Hauptforum Everfuel WKN: A2QGNH ISIN: DK0061414711 Kürzel: 0HR Forum: Aktien User: NexMio

1,104 EUR
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28. Nov, 21:43:59 Uhr, Gettex
Kommentare 8.413
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 16:59 Uhr
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Also ka, bin kein Fachmann. Aber wenn du mir jetzt vor der Bekanntgabe meine Aktien für 1.000 Nok abgekauft hättest würde das bedeuten die stehen dir wieder zu? Kann ich fast nicht glauben, denk da wird ein gerichtlicher Wert ermittelt. Auf jedenfall bekommt man mindesten 13 Nok und das sind 2-3% mehr als jetzt. + Chance auf noch mehr von daher eine save nummer.

Seit denn sie erreichen die benötigten 90% + X nicht und treten dann komplett zurück, anstatt ihr Angebot weiter zu erhöhen. Das glaube ich aber keinesfalls, denn man hat ja schon angekündigt, dass man sämtliche zukünftigen Kosten des Unternehmens für den Betrieb und den weiteren Geschäftsaufbau tragen will. Natürlich sind die total nass auf Everfuel, denn der jetzige Preis wäre ein Mega-Schnäppchen, da kann man dann auch zukünftige Kosten (und vermutlich auch die bisher schon angelaufen Schulden) problemlos übernehmen sowie dem Jacob noch ein feines Handgeld überweisen.
Böserjunge
Böserjunge, 29. Aug 16:57 Uhr
0
Aber auch gut möglich das man versucht am Markt mit einer Hauruckaktion so viele Anteile wie möglich zu bekommen,was im optimalen Fall sehr fein für die Kleinanleger wäre, zumindest kurzfristig 📈🍀😜
Bert1989
Bert1989, 29. Aug 16:19 Uhr
2

Weiter steht "Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden." Wenn mein Verlust voll kompensiert werden sollte, dann soll ich mein investiertes Geld bekommen oder? Sonst ist mein Verlust nicht kompensiert.

Also ka, bin kein Fachmann. Aber wenn du mir jetzt vor der Bekanntgabe meine Aktien für 1.000 Nok abgekauft hättest würde das bedeuten die stehen dir wieder zu? Kann ich fast nicht glauben, denk da wird ein gerichtlicher Wert ermittelt. Auf jedenfall bekommt man mindesten 13 Nok und das sind 2-3% mehr als jetzt. + Chance auf noch mehr von daher eine save nummer.
Ape58
Ape58, 29. Aug 16:12 Uhr
1
Von mir gibt es erstmal keine Aktie zu kaufen......
A
A10S, 29. Aug 16:12 Uhr
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Weiter steht "Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden." Wenn mein Verlust voll kompensiert werden sollte, dann soll ich mein investiertes Geld bekommen oder? Sonst ist mein Verlust nicht kompensiert.
Bert1989
Bert1989, 29. Aug 16:07 Uhr
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Unter Abfindung steht wie es rechtlich geregelt ist https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out

„Die Höhe der Barabfindung hat sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu orientieren“ Um diesen Punkt geht es, wie hoch der pro Anteil ist wissen wir nicht aber deutlich über 13 Nok. Bedeutet wenn wir 13 Nok bekommen, Gerichte aber einen Wert von 50 Nok sehen erhält man eben zusätzlich die Differenz. Aber das hat nix mit deinem EK zu tun weil das spekulativ ist, sozusagen dein Problem
A
A10S, 29. Aug 16:01 Uhr
0
Unter Abfindung steht wie es rechtlich geregelt ist https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out
Spekulant2020
Spekulant2020, 29. Aug 15:44 Uhr
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Ich habe so verstanden, dass wenn die, die 90% der Aktien eingesammelt haben, können die die Zwangsübernahme beantragen, dann bekommst du eine Abfindung, die mindestens dein Verlust ausgleicht.

Das wäre ja schön 😂 dann würde doch keiner der altaktionäre verkaufen
c
coolibert, 29. Aug 15:33 Uhr
1

Ich bin sehr zuversichtlich, dass mindestens 10% der Halter dem NICHT zustimmen werden, das sind nur 8,6 Millionen Aktien. Insbesondere glaube ich, dass sehr viele der Aktien in Deutschland sind und ich glaube, dass auch der ein oder andere institutionelle Anleger (Banken, Fonds u.ä.) dem Gebot nicht zustimmen werden, weil es einfach absurd wenig ist im Verhältnis zu dem, was hier die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu erwarten ist an Umsatz und Gewinn.

Exakt meine Gedanken. 90 % schaffen diese Ganoven nicht ....
s
spiel4bet, 29. Aug 15:30 Uhr
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Deswegen machst es auch kein Sinn, jetzt gleich zu verkaufen. Ich warte auch.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 15:25 Uhr
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Der angebliche Verlustausgleich ist falsch! Keiner, der die Aktie länger hält und teurer als 13 NOK/Aktie gekauft hat, bekommt seinen Verlust ausgeglichen.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 15:24 Uhr
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Ich habe so verstanden, dass wenn die, die 90% der Aktien eingesammelt haben, können die die Zwangsübernahme beantragen, dann bekommst du eine Abfindung, die mindestens dein Verlust ausgleicht.

Wenn sie die Zustimmung oder die Aktien von mindestens 90% tatsächlich bekommen, dann werden auch die zwangsenteignet, welche dagegen gestimmt haben und bekommen dann die 13 NOK/Aktie. So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen, wie ich finde.
A
A10S, 29. Aug 14:35 Uhr
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Ich habe so verstanden, dass wenn die, die 90% der Aktien eingesammelt haben, können die die Zwangsübernahme beantragen, dann bekommst du eine Abfindung, die mindestens dein Verlust ausgleicht.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 14:12 Uhr
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Ich bin sehr zuversichtlich, dass mindestens 10% der Halter dem NICHT zustimmen werden, das sind nur 8,6 Millionen Aktien. Insbesondere glaube ich, dass sehr viele der Aktien in Deutschland sind und ich glaube, dass auch der ein oder andere institutionelle Anleger (Banken, Fonds u.ä.) dem Gebot nicht zustimmen werden, weil es einfach absurd wenig ist im Verhältnis zu dem, was hier die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu erwarten ist an Umsatz und Gewinn.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 14:03 Uhr
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Zwangsrücknahme der Aktien heißt doch, dass wir den angebotenen Preis trotzdem bekommen, oder?

Ja natürlich bekommt dann jeder den angebotenen Preis (13 NOK), wenn die auch ohne deine Stimme auf über 90% der Anteile kommen und auch wenn man zuvor dem nicht zugestimmt hat. Man kann also jetzt und sollte auch für NEIN stimmen, in der Hoffnung, dass die die 90% nicht zusammen bekommen und dann ihr Angebot ganz sicher noch deutlich erhöhen werden.
A
A10S, 29. Aug 13:56 Uhr
0
"Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden. " Bekommt man dann das Geld was investiert wurde?
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