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Hoegh Autoliners Hauptforum WKN: A3C8LV ISIN: NO0011082075 Kürzel: HAUTO Forum: Aktien User: Andre1995
10,00 USD
+0,40 %+0,04
24. Dec, 23:10:00 Uhr,
Nasdaq OTC
Kommentare 1.729
Quixote,
26. Okt 8:47 Uhr
0
Wenn der Nachweis gelänge, dass dem Einlagekonto vergleichbare Beträge ausgeschüttet wurden, ergäbe sich eine Minderung des Einstandspreises als systematische Folge, weil die Zahlung dann den späteren Veräußerungsgewinn erhöhen soll. Allerdings weiß das die Bank, die beim Verkauf den Steuerabzug berechnet, nicht. Dann müsste man das wahrscheinlich in der Theorie ebenfalls wieder in der Einkommensteuererklärung angeben, weil es insoweit steuerpflichtige Gewinne ohne Steuerabzug wären.
Ob es einem Streubesitzaktionär überhaupt gelingt, den aufwändigen Nachweis der Vergleichbarkeit mit einer Ausschüttung aus dem Einlagekonto zu führen, weiß ich nicht. Die Anforderungen erscheinen mir lt. BMF doch sehr hoch.
Frank0411,
26. Okt 9:07 Uhr
0
Wenn deutsche Aktien aus dem steuerlichen Einlagekonto ausschütten, dann reduziert (nicht erhöht) sich der Anschaffungspreis und im Falle eines Verkaufs werden höhere Steuern fällig.
Bei ausländischen Gesellschaften kann dieses Vorgehen nur dann angewendet werden, wenn die Gesellschaft einen entsprechenden Antrag stellt - wenn dieser Antrag nicht vorliegt, werden Dividenden in Deutschland normal mit KESt plus Soli versteuert. Allerdings entfällt die ausländische Quellensteuer. In der Praxis liegt dieser Antrag fast nie vor.
Details zu diesem Thema gibt es unter https://rsw.beck.de/zeitschriften/bc/news-beitraege/2023/06/14/steuerfreie-einlagenr%C3%BCckgew%C3%A4hr-von-ausl%C3%A4ndischen-kapitalgesellschaften
Quixote,
26. Okt 9:20 Uhr
0
Ja, ohne den Antrag der Gesellschaft wird es in Deutschland auf jeden Fall wie eine normale Ausschüttung besteuert.
comet,
26. Okt 10:12 Uhr
0
Danke für die guten Informationen.
Der EP bliebe also gleich und die Divi
wird in D normale versteuert. !?
Rundumdashaus,
26. Okt 10:40 Uhr
0
s dachte ich mir, genau wie alle anderen hier: viele Aktien wurden wieder verkauft, ohne sie zu besitzen: https://ssr.finanstilsynet.no/Home/Details/NO0011082075
Gut, es gibt jetzt viele Leerverkäufer, die mit einer kalten Dusche nach Hause gekommen sind. Das ermöglicht uns auch, die Aktien billiger zu kaufen. In ein paar Tagen wird die Delle im Aktienkurs wieder aufgeholt sein, denke/hoffe ich.
comet,
26. Okt 0:47 Uhr
0
Frank
Dann erhöht in diesem Fall nach deutschem Recht die Dividende den Einstandspreis nicht!?
Quixote,
25. Okt 20:18 Uhr
0
Man könnte bei ausländischen Aktien nur individuell die Besteuerung in der jährlichen Einkommensteuererklärung überprüfen lassen. Das dürfte aber nur bei hohen Dividenden den Aufwand lohnen. https://datenbank.nwb.de/Dokument/937687/
Frank0411,
25. Okt 19:35 Uhr
0
Frank Wird die Steuerfreie Dividende ausgezahlt erhöht ?sich doch der Einstandspreis der Aktie entsprechend. Bei einem Verkauf der Aktie fällt dann ein höherer Veräußerungsgewinn an, somit wird die Versteuerung "nachgeholt". Kann man diesen Veräusserungsgewinn dann nicht mit Veräußerungsverlusten verrechnen?
Indirekt lassen sich die Dividenden aus Einlagekonten zum Zeitpunkt des Aktienverkaufs mit Aktienverlusten verrechnen - das gilt aber nur für inländische Aktien.
Die von Höegh ausgeschüttete Dividende (auch aus dem Einlagekonto) wird in Deutschland mit KESt plus Soli versteuert und kann nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden.
comet,
25. Okt 17:31 Uhr
0
Frank
Wird die Steuerfreie Dividende ausgezahlt erhöht ?sich doch der
Einstandspreis der Aktie entsprechend. Bei einem Verkauf der Aktie fällt dann ein höherer Veräußerungsgewinn an, somit wird die Versteuerung "nachgeholt".
Kann man diesen Veräusserungsgewinn dann nicht mit Veräußerungsverlusten verrechnen?
comet,
25. Okt 15:47 Uhr
0
Müsste auch den Vorteil haben, dass eventuelle mit Verlusttöpfen verrechnet werden kann?
Frank0411,
25. Okt 15:45 Uhr
0
Der Transfer auf das Einlagekonto ("fund") ergibt sich aus der Tagesordnung zum EGM, Punkt 6, Beschluss (iii).
Den Umgang mit Dividendenzahlungen aus ausländischen Einlagekonten kenne ich von BAWAG (Österreich) und Magnora ASA (Norwegen) - der Ablauf ist bei Höegh dann logischerweise identisch.
SveGoe,
25. Okt 14:20 Uhr
0
Gestern wurde hier gesagt, dass mit der Änderung der Statuten auch die Dividende Quellensteuer frei würde. Ich möchte das Thema noch mal aufgreifen. Woher kommt diese Annahme, und wo kann man das nachlesen?
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