Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: LILM Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins

0,0999 USD
-3,01 %-0,0031
27. Nov, 02:10:00 Uhr, Nasdaq OTC
Kommentare 31.738
S
SpaceSky2000, 12. Nov 22:17 Uhr
1
Oh man, versteht Ihr das nicht? Die haben keinen InsoPlan eingereicht, da die NV nicht mehr benötigt wird. Das Ding ist tot, so leid es mir tut. Der Flieger wird fliegen, nur ohne den Aktionären. Über diesen Weg kann ein neuer Investor bei Null anfangen, hat aber schon 80% der notwendigen Dinge erledigt. Die Werte (Flieger, KnowHow , Lizenzen, Patente, Kontakte zu Lieferanten, Kontakte Zur ESA und Amerikanischen Flugbehörde, Studis, etc) haben alle die GmbHs. D.h. wer die GmbHs hat, kann einfach weiter machen als wenn n7chts gewesen wäre nur halt ohne Aktionäre. Das ist eine maximale Gewinnaussicht! Wer jetzt noch Aktien kauft, dann nur noch als Glücksspiel, es wird aber kein positives Ende der LILIUM NV geben. Den letzten beißen die Hunde, als der, der am Ende die Aktien hält ist der Dumme.
K
Katinger, 12. Nov 22:16 Uhr
0

Und wenn ihr jetzt seht, dass Mitarbeiter das Feld räumen und Lilium verlassen (müssen), vergesst nicht, dass das Unternehmen mitten in einem Insolvenzverfahren steckt, d. h. es muss auch an überschüssigem Personal sparen. Jemand von euch war so freundlich, vor ein paar Tagen den steilen Anstieg der Personalausgaben aufzulisten. Da scheint es deutliches Sparpotenzial zu geben!

Aktuell bezahlt es doch das Arbeitsamt oder nicht, wird doch gespart 😉
w
woodpecker83, 12. Nov 22:13 Uhr
0
Und wenn ihr jetzt seht, dass Mitarbeiter das Feld räumen und Lilium verlassen (müssen), vergesst nicht, dass das Unternehmen mitten in einem Insolvenzverfahren steckt, d. h. es muss auch an überschüssigem Personal sparen. Jemand von euch war so freundlich, vor ein paar Tagen den steilen Anstieg der Personalausgaben aufzulisten. Da scheint es deutliches Sparpotenzial zu geben!
M
Matzinger, 12. Nov 22:13 Uhr
1
Zwischenzeitlicher Abverkauf gut aufgefangen. Gutes Zeichen. Erneut ein massiv grüner Tag. Top!
K
Katinger, 12. Nov 22:02 Uhr
0

Laut AI könnte der Sitz der N.V. in den Niederlanden besondere Vorteile haben (auch die Airbus SE ist in den Niederlanden zu Hause): „Die niederländische Rechtsform "Naamloze Vennootschap" (N.V.) bietet im Vergleich zu anderen Ländern mehrere flexible Regularien, die sie für internationale Investoren attraktiv machen: 1. **Steuerliche Vorteile**: Die Niederlande bieten ein günstiges Steuersystem mit Doppelbesteuerungsabkommen und einer Beteiligungsfreistellung, die internationale Investitionen erleichtern. 2. **Rechtliche Flexibilität**: Die N.V. ermöglicht eine flexible Unternehmensstruktur, die Anpassungen bei Eigentümerwechseln erleichtert und weniger bürokratische Hürden im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen aufweist. 3. **Stabile Rechtslage**: Die Niederlande haben ein stabiles rechtliches Umfeld, das Sicherheit für Investoren bietet und den Schutz von Minderheitsaktionären gewährleistet. Diese Faktoren können internationalen Investoren, wie denen aus Saudi-Arabien, Sicherheit und Anreize bieten, in niederländische Unternehmen zu investieren … Zudem ermöglicht die niederländische Gesetzgebung eine effiziente grenzüberschreitende Unternehmensstruktur, was für international tätige Unternehmen wie Airbus und Lilium von Vorteil ist.“

Genau das macht es noch interessant für uns Kleinanlegern !
M
Mira123, 12. Nov 21:59 Uhr
0
Bleib auch drin, morgen geht glaub ich noch eine runde
D
Divizockee, 12. Nov 21:58 Uhr
0

Drin bleiben, ganz klar - der Vogel wird fliegen

Zu spät
D
DubaiBusinessMan, 12. Nov 21:57 Uhr
0

Raus gehen oder drin bleiben das ist nun die Frage 😂

Drin bleiben, ganz klar - der Vogel wird fliegen
D
DubaiBusinessMan, 12. Nov 21:57 Uhr
1

Raus gehen oder drin bleiben das ist nun die Frage 😂

Drin bleiben, ganz klar - der Vogel wird fliegen
w
woodpecker83, 12. Nov 21:54 Uhr
3
Laut AI könnte der Sitz der N.V. in den Niederlanden besondere Vorteile haben (auch die Airbus SE ist in den Niederlanden zu Hause): „Die niederländische Rechtsform "Naamloze Vennootschap" (N.V.) bietet im Vergleich zu anderen Ländern mehrere flexible Regularien, die sie für internationale Investoren attraktiv machen: 1. **Steuerliche Vorteile**: Die Niederlande bieten ein günstiges Steuersystem mit Doppelbesteuerungsabkommen und einer Beteiligungsfreistellung, die internationale Investitionen erleichtern. 2. **Rechtliche Flexibilität**: Die N.V. ermöglicht eine flexible Unternehmensstruktur, die Anpassungen bei Eigentümerwechseln erleichtert und weniger bürokratische Hürden im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen aufweist. 3. **Stabile Rechtslage**: Die Niederlande haben ein stabiles rechtliches Umfeld, das Sicherheit für Investoren bietet und den Schutz von Minderheitsaktionären gewährleistet. Diese Faktoren können internationalen Investoren, wie denen aus Saudi-Arabien, Sicherheit und Anreize bieten, in niederländische Unternehmen zu investieren … Zudem ermöglicht die niederländische Gesetzgebung eine effiziente grenzüberschreitende Unternehmensstruktur, was für international tätige Unternehmen wie Airbus und Lilium von Vorteil ist.“
P
PAGODE, 12. Nov 21:53 Uhr
0

durch die Achterbahnfahrt konnte man heute mehrmals gut Geld verdienen

Lässt sich im Nachhinein immer leicht sagen
2
2150, 12. Nov 21:52 Uhr
0
durch die Achterbahnfahrt konnte man heute mehrmals gut Geld verdienen
K
Katinger, 12. Nov 21:51 Uhr
0

Insolvenz der NV, hauptinvestoren Atomico und tencent verlassen das Board. Ihr könnt euch denken was aus den Shares der Lilium NV werden soll..

Sag es uns!
D
Divizockee, 12. Nov 21:50 Uhr
0
Raus gehen oder drin bleiben das ist nun die Frage 😂
K
Katinger, 12. Nov 21:50 Uhr
0
Aber muss das nicht auch angekündigt werden?
D
Demokrator, 12. Nov 21:48 Uhr
0

Chat GPT sagt folgendes: Nein, bei der Einreichung einer Unternehmensinsolvenz muss nicht sofort ein Insolvenzplan vorgelegt werden. In Deutschland sieht das Insolvenzverfahren zunächst vor, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und eine erste Prüfung der Vermögensverhältnisse und Gläubiger erfolgt. Ein Insolvenzplan kann zwar schon zu Beginn des Verfahrens erstellt und eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Bei Eröffnungsantrag nicht zwingend, richtig. Allerdings wird die Gesellschaft mit Eröffnung der Regelinsolvenz gemäß §262 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz aufgelöst, falls es keinen Insolvenzplan mit Eröffnung gibt, der etwas anderes regelt. Zudem können die Aktionäre später leichter über das Obstruktionsverbot nach §245 InsO rausgekegelt werden. Falls dann überhaupt noch ein Insoplan kommt, was ich bezweifle. Ich rechne mit dem Verkauf der GmbHs ("übertragende Sanierung") oder nur der werthaltigen Assets ("Asset-Deal"). https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html
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