MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.536
B
Bass82, 03.11.2022 11:08 Uhr
0
Sorry, am Dienstag bin ich eingestiegen😁
B
Bass82, 03.11.2022 11:08 Uhr
0
Naja, seit dem Tiefstand von 0,25 € im Februar letzten Jahres ist du Aktie doch ganz gut gestiegen. Bin bei 0,44 eingestiegen am Montag und denke das es kein Fehler war ein langfristiges Investment bei MB vorzunehmen. Was meint ihr?
F
Frank88, 03.11.2022 11:00 Uhr
0

Danke😀 Dann hab ich richtig gerechnet 😉🤣🤣

gerne
C
Cindy6, 03.11.2022 10:47 Uhr
0

1050

Danke😀 Dann hab ich richtig gerechnet 😉🤣🤣
M
Mannemer, 03.11.2022 10:40 Uhr
1
3000:20×7=
F
Frank88, 03.11.2022 10:40 Uhr
0

Wie wird denn das gerechnet? Wenn man z. B. 3000 aktien hat? Wieviel bekommt man dann?

1050
H
Hoschi2022, 03.11.2022 10:35 Uhr
0
Auch Mal ein Update von mir Bei mir im Depot liegen nur die Anteile Bezugsrechte für 0.04 in Höhe der Aktienanzahl die ich habe. Hab gestern einen eilbrief an den s Broker geschickt ist heute auch schon da wo ich meine mir zustehenden neuen Titel für 0.26 ins Depot zum Kauf gelegt haben möchte.Mal sehen was dann drinn liegt habe gerade eine e Mail vom s Broker erhalten
C
Cindy6, 03.11.2022 10:34 Uhr
0
Wie wird denn das gerechnet? Wenn man z. B. 3000 aktien hat? Wieviel bekommt man dann?
u
uwe_de, 03.11.2022 10:27 Uhr
0

... willl sagen, professionelle Privatkunden gibt es nicht (nach deutschem Recht und meinem Verständnis von Profession(Beruf)). Insofern kann man natürlich prüfen. Aber: Wenn Privatpersonen Ihre BRZ nicht ausüben dürfen, dann hätten sie auch keine Aktien (dieser Art, also schweizerische) erwerben dürfen (können). Anders macht alles wenig Sinn für mein Verständnis. Der Knaller ist eben, dass es hierzu wohl kein allgemeingültiges Wissen bei den professionellen Bankern/Brokern zu geben scheint. Ich hoffe jedenfalls stark, dass meine Weisung zur Ausübung der BZR vollumfänglich erfüllt wird.

Die Diba sieht das so: Als Privatkundenbank führen wir aber ausschließlich Konten für Privatpersonen. Und mit einem Status als professioneller Anleger könnten wir Ihnen das Direkt-Depot somit nicht länger anbieten und müssten es kündigen.
A
Ana_C, 03.11.2022 10:25 Uhr
0

Es bleibt meines Erachtens dabei : die Bank entscheidet letztlich , denn Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kunden, bei denen die Bank davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können

also Ausgangspunkt der Diskussion waren vermeintliche "professionelle PRIVATkunden", nicht professionelle Kunden. Aber wie gesagt, ich habe das Prospekt nicht gesehen
H
Husumerpinguin, 03.11.2022 10:24 Uhr
2

Es bleibt meines Erachtens dabei : die Bank entscheidet letztlich , denn Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kunden, bei denen die Bank davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können

Aber Zertifikate und hebelprodukte können wir handeln 👍
A
Ana_C, 03.11.2022 10:23 Uhr
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... willl sagen, professionelle Privatkunden gibt es nicht (nach deutschem Recht und meinem Verständnis von Profession(Beruf)). Insofern kann man natürlich prüfen. Aber: Wenn Privatpersonen Ihre BRZ nicht ausüben dürfen, dann hätten sie auch keine Aktien (dieser Art, also schweizerische) erwerben dürfen (können). Anders macht alles wenig Sinn für mein Verständnis. Der Knaller ist eben, dass es hierzu wohl kein allgemeingültiges Wissen bei den professionellen Bankern/Brokern zu geben scheint. Ich hoffe jedenfalls stark, dass meine Weisung zur Ausübung der BZR vollumfänglich erfüllt wird.
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 03.11.2022 10:23 Uhr
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Ein Depot unterhalb sechsstelliger Größe und nur wenigen Transaktionen in den letzten Jahren wird eine Bank wohl nicht veranlassen diesen Status zu verleihen
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 03.11.2022 10:20 Uhr
0
Es bleibt meines Erachtens dabei : die Bank entscheidet letztlich , denn Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kunden, bei denen die Bank davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können
A
Ana_C, 03.11.2022 10:17 Uhr
0

Es geht bei der Beurteilung ob man zum berechtigen Aktionärskreis gehört um die Definition gem. § 67 WpHG - Die Diba beurteilt dies anderes als andere Broker mit dem Resultat das Privatkunden der Diba nicht an der KE teilnehmen können. Ob nun die DiBa Recht hat und alle anderen Broker sind rechtswidrige Verhalten oder was auch immer ist letztlich Sache der BaFin/Börsenaufsichtsbehörde dies zu beurteilen.

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) ..... § 67 Kunden; Verordnungsermächtigung: (3) Privatkunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind. .....
u
uwe_de, 03.11.2022 10:14 Uhr
0

und da steht nichts von "professionellen Privatanlegern". Das ist eine Formulierung, die überhaupt keinen Sinn ergibt, da sich professional und privat eben ausschließt. Das muss ja auch jedem klar sein. Warum hier nicht mal ein Kontakt stattfindet ist mir ein Rätsel.

Es geht bei der Beurteilung ob man zum berechtigen Aktionärskreis gehört um die Definition gem. § 67 WpHG - Die Diba beurteilt dies anderes als andere Broker mit dem Resultat das Privatkunden der Diba nicht an der KE teilnehmen können. Ob nun die DiBa Recht hat und alle anderen Broker sind rechtswidrige Verhalten oder was auch immer ist letztlich Sache der BaFin/Börsenaufsichtsbehörde dies zu beurteilen.
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