Hoegh Autoliners Hauptforum WKN: A3C8LV ISIN: NO0011082075 Kürzel: HAUTO Forum: Aktien User: Andre1995

9,36 EUR
-5,69 %-0,57
6. Nov, 16:35:23 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 1.324
Quixote
Quixote, 26. Okt 9:20 Uhr
0
Ja, ohne den Antrag der Gesellschaft wird es in Deutschland auf jeden Fall wie eine normale Ausschüttung besteuert.
F
Frank0411, 26. Okt 9:07 Uhr
0

Frank Dann erhöht in diesem Fall nach deutschem Recht die Dividende den Einstandspreis nicht!?

Wenn deutsche Aktien aus dem steuerlichen Einlagekonto ausschütten, dann reduziert (nicht erhöht) sich der Anschaffungspreis und im Falle eines Verkaufs werden höhere Steuern fällig. Bei ausländischen Gesellschaften kann dieses Vorgehen nur dann angewendet werden, wenn die Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellt - wenn dieser Antrag nicht vorliegt, werden Dividenden in Deutschland normal mit KESt plus Soli versteuert. Allerdings entfällt die ausländische Quellensteuer. In der Praxis liegt dieser Antrag fast nie vor. Details zu diesem Thema gibt es unter https://rsw.beck.de/zeitschriften/bc/news-beitraege/2023/06/14/steuerfreie-einlagenr%C3%BCckgew%C3%A4hr-von-ausl%C3%A4ndischen-kapitalgesellschaften
Quixote
Quixote, 26. Okt 8:47 Uhr
0
Wenn der Nachweis gelänge, dass dem Einlagekonto vergleichbare Beträge ausgeschüttet wurden, ergäbe sich eine Minderung des Einstandspreises als systematische Folge, weil die Zahlung dann den späteren Veräußerungsgewinn erhöhen soll. Allerdings weiß das die Bank, die beim Verkauf den Steuerabzug berechnet, nicht. Dann müsste man das wahrscheinlich in der Theorie ebenfalls wieder in der Einkommensteuererklärung angeben, weil es insoweit steuerpflichtige Gewinne ohne Steuerabzug wären. Ob es einem Streubesitzaktionär überhaupt gelingt, den aufwändigen Nachweis der Vergleichbarkeit mit einer Ausschüttung aus dem Einlagekonto zu führen, weiß ich nicht. Die Anforderungen erscheinen mir lt. BMF doch sehr hoch.
c
comet, 26. Okt 0:47 Uhr
0
Frank Dann erhöht in diesem Fall nach deutschem Recht die Dividende den Einstandspreis nicht!?
Quixote
Quixote, 25. Okt 20:18 Uhr
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Man könnte bei ausländischen Aktien nur individuell die Besteuerung in der jährlichen Einkommensteuererklärung überprüfen lassen. Das dürfte aber nur bei hohen Dividenden den Aufwand lohnen. https://datenbank.nwb.de/Dokument/937687/
F
Frank0411, 25. Okt 19:35 Uhr
0

Frank Wird die Steuerfreie Dividende ausgezahlt erhöht ?sich doch der Einstandspreis der Aktie entsprechend. Bei einem Verkauf der Aktie fällt dann ein höherer Veräußerungsgewinn an, somit wird die Versteuerung "nachgeholt". Kann man diesen Veräusserungsgewinn dann nicht mit Veräußerungsverlusten verrechnen?

Indirekt lassen sich die Dividenden aus Einlagekonten zum Zeitpunkt des Aktienverkaufs mit Aktienverlusten verrechnen - das gilt aber nur für inländische Aktien. Die von Höegh ausgeschüttete Dividende (auch aus dem Einlagekonto) wird in Deutschland mit KESt plus Soli versteuert und kann nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden.
c
comet, 25. Okt 17:31 Uhr
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Frank Wird die Steuerfreie Dividende ausgezahlt erhöht ?sich doch der Einstandspreis der Aktie entsprechend. Bei einem Verkauf der Aktie fällt dann ein höherer Veräußerungsgewinn an, somit wird die Versteuerung "nachgeholt". Kann man diesen Veräusserungsgewinn dann nicht mit Veräußerungsverlusten verrechnen?
F
Frank0411, 25. Okt 16:02 Uhr
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Müsste auch den Vorteil haben, dass eventuelle mit Verlusttöpfen verrechnet werden kann?

Dividende kannst Du mit dem sonstigen Verlusttopf (z. B. aus Derivaten) verrechnen, nicht mit Verlusten aus Aktien.
D
Dünnstens, 25. Okt 15:54 Uhr
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...Kurs fällt bestimmt noch auf 9,70...
c
comet, 25. Okt 15:47 Uhr
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Müsste auch den Vorteil haben, dass eventuelle mit Verlusttöpfen verrechnet werden kann?
F
Frank0411, 25. Okt 15:45 Uhr
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Gestern wurde hier gesagt, dass mit der Änderung der Statuten auch die Dividende Quellensteuer frei würde. Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Woher kommt diese Annahme, und wo kann man das nachlesen?

Der Transfer auf das Einlagekonto ("fund") ergibt sich aus der Tagesordnung zum EGM, Punkt 6, Beschluss (iii). Den Umgang mit Dividendenzahlungen aus ausländischen Einlagekonten kenne ich von BAWAG (Österreich) und Magnora ASA (Norwegen) - der Ablauf ist bei Höegh dann logischerweise identisch.
S
SveGoe, 25. Okt 14:20 Uhr
0
Gestern wurde hier gesagt, dass mit der Änderung der Statuten auch die Dividende Quellensteuer frei würde. Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Woher kommt diese Annahme, und wo kann man das nachlesen?
c
comet, 25. Okt 13:36 Uhr
0
9.12.
C
Catfun, 25. Okt 12:46 Uhr
0
Wann ist das nächste Ex Dividenden-Datum?
c
comet, 25. Okt 12:32 Uhr
0

Ja, der relevante Zeitpunkt ist das Ende des Handelstags vor dem Ex-Tag bzw. vor Handelsbeginn am Ex-Tag.

Das mit dem Recorddate ist für den Anleger verwirrend. Braucht er eigentlich nicht zu wissen. Nur die BANK benötigt den Termin. Richtig?
F
Frank0411, 25. Okt 12:26 Uhr
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Ex-Dividenden-Datum – das Datum, an dem die Berechtigung zur Dividende bestimmt wird. So die Definition: Man braucht also die Aktie nicht mehr zu besitzen. Es reicht, wenn die Bank feststellt , anhand der Depotauszüge, dass man am Tag vor dem Extag zu Börsenende die Aktie im Depot hatte. Oder?

Ja, der relevante Zeitpunkt ist das Ende des Handelstags vor dem Ex-Tag bzw. vor Handelsbeginn am Ex-Tag.
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