Lilium Aktie WKN: A3CYXP ISIN: NL0015000F41 Kürzel: LILM Forum: Aktien User: Leeroy.Jenkins

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-3,01 %-0,0031
26. Nov, 23:20:00 Uhr, Nasdaq OTC
Kommentare 31.738
D
DubaiBusinessMan, 12. Nov 21:57 Uhr
1

Raus gehen oder drin bleiben das ist nun die Frage 😂

Drin bleiben, ganz klar - der Vogel wird fliegen
D
DubaiBusinessMan, 12. Nov 21:57 Uhr
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Raus gehen oder drin bleiben das ist nun die Frage 😂

Drin bleiben, ganz klar - der Vogel wird fliegen
D
Divizockee, 12. Nov 21:58 Uhr
0

Drin bleiben, ganz klar - der Vogel wird fliegen

Zu spät
M
Mira123, 12. Nov 21:59 Uhr
0
Bleib auch drin, morgen geht glaub ich noch eine runde
K
Katinger, 12. Nov 22:02 Uhr
0

Laut AI könnte der Sitz der N.V. in den Niederlanden besondere Vorteile haben (auch die Airbus SE ist in den Niederlanden zu Hause): „Die niederländische Rechtsform "Naamloze Vennootschap" (N.V.) bietet im Vergleich zu anderen Ländern mehrere flexible Regularien, die sie für internationale Investoren attraktiv machen: 1. **Steuerliche Vorteile**: Die Niederlande bieten ein günstiges Steuersystem mit Doppelbesteuerungsabkommen und einer Beteiligungsfreistellung, die internationale Investitionen erleichtern. 2. **Rechtliche Flexibilität**: Die N.V. ermöglicht eine flexible Unternehmensstruktur, die Anpassungen bei Eigentümerwechseln erleichtert und weniger bürokratische Hürden im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen aufweist. 3. **Stabile Rechtslage**: Die Niederlande haben ein stabiles rechtliches Umfeld, das Sicherheit für Investoren bietet und den Schutz von Minderheitsaktionären gewährleistet. Diese Faktoren können internationalen Investoren, wie denen aus Saudi-Arabien, Sicherheit und Anreize bieten, in niederländische Unternehmen zu investieren … Zudem ermöglicht die niederländische Gesetzgebung eine effiziente grenzüberschreitende Unternehmensstruktur, was für international tätige Unternehmen wie Airbus und Lilium von Vorteil ist.“

Genau das macht es noch interessant für uns Kleinanlegern !
w
woodpecker83, 12. Nov 21:54 Uhr
3
Laut AI könnte der Sitz der N.V. in den Niederlanden besondere Vorteile haben (auch die Airbus SE ist in den Niederlanden zu Hause): „Die niederländische Rechtsform "Naamloze Vennootschap" (N.V.) bietet im Vergleich zu anderen Ländern mehrere flexible Regularien, die sie für internationale Investoren attraktiv machen: 1. **Steuerliche Vorteile**: Die Niederlande bieten ein günstiges Steuersystem mit Doppelbesteuerungsabkommen und einer Beteiligungsfreistellung, die internationale Investitionen erleichtern. 2. **Rechtliche Flexibilität**: Die N.V. ermöglicht eine flexible Unternehmensstruktur, die Anpassungen bei Eigentümerwechseln erleichtert und weniger bürokratische Hürden im Vergleich zu anderen Jurisdiktionen aufweist. 3. **Stabile Rechtslage**: Die Niederlande haben ein stabiles rechtliches Umfeld, das Sicherheit für Investoren bietet und den Schutz von Minderheitsaktionären gewährleistet. Diese Faktoren können internationalen Investoren, wie denen aus Saudi-Arabien, Sicherheit und Anreize bieten, in niederländische Unternehmen zu investieren … Zudem ermöglicht die niederländische Gesetzgebung eine effiziente grenzüberschreitende Unternehmensstruktur, was für international tätige Unternehmen wie Airbus und Lilium von Vorteil ist.“
P
PAGODE, 12. Nov 21:53 Uhr
0

durch die Achterbahnfahrt konnte man heute mehrmals gut Geld verdienen

Lässt sich im Nachhinein immer leicht sagen
2
2150, 12. Nov 21:52 Uhr
0
durch die Achterbahnfahrt konnte man heute mehrmals gut Geld verdienen
K
Katinger, 12. Nov 21:51 Uhr
0

Insolvenz der NV, hauptinvestoren Atomico und tencent verlassen das Board. Ihr könnt euch denken was aus den Shares der Lilium NV werden soll..

Sag es uns!
D
Divizockee, 12. Nov 21:50 Uhr
0
Raus gehen oder drin bleiben das ist nun die Frage 😂
K
Katinger, 12. Nov 21:50 Uhr
0
Aber muss das nicht auch angekündigt werden?
D
Demokrator, 12. Nov 21:48 Uhr
0

Chat GPT sagt folgendes: Nein, bei der Einreichung einer Unternehmensinsolvenz muss nicht sofort ein Insolvenzplan vorgelegt werden. In Deutschland sieht das Insolvenzverfahren zunächst vor, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und eine erste Prüfung der Vermögensverhältnisse und Gläubiger erfolgt. Ein Insolvenzplan kann zwar schon zu Beginn des Verfahrens erstellt und eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.

Bei Eröffnungsantrag nicht zwingend, richtig. Allerdings wird die Gesellschaft mit Eröffnung der Regelinsolvenz gemäß §262 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz aufgelöst, falls es keinen Insolvenzplan mit Eröffnung gibt, der etwas anderes regelt. Zudem können die Aktionäre später leichter über das Obstruktionsverbot nach §245 InsO rausgekegelt werden. Falls dann überhaupt noch ein Insoplan kommt, was ich bezweifle. Ich rechne mit dem Verkauf der GmbHs ("übertragende Sanierung") oder nur der werthaltigen Assets ("Asset-Deal"). https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__262.html
B
Börsenexperte!, 12. Nov 21:46 Uhr
0
Zum 3 und letzten Mal für heute verkauft
T
TimK96, 12. Nov 21:41 Uhr
2

Kein Insolvenzplan = keine Sanierung, sondern Liquidation der N.V.

Chat GPT sagt folgendes: Nein, bei der Einreichung einer Unternehmensinsolvenz muss nicht sofort ein Insolvenzplan vorgelegt werden. In Deutschland sieht das Insolvenzverfahren zunächst vor, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und eine erste Prüfung der Vermögensverhältnisse und Gläubiger erfolgt. Ein Insolvenzplan kann zwar schon zu Beginn des Verfahrens erstellt und eingereicht werden, ist aber nicht zwingend erforderlich.
DonQuijote_
DonQuijote_, 12. Nov 21:38 Uhr
0
Wieso hat eigentlich die niederländische N.V. in Deutschland Insolvenz beantragt? Das hat mich gewundert.
D
Demokrator, 12. Nov 21:37 Uhr
0

Welche Auswirkungen hat ein fehlender Insolvenzplan nach Paragraph 218 Insolvenzverordnug? 🧐 keine Eigenverantwortung? Sofortige Stilllegung des Betriebs?

Kein Insolvenzplan = keine Sanierung, sondern Liquidation der N.V.
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