Der vergessene Kupferriese
Wie die 4,6-Milliarden-Pfund-Entdeckung dieses Unternehmens die KI-Revolution retten könnte!!
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MEYER BURGER WKN: A0YJZX ISIN: CH0108503795 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Kommentare 38.502
Pmp,
29.02.2024 19:33 Uhr
1
@ detsch. Ja sorry für die Rechtschreibfehler. Ich habe nur die Einladung zur ausserordentlichen GV kopiert und eingefügt und das kam dabei raus.
Alex587,
29.02.2024 18:52 Uhr
0
Überlege auch ob ich mir das Video überhaupt ansehe. Der Eindruck des letzten Videos war nicht gerade überzeugend.
detsch,
29.02.2024 18:23 Uhr
3
Trump wird den IRA nicht aufheben können... stell dir nur vor wie damit die Chinaabhängigkeit gleich wieder hochschnellt... mehr als nur unrealistisch...
Minikohle,
29.02.2024 17:46 Uhr
0
Video von der SdK
https://youtu.be/meL8Nn66Kts?si=eL2BYZ-80AP2IsCm
Benja69,
29.02.2024 17:29 Uhr
0
Nicht mehr lange bis der große Moment gekommen ist, diese Junk-Aktie für 0,05 zu kaufen und gutes Geld zu verdienen, um sie wieder auf 0,08 oder 0,09 zu bringen, wie gut
Pmp,
29.02.2024 17:07 Uhr
0
XX MEYER BURGER
• Die definitiv beurtragte Höhe des Kapits-bunds und der definitive Nennwert dieser Alten werden vorn Verwelungs-tat kurz vor der ausserordenrichen Generalversammlung festgelegt und bekannt gegeben. Falls der Verwalungust den Arten zum vorlegenden Tretenden im beichriebende Rahmen anpas,seten de der inschragen.
Shimmrechtsvertreter abgegebenen individuellen Weisungen betreffend Stimmrechtsousübung auch für den ini
Dieser Beschluss steht unter der Bedingung, dass der neue Art. 3d der Statuten nur zusammen mit der Eintragung der durchgeführten ordentichen Kapitalerhöhung gemäss Zff. 1.2 in das Handelsegster des Ka
antons vern encetraoer
Erläuterungen des Verwaltungsrats
Da das bisherige genehmigte Kapital der Gesellschaft in Art. 3d der Statuten am 4. Mai 2023 ausgelaufen ist, ist der Verwaltungsrat nicht mehr befugt, Aktien an Investoren und Geschäftspartner auszugeben. Am 1. Januar 2023 trat das revidierte Schweizer Aktienrecht in Kraft und das Instrument des genehmigten Kapitals wurde durch des Kapitaband
wed, Generell kann ein Kapita band den Verwaltungsrat einer Geselschaft ermächtigen, das Akienkagis! innerhalb einer bestimmten Bandbreite - die maximal zulässige Bandbreite beträgt 150% obere Grenze) bis 50% (untere Grenze
- des zum Zeitpunkt der Einführung des Kapitalbandes im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals zu erhöhen oder herabzusetzen. e trmachtigung ist gesetzich auf mamal tunt jahre begrenzt. Wie Generalversammlung hat das Racht, die Bezugsrechte der Actionarinnen und Adionare direkt einzuschränken oder zu entziehen, oder sie kann dieses Recht an den Verwaltungsrat delegieren, , sotern die Gründe für die Einschränkung oder den Entzug der Bezugsrechte
Der Verwaltungsrat beantragt, das Kapitalband in Art. 3d der Statuten der Gesellschaft in Ubereinstimmung mit der re-
voierten Schweizer Aktienrecht einzuthen
. Das beantragte Kapitalband ermöglicht dem Verwaltungsrat, das Aktien:
kapital der Geselschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren ohne zusätzliche Abstimmung der Altionärinnen und Altio-ndre um bis zu 10% des Aktienkapitals zu erhöhen, welches nach Abschluss der in Ziff. 1.2 beantragten ordentlichen Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen sein wird. Der Verwaltungsrat soll ermächtigt werden, das Bezugsrecht
da nationarinnen und Aktionare De der Ausasse von Akien innerhalo des Kapita oans unier den in Aosalz & des vor geschlagenen Art. 3d der Statuten genannten Umständen zu beschränken oder aufzuheben.
Das beantragte Kapitalband würde dem Verwaltungsrat ein flexibles Instrument zur Verfügung stellen, welches es der Geselschaft ermöglicht, ohne Verzögerung neue Aktien an Investoren und Geschäftspartner auszugeben. Der Verwal: tungsrat könnte das Kapitalband für Finanzierungs- oder Refinanzierungszwecke nutzen, mit oder ohne Bezugsrecht der bestehenden Aktionärinnen und Aktionäre.
Der Beschluss zur Einführung des Kapitalbands und des neuen Art. 3d in die Statuten der Geselschaft stehen unter der Bedingung dass dies nur zusammen mit dem Eintrag der durchgeführten ordentlichen Kapitalerhöhung gemäss Z#.12
in das Handelsregister des Kantons Bern eingetragen wird.
Der Beschluss der Generahversammlung zu diesem Traktandum erfordert die Zustimmung von zwei Driteln der an der auwerordentlichen Generalversammlung vertretenen Aktienstimmen
Pmp,
29.02.2024 17:06 Uhr
0
XX MEYER BURGER
moritinstrumenten inklusive der bestehenden Wandelanleihe) der Gesellschaft oder von Konzergesellschaften eingeräumt werden oder
•Der defnitive beantragte Betrag des
die definitive Anzahl der Aitien, die im Rahmen des
lungsat kurz vor der ausserordentichen Generalersammlung
werden vom Verwal-
iNsgsat den Antrag zum vorlegenden Traktandum im beschrebenen Ratmen anpasst, geien die dem unsbrang.-gen Stimmenchswerteter abgegebenen individuellen Weltungen betreffend Summeechissusibung auch für den in dieser Weise angepassten Antrag
Dieser Beschluss sieht unser der Bedingung dass die Anpassungen von Art. 3c Abs. l der Statuten rur zusammen mit der Eintragung der durchgeführten ordentich
n Kapitalerhöhung gemäss Ziff. 1.2 in des Handelsregister des Kartons Bern
Ertuterungen des Verwaltungsrat:
Art 36 der Statuten der Gesellschaft beinhaltet heute ein bedingtes Kapital im Betrag von CHF 29 500000 au Aus-arbe von höchstens 590 000 000 volzu lberierenden Namensitien im Nennwert von ie CHF 0.05, durch Ausüburc von Wandel- und/oder Optionsrechten, die in Verbindung mi Wandelanleihen Optionsanleihen oder anderen Finanz-
Die Gesellschaft hat zwei Wandelanleihen ausstehend eine im Gesamtennbetrag von 145 Mio. EUR die seit 2021 aus-steht, und eine im Gesamtnennbetrag von 216,3 Mio. EUR, die seit 2023 aussteht (zusammen die «Wandelanleihen»).
Des bedingte Kapital in Art. 3c der Statuten dient in erster Linie der Deckung der Ausübung des mit der Wandelanleihe verbundenen Wandelrechts. Der alttuelle Wandelpreis der Wandelanleihen ist EUR 0.52 bzw. EUR 0.6953 pro Alte.
Fals jedoch das in deser Einladung beschriebene Bezugsechtsangebot durchgeführt wird, wird der Wandelpreis ge mass den Anpassungsdausein der Wandelanleihen angepasst und voraussichtlich neue Akten im Zusammenhang mt den Wandelanleihen benötigt. Der Betrag um den das bedingte Kapital in Art. 3c Abs. 1 der Statuten erhöht werden muss hängt von der endgültigen Anzahl der im Rahmen der Bezugsrechtsemission ausgegebenen Alien und dem end-
Nach Schweizer Recht kann das bedingte Kapital bis zu einem Hochstberrag von 50% des im Handelsregister eingetragenen Altienkapitals der Gesellschaft erhoht werden. Die maximale Anzahl der unter diesem Traidandum 2 zur Ausgabe beantragen Aktien wurde basierend auf der Grundlage der unter Zf 12 vorgeschlagenen maxmalen Anzahl von Akten berechnet.
Der Beschluss das bedingse Kapital zu erhohen und Art. 36 Abs. 1 der Statuten enzupassen steht unter der Bedingung dass die Staturensnpassungen nur zusammen mit dem Entrag der durchgeführten ordentlichen Kspitalerhöhung gemäss Zift 1.2 in das Handelsregister des Kantons Bern eingetragen wird.
Der Beschluss der Generalversammlung zu desem Traktandum erfordert die Zustimmung von zwei Dritelin der vertrete: nen Aktienstimmen. Sollten die Aktionärinnen und Altionäre den Anträgen des Verwaltungsrats unter Traktandum 1 zustimmen aber die Anträge unter desem Traktandum 2 ablehnen, müsste Meyer Burger die Albien, die den Wandelrech-ehurter den Wandelanleihen zugrunde legen, aus anderen Quellen beziehen. Soweit dies nicht mogich st, wenn es Inhaber von Wandelorleihen sein Wandlungsrecht ausibe, wäre Meyer Burger im Rahmen der jewellgen Wendelarid-
hen in Verzug.
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