsortium einen Übernahmevertrag abgeschlossen, wonach die Mitglieder des Bankenkonsortiums allfällige nicht gezeichnete Aktien erwerben. Dieses Angebot umfasst daher (i) ein öffentliches Angebot in der Schweiz und (ii) Privatplatzierungen an bestimmte institutionelle Anleger ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika. Ich bin der Meinung, dass genau hier die ING DiBa einen Fehler in Ihrer Einschätzung macht, dass das gesamte Angebot für qualifizierte Anleger sein soll, dabei ist nur der Anteil der nicht gezeichneten Aktien ein Angebot für qualifizierte Anleger, nicht aber die Ausübung der Bezugsrechte.

Vermutlich reiner Interpretationsspielraum. Aber 99% aller Depotbanken handeln im Interesse ihrer Kunden, die Diba schützt sich und vernichtet lieber das Kapital ihrer Kunden.
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Alphaborsti, 04.11.2022 14:13 Uhr
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Werden die neuen Aktien eigentlich eine andere WKN haben oder fließt das mit den alten zusammen?
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uwe_de, 04.11.2022 14:05 Uhr
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Guten Tag, auf der Homepage des Emittenten finden Sie folgenden Passus dazu: "...In einem Mitgliedstaat des EWR richtet sich dieses Dokument nur an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektverordnung, und keine Person, die kein qualifizierter Anleger ist, darf auf der Grundlage der auf dieser Webseite zugänglichen Dokumente oder ihrer Inhalte handeln oder darauf vertrauen..." Wir können an der Stelle also nichts für Sie tun, ohne dass wir daraus ein Haftungsrisiko aufnehmen würden. Dazu sind wir nicht bereit. Vielen Dank für die Gelegenheit, den Sachverhalt zu klären. Hoffentlich ist er für Sie nachvollziehbar geworden. Und kennen Sie schon unseren virtuellen Assistenten? Er weiß viele Antworten unter: ing.de/hilfe Viele Grüße Ihre ING

Zwei Sichten auf einen Vorgang. Anbei wie MBT das Verfahren beurteilt. Wer hat Recht?! Es gibt keine rechtliche Grundlage, weshalb deutsche Privatanleger von der Ausübung der Bezugsrechte ausgeschlossen werden sollten. Neben den Bezugsrechten wird es voraussichtlich noch ein Angebot für die Platzierung nicht gezeichneter Aktien geben. In diesem Zusammenhang hat Meyer Burger mit einem Bankenkonsortium einen Übernahmevertrag abgeschlossen, wonach die Mitglieder des Bankenkonsortiums allfällige nicht gezeichnete Aktien erwerben. Dieses Angebot umfasst daher (i) ein öffentliches Angebot in der Schweiz und (ii) Privatplatzierungen an bestimmte institutionelle Anleger ausserhalb der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika. Ich bin der Meinung, dass genau hier die ING DiBa einen Fehler in Ihrer Einschätzung macht, dass das gesamte Angebot für qualifizierte Anleger sein soll, dabei ist nur der Anteil der nicht gezeichneten Aktien ein Angebot für qualifizierte Anleger, nicht aber die Ausübung der Bezugsrechte.
Secura
Secura, 04.11.2022 14:02 Uhr
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Das Ding schrottet sowieso seit froh, bei Diba nicht möglich!!!
Ilo
Ilo, 04.11.2022 14:01 Uhr
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Guten Tag, auf der Homepage des Emittenten finden Sie folgenden Passus dazu: "...In einem Mitgliedstaat des EWR richtet sich dieses Dokument nur an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektverordnung, und keine Person, die kein qualifizierter Anleger ist, darf auf der Grundlage der auf dieser Webseite zugänglichen Dokumente oder ihrer Inhalte handeln oder darauf vertrauen..." Wir können an der Stelle also nichts für Sie tun, ohne dass wir daraus ein Haftungsrisiko aufnehmen würden. Dazu sind wir nicht bereit. Vielen Dank für die Gelegenheit, den Sachverhalt zu klären. Hoffentlich ist er für Sie nachvollziehbar geworden. Und kennen Sie schon unseren virtuellen Assistenten? Er weiß viele Antworten unter: ing.de/hilfe Viele Grüße Ihre ING

Warum schreibt MB denn auch sowas auf die Homepage? Das die Ing das dann so liest und für ihre Argumentation nutzt, ist nachvollziehbar.
A
Alextra., 04.11.2022 13:43 Uhr
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Guten Tag, auf der Homepage des Emittenten finden Sie folgenden Passus dazu: "...In einem Mitgliedstaat des EWR richtet sich dieses Dokument nur an "qualifizierte Anleger" in diesem Mitgliedstaat im Sinne der Prospektverordnung, und keine Person, die kein qualifizierter Anleger ist, darf auf der Grundlage der auf dieser Webseite zugänglichen Dokumente oder ihrer Inhalte handeln oder darauf vertrauen..." Wir können an der Stelle also nichts für Sie tun, ohne dass wir daraus ein Haftungsrisiko aufnehmen würden. Dazu sind wir nicht bereit. Vielen Dank für die Gelegenheit, den Sachverhalt zu klären. Hoffentlich ist er für Sie nachvollziehbar geworden. Und kennen Sie schon unseren virtuellen Assistenten? Er weiß viele Antworten unter: ing.de/hilfe Viele Grüße Ihre ING
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Alextra., 04.11.2022 13:43 Uhr
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Diba Antwort :
A
Alextra., 04.11.2022 13:34 Uhr
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Habe der Diba eben schriftlich untersagt meine Bezugsrechte zu veräußern .. und mit rechtlichen Schritten gedroht … das sollte auch jeder tun der bei der Diba ist

Habe ich auch gemacht
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 04.11.2022 13:32 Uhr
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Der Kurs ist mittlerweile nur noch 0,052 CHF und war zwischendurch zu 0,07 zu verkaufen
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 04.11.2022 13:31 Uhr
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Wenn der Broker den Handelsplatz anbietet, bestimmt

Wenn er keinen Verkauf während des Bezugsrechtshandels ermöglicht dann wäre das für mich definitiv ein Grund die Kontoverbindung zu wechseln
xyger
xyger, 04.11.2022 13:30 Uhr
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Du kannst die BZ aber doch verkaufen - jederzeit - oder ?

Wenn dir ein Handelsplatz angeboten wird ja. In dem Falle bei ING noch nicht möglich....ggf. die Tage.
Juk28
Juk28, 04.11.2022 13:28 Uhr
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Na toll, dann hast du zum Ende der Handelszeit wertlose Papiere im Depot.

Habe die ja auch gleichzeitig vollumfänglich haftbar gehalten und die Interpretation von Meyer Burger mit angeführt … die werden mich nicht los
R
Radler72, 04.11.2022 13:28 Uhr
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Du kannst die BZ aber doch verkaufen - jederzeit - oder ?

Wenn der Broker den Handelsplatz anbietet, bestimmt
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 04.11.2022 13:26 Uhr
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Das ist bei mir nicht die erste Situation ... alle konnten kaufen, ING schaust in die Röhre. Jedesmal der gleiche blöde Brief und letztendlich zu 0 ausgebucht, da am letzten Tag der Wert auf 0 fällt...

Du kannst die BZ aber doch verkaufen - jederzeit - oder ?
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