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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 38.489
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Radler72, 03.11.2022 9:38 Uhr
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ja, kA, was in diesem Prospekt genau steht. In der ad-hoc heißt es ganz eindeutig: Voraussichtich wird bestehenden Aktionären, die bei Börsenschluss am 31. Oktober 2022 Meyer Burger Aktien halten, ein Bezugsrecht pro bestehende Aktie zugeteilt. Die Inhaber von 20 Bezugsrechten sind berechtigt, 7 angebotene Aktien zu einem Preis von CHF 0,267 pro neue Aktie zu erwerben.

.... Vorbehaltlich gewisser Einschränkungen, die für das Angebot von Bezugsrechten gelten, einschließlich rechtlicher Einschränkungen in ausländischen Rechtsordnungen ...... Hattest du "vergessen" mit rauszukopieren....
H
Husumerpinguin, 03.11.2022 9:34 Uhr
2
Ich werde bei der Diba keine Order mehr machen und mein Kapital da abziehen.
F
Frank88, 03.11.2022 9:31 Uhr
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Wo steht das denn?

Bezog sich auf die Consors, ich hatte auf ABCKiller geantwortet. Stand im Terminanschreiben. Weisung bis 03.11. und Wertstellung 11.11.22
A
Ana_C, 03.11.2022 9:31 Uhr
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und da steht nichts von "professionellen Privatanlegern". Das ist eine Formulierung, die überhaupt keinen Sinn ergibt, da sich professional und privat eben ausschließt. Das muss ja auch jedem klar sein. Warum hier nicht mal ein Kontakt stattfindet ist mir ein Rätsel.
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 03.11.2022 9:30 Uhr
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Welch eine Aufregung - fest steht auf jeden Fall , dass es jedem frei steht seine Bezugsrechte zu verkaufen und zwar schon seit Tagen. Und generell würde ich aktiven Tradern und Börsianern nicht empfehlen dies ausgerechnet über die ING machen zu wollen - was eher mit der Kostenstruktur zu tun hat und weniger damit dass sie eine ausländische Kapitalerhöhung so handhaben wie sie es handhaben. Wer seine Bezugsrechte direkt verkauft hat kann ja mit dem Erlös einfach die Aktie zu 40 Cent zukaufen so dass er dann wieder den gleichen Anteil am Kapital von MB besitzt
m.w.0815
m.w.0815, 03.11.2022 9:30 Uhr
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Bevor die ing unsrer Bezugsrechte für 0,001 Cent verkauft
R
Radler72, 03.11.2022 9:30 Uhr
0

Nimmst dir Diba aber ganz schön in Schutz

Ich ärger mich genau so wie du, aber über mich selbst, das ich mich dazu vorher nicht besser informiert habe.
JohnStuartMill
JohnStuartMill, 03.11.2022 9:29 Uhr
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Welch eine Aufregung - fest steht auf jeden Fall , dass es jedem frei steht seine Bezugsrechte zu verkaufen und dass schon seit Tagen. Und generell würde ich aktiven Tradern und Börsianern nicht empfehlen dies ausgerechnet über die ING machen zu wollen - was eher mit der Kostenstruktur zu tun hat und weniger damit dass sie eine ausländische Kapitalerhöhung so handhaben wie sie es handhaben. Wer seine Bezugsrechte direkt verkauft hat kann ja mit dem Erlös einfach die Aktie zu 40 Cent zukaufen so dass er dann wieder den gleichen Anteil am Kapital von MB besitzt
m.w.0815
m.w.0815, 03.11.2022 9:29 Uhr
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Was haltet ihr davon das einer von uns oder viele von uns Meyer Burger davon informiert ? Würde das jemand in die Hand nehmen ? Noch haben wir etwas Zeit ?
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Husumerpinguin, 03.11.2022 9:28 Uhr
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Fakt ist erstmal, daß die Regeln von Meyer Burger aufgestellt wurden und nicht von der ING

Nimmst dir Diba aber ganz schön in Schutz
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Ana_C, 03.11.2022 9:27 Uhr
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Fakt ist erstmal, daß die Regeln von Meyer Burger aufgestellt wurden und nicht von der ING

ja, kA, was in diesem Prospekt genau steht. In der ad-hoc heißt es ganz eindeutig: Voraussichtich wird bestehenden Aktionären, die bei Börsenschluss am 31. Oktober 2022 Meyer Burger Aktien halten, ein Bezugsrecht pro bestehende Aktie zugeteilt. Die Inhaber von 20 Bezugsrechten sind berechtigt, 7 angebotene Aktien zu einem Preis von CHF 0,267 pro neue Aktie zu erwerben.
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Husumerpinguin, 03.11.2022 9:27 Uhr
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Die Diba hält uns auch nur hin und hat keine Ahnung wenn man anruft
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Radler72, 03.11.2022 9:23 Uhr
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Probleme könnte mMn die IngDiba bekommen, weil sie sich nicht mit der Materie auseinandersetzt, wie es scheint

Fakt ist erstmal, daß die Regeln von Meyer Burger aufgestellt wurden und nicht von der ING
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Radler72, 03.11.2022 9:19 Uhr
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Problem können mMn nur die Banken bekommen die sich rechtswidrig im Sinne der Vorgaben verhalten. Dies zu beurteilen ist Aufgabe der Börsenaufsichtsbehörde/BaFin

Nicht unbedingt. Eventuell haben sie eine Klausel in ihren AGB's , der die Verantwortung an den Kunden weitergibt. Das er selbst prüfen muss,ob er berechtigt ist oder nicht. Dann wäre die Bank raus und die Problematik läge dann beim Kunden.
A
ABCKiller, 03.11.2022 9:18 Uhr
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Was PASSIERT wenn man garnichts macht ?
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