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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.535
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Frank88, 03.11.2022 10:40 Uhr
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Wie wird denn das gerechnet? Wenn man z. B. 3000 aktien hat? Wieviel bekommt man dann?

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Hoschi2022, 03.11.2022 10:35 Uhr
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Auch Mal ein Update von mir Bei mir im Depot liegen nur die Anteile Bezugsrechte für 0.04 in Höhe der Aktienanzahl die ich habe. Hab gestern einen eilbrief an den s Broker geschickt ist heute auch schon da wo ich meine mir zustehenden neuen Titel für 0.26 ins Depot zum Kauf gelegt haben möchte.Mal sehen was dann drinn liegt habe gerade eine e Mail vom s Broker erhalten
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Cindy6, 03.11.2022 10:34 Uhr
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Wie wird denn das gerechnet? Wenn man z. B. 3000 aktien hat? Wieviel bekommt man dann?
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uwe_de, 03.11.2022 10:27 Uhr
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... willl sagen, professionelle Privatkunden gibt es nicht (nach deutschem Recht und meinem Verständnis von Profession(Beruf)). Insofern kann man natürlich prüfen. Aber: Wenn Privatpersonen Ihre BRZ nicht ausüben dürfen, dann hätten sie auch keine Aktien (dieser Art, also schweizerische) erwerben dürfen (können). Anders macht alles wenig Sinn für mein Verständnis. Der Knaller ist eben, dass es hierzu wohl kein allgemeingültiges Wissen bei den professionellen Bankern/Brokern zu geben scheint. Ich hoffe jedenfalls stark, dass meine Weisung zur Ausübung der BZR vollumfänglich erfüllt wird.

Die Diba sieht das so: Als Privatkundenbank führen wir aber ausschließlich Konten für Privatpersonen. Und mit einem Status als professioneller Anleger könnten wir Ihnen das Direkt-Depot somit nicht länger anbieten und müssten es kündigen.
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Ana_C, 03.11.2022 10:25 Uhr
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Es bleibt meines Erachtens dabei : die Bank entscheidet letztlich , denn Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kunden, bei denen die Bank davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können

also Ausgangspunkt der Diskussion waren vermeintliche "professionelle PRIVATkunden", nicht professionelle Kunden. Aber wie gesagt, ich habe das Prospekt nicht gesehen
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Husumerpinguin, 03.11.2022 10:24 Uhr
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Es bleibt meines Erachtens dabei : die Bank entscheidet letztlich , denn Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kunden, bei denen die Bank davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können

Aber Zertifikate und hebelprodukte können wir handeln 👍
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Ana_C, 03.11.2022 10:23 Uhr
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... willl sagen, professionelle Privatkunden gibt es nicht (nach deutschem Recht und meinem Verständnis von Profession(Beruf)). Insofern kann man natürlich prüfen. Aber: Wenn Privatpersonen Ihre BRZ nicht ausüben dürfen, dann hätten sie auch keine Aktien (dieser Art, also schweizerische) erwerben dürfen (können). Anders macht alles wenig Sinn für mein Verständnis. Der Knaller ist eben, dass es hierzu wohl kein allgemeingültiges Wissen bei den professionellen Bankern/Brokern zu geben scheint. Ich hoffe jedenfalls stark, dass meine Weisung zur Ausübung der BZR vollumfänglich erfüllt wird.
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 03.11.2022 10:23 Uhr
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Ein Depot unterhalb sechsstelliger Größe und nur wenigen Transaktionen in den letzten Jahren wird eine Bank wohl nicht veranlassen diesen Status zu verleihen
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 03.11.2022 10:20 Uhr
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Es bleibt meines Erachtens dabei : die Bank entscheidet letztlich , denn Professionelle Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind Kunden, bei denen die Bank davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen selbstständig zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können
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Ana_C, 03.11.2022 10:17 Uhr
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Es geht bei der Beurteilung ob man zum berechtigen Aktionärskreis gehört um die Definition gem. § 67 WpHG - Die Diba beurteilt dies anderes als andere Broker mit dem Resultat das Privatkunden der Diba nicht an der KE teilnehmen können. Ob nun die DiBa Recht hat und alle anderen Broker sind rechtswidrige Verhalten oder was auch immer ist letztlich Sache der BaFin/Börsenaufsichtsbehörde dies zu beurteilen.

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG) ..... § 67 Kunden; Verordnungsermächtigung: (3) Privatkunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind. .....
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uwe_de, 03.11.2022 10:14 Uhr
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und da steht nichts von "professionellen Privatanlegern". Das ist eine Formulierung, die überhaupt keinen Sinn ergibt, da sich professional und privat eben ausschließt. Das muss ja auch jedem klar sein. Warum hier nicht mal ein Kontakt stattfindet ist mir ein Rätsel.

Es geht bei der Beurteilung ob man zum berechtigen Aktionärskreis gehört um die Definition gem. § 67 WpHG - Die Diba beurteilt dies anderes als andere Broker mit dem Resultat das Privatkunden der Diba nicht an der KE teilnehmen können. Ob nun die DiBa Recht hat und alle anderen Broker sind rechtswidrige Verhalten oder was auch immer ist letztlich Sache der BaFin/Börsenaufsichtsbehörde dies zu beurteilen.
Ilo
Ilo, 03.11.2022 10:10 Uhr
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Ich habe schriftlich die Diba meine Weisung aufgegeben - nicht das es nachher heißt … wir hatten keinen Auftrag von Ihnen…

Guter Hinweis. Habe jetzt in meinem Konto auch den Auftrag an die ING erteilt, meine BZR nicht zu veräußern, sondern die Weisung der Ausübung erbeten. Bin gespannt.
Juk28
Juk28, 03.11.2022 10:08 Uhr
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Diba hat jetzt eingebucht kann aber nichts damit machen
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Ana_C, 03.11.2022 9:59 Uhr
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@Ama_c: bitte liest diese Mitteilungen immer ganz präzise. Sie schreiben selbst, dass der Satz mit "Voraussichtlich..." beginnt und aus meiner Sicht bedeutet dies nicht, dass es klar und eindeutig geschrieben wurde. Es könnte so sein, muss aber nicht. Dies ist eine Schreibweise, welche nicht nur MB verwendet, alle Börsennotierten Unternehmen helfen sich mit solchen Tricks bei öffentlichen Mitteilungen, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten, wenn noch nicht alles bis ins letzte Detail geklärt ist. Weiter muss man km der aktuellen Diskussion mehr unterscheiden zwischen Bezugsrechte erhalten und diese Ausüben können und dem Bezugsrechtehandel. Das sind 2 komplett unterschiedliche Dinge. Zur Info, bei Swissquote sind alle Anrechte eingebucht und ich kann diese auch individuell handeln. Zudem habe ich Zeit bis zum. 09.11. zu entscheiden ob ich die Bezugsrechte wahrnehmen möchte oder nicht. Ich hatte es bereits einmal erwähnt, aber genau bei solchen Themen trennt sich die Spreu vom Weizen bei den Brokern und alle hier sollten aus dem Alter raus sein, dass sie glauben ein kostenloser Anbieter biete denselben Service wie Kostenpflichtige. Grusd

absolut. Es geht mir auch nicht um den Handel von Bezugsrechten, wo es wohl durchaus Schwierigkeiten geben kann. Dies sollte aber eben nicht den die Ausübung der Bezugsrechte betreffen. Der Handel ist mir persönlich ziemlich egal und bzgl. dem Handel mit Bezugsrechten hat sich mMn auch nicht der Emittent auseinanderzusetzen. Aber das ist nur mein Verständnis.
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Husumerpinguin, 03.11.2022 9:55 Uhr
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Ich habe eben nochmals angerufen bei der Diba , die Bezugsrechte werden heute noch eingebucht und mehr nicht.
First400
First400, 03.11.2022 9:50 Uhr
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@Ama_c: bitte liest diese Mitteilungen immer ganz präzise. Sie schreiben selbst, dass der Satz mit "Voraussichtlich..." beginnt und aus meiner Sicht bedeutet dies nicht, dass es klar und eindeutig geschrieben wurde. Es könnte so sein, muss aber nicht. Dies ist eine Schreibweise, welche nicht nur MB verwendet, alle Börsennotierten Unternehmen helfen sich mit solchen Tricks bei öffentlichen Mitteilungen, um sich alle Möglichkeiten offen zu halten, wenn noch nicht alles bis ins letzte Detail geklärt ist. Weiter muss man km der aktuellen Diskussion mehr unterscheiden zwischen Bezugsrechte erhalten und diese Ausüben können und dem Bezugsrechtehandel. Das sind 2 komplett unterschiedliche Dinge. Zur Info, bei Swissquote sind alle Anrechte eingebucht und ich kann diese auch individuell handeln. Zudem habe ich Zeit bis zum. 09.11. zu entscheiden ob ich die Bezugsrechte wahrnehmen möchte oder nicht. Ich hatte es bereits einmal erwähnt, aber genau bei solchen Themen trennt sich die Spreu vom Weizen bei den Brokern und alle hier sollten aus dem Alter raus sein, dass sie glauben ein kostenloser Anbieter biete denselben Service wie Kostenpflichtige. Grusd
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