MEDICAL PROPERTIES WKN: A0ETK5 ISIN: US58463J3041 Kürzel: MPW Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Nein, die Aussage ist nicht korrekt. Verluste aus Immobilien-REITs (Real Estate Investment Trusts) können steuerlich nicht einfach mit Erträgen aus anderen Kapitalanlagen wie Dividenden oder Zinsen verrechnet werden. In Deutschland gilt folgendes: • Verluste aus Immobilien-REITs (die als sogenannte “Immobilienerträge” zählen) können nur mit Gewinnen aus anderen Immobilienverkäufen oder ähnlichen Immobilienfonds verrechnet werden. • Diese Verluste gehören also nicht in den allgemeinen “Topf Sonstiges” und können nicht mit Dividenden oder anderen Erträgen aus dem Aktien- oder allgemeinen Kapitalertragstopf verrechnet werden. • Es gibt separate Verlusttöpfe für verschiedene Ertragsarten, und die steuerliche Verrechnung ist stark reglementiert.
Nein, die Aussage ist nicht korrekt. Verluste aus Immobilien-REITs (Real Estate Investment Trusts) können steuerlich nicht einfach mit Erträgen aus anderen Kapitalanlagen wie Dividenden oder Zinsen verrechnet werden. In Deutschland gilt folgendes: • Verluste aus Immobilien-REITs (die als sogenannte “Immobilienerträge” zählen) können nur mit Gewinnen aus anderen Immobilienverkäufen oder ähnlichen Immobilienfonds verrechnet werden. • Diese Verluste gehören also nicht in den allgemeinen “Topf Sonstiges” und können nicht mit Dividenden oder anderen Erträgen aus dem Aktien- oder allgemeinen Kapitalertragstopf verrechnet werden. • Es gibt separate Verlusttöpfe für verschiedene Ertragsarten, und die steuerliche Verrechnung ist stark reglementiert.
Nein, die Aussage ist nicht korrekt. Verluste aus Immobilien-REITs (Real Estate Investment Trusts) können steuerlich nicht einfach mit Erträgen aus anderen Kapitalanlagen wie Dividenden oder Zinsen verrechnet werden. In Deutschland gilt folgendes: • Verluste aus Immobilien-REITs (die als sogenannte “Immobilienerträge” zählen) können nur mit Gewinnen aus anderen Immobilienverkäufen oder ähnlichen Immobilienfonds verrechnet werden. • Diese Verluste gehören also nicht in den allgemeinen “Topf Sonstiges” und können nicht mit Dividenden oder anderen Erträgen aus dem Aktien- oder allgemeinen Kapitalertragstopf verrechnet werden. • Es gibt separate Verlusttöpfe für verschiedene Ertragsarten, und die steuerliche Verrechnung ist stark reglementiert.
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