Die EXPLOSIVSTE Uran-Entdeckung?
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Lang & Schwarz WKN: LS1LUS ISIN: DE000LS1LUS9 Kürzel: LUS1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

19,10 EUR
-0,26 %-0,05
27. Nov, 15:13:13 Uhr, Gettex
Kommentare 1.301
Zitterhand
Zitterhand, 25.05.2022 19:42 Uhr
0
Zu der Frage "Unternehmensstrafrecht": Es können Geldbußen (nach OWiG) verhängt werden, unter Umständen können auch Erträge abgeschöpft werden, aber man kann weder das Unternehmen als solches in den Knast stecken - das kann man wohl auch in den USA nicht -, noch kann in Deutschland eine Geldstrafe im strafrechtlichen Sinne gegen ein Unternehmen verhängt werden. Der Unterschied zwischen Geldbuße und Geldstrafe liegt betriebswirtschaftlich aber bei Null.
Z
Ziktrade, 25.05.2022 19:31 Uhr
1
https://www.ls-d.de/media/finanzberichte/gesch%C3%A4ftsberichte/2021/Geschaeftsbericht%202021_FINAL.PDF
Putin01
Putin01, 25.05.2022 19:11 Uhr
0

Heute ist der 25.05. Wo ist der versprochene Geschäftsbericht?

😂 lol
BTR
BTR, 25.05.2022 18:46 Uhr
0
Niemals in irgendwas deutsches investieren. Man hat hier nur mit Vollidioten zu tun🤦‍♂️ das geht noch unter 10 euro
Aktiennewcomer
Aktiennewcomer, 25.05.2022 18:39 Uhr
0
Heute ist der 25.05. Wo ist der versprochene Geschäftsbericht?
B
Bergyboy, 25.05.2022 18:13 Uhr
0
Von einem Leitartikel http://www.intelligent-investieren.net/2021/09/kissigs-aktien-report-lang-schwarz-und.html?m=1
Y
Yourturn, 25.05.2022 18:11 Uhr
0

Bin auf einen interessanten Absatz gestoßen. Ist das so korrekt ? „In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, anders als z.B. in den USA, daher können sich strafrechtliche Ermittlungen immer nur gegen Personen richten – auch und gerade in ihrer Funktion als Organ einer Gesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat). Daher droht nicht Lang & Schwarz eine Bestrafung, sondern nur seinen damals agierenden Vorständen und ggf. Aufsichtsräten. Was im Falle einer Verurteilung zu deren Entfernung von ihren Posten führen würde und das Unternehmen würde versuchen, sich den durch sie verursachten Schaden von ihnen zurückzuholen (Klagen, Vergleiche). „

Wo hast du das her?
B
Bergyboy, 25.05.2022 18:07 Uhr
0
Sehen wir mal wie es weiter geht😎🙌
Hobbyaktionär2
Hobbyaktionär2, 25.05.2022 17:50 Uhr
0
Siehe VW und Herr Winterkorn ...etc. Das geht aus wie das Hornbergerschießen ...
B
Bergyboy, 25.05.2022 17:45 Uhr
0
Bin auf einen interessanten Absatz gestoßen. Ist das so korrekt ? „In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, anders als z.B. in den USA, daher können sich strafrechtliche Ermittlungen immer nur gegen Personen richten – auch und gerade in ihrer Funktion als Organ einer Gesellschaft (Vorstand, Aufsichtsrat). Daher droht nicht Lang & Schwarz eine Bestrafung, sondern nur seinen damals agierenden Vorständen und ggf. Aufsichtsräten. Was im Falle einer Verurteilung zu deren Entfernung von ihren Posten führen würde und das Unternehmen würde versuchen, sich den durch sie verursachten Schaden von ihnen zurückzuholen (Klagen, Vergleiche). „
B
Bergyboy, 25.05.2022 17:38 Uhr
0
Ist schon echt Hardcore mittlerweile 😅 Aber bleibe hartnäckig 🙏😇
Z
Ziktrade, 25.05.2022 16:34 Uhr
0
Ein weiterer Split muss her. Der letzte war schon der Kracher 😂
S
Swyty, 25.05.2022 16:09 Uhr
0
Es wird verdammt dunkel hier,mist
Wilddieb1
Wilddieb1, 25.05.2022 15:47 Uhr
0
🙈
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