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Kommentare 8.408
A
A10S, 29. Aug 16:12 Uhr
0
Weiter steht "Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden." Wenn mein Verlust voll kompensiert werden sollte, dann soll ich mein investiertes Geld bekommen oder? Sonst ist mein Verlust nicht kompensiert.
Bert1989
Bert1989, 29. Aug 16:07 Uhr
0

Unter Abfindung steht wie es rechtlich geregelt ist https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out

„Die Höhe der Barabfindung hat sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu orientieren“ Um diesen Punkt geht es, wie hoch der pro Anteil ist wissen wir nicht aber deutlich über 13 Nok. Bedeutet wenn wir 13 Nok bekommen, Gerichte aber einen Wert von 50 Nok sehen erhält man eben zusätzlich die Differenz. Aber das hat nix mit deinem EK zu tun weil das spekulativ ist, sozusagen dein Problem
A
A10S, 29. Aug 16:01 Uhr
0
Unter Abfindung steht wie es rechtlich geregelt ist https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out
Spekulant2020
Spekulant2020, 29. Aug 15:44 Uhr
1

Ich habe so verstanden, dass wenn die, die 90% der Aktien eingesammelt haben, können die die Zwangsübernahme beantragen, dann bekommst du eine Abfindung, die mindestens dein Verlust ausgleicht.

Das wäre ja schön 😂 dann würde doch keiner der altaktionäre verkaufen
c
coolibert, 29. Aug 15:33 Uhr
1

Ich bin sehr zuversichtlich, dass mindestens 10% der Halter dem NICHT zustimmen werden, das sind nur 8,6 Millionen Aktien. Insbesondere glaube ich, dass sehr viele der Aktien in Deutschland sind und ich glaube, dass auch der ein oder andere institutionelle Anleger (Banken, Fonds u.ä.) dem Gebot nicht zustimmen werden, weil es einfach absurd wenig ist im Verhältnis zu dem, was hier die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu erwarten ist an Umsatz und Gewinn.

Exakt meine Gedanken. 90 % schaffen diese Ganoven nicht ....
s
spiel4bet, 29. Aug 15:30 Uhr
1
Deswegen machst es auch kein Sinn, jetzt gleich zu verkaufen. Ich warte auch.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 15:25 Uhr
0
Der angebliche Verlustausgleich ist falsch! Keiner, der die Aktie länger hält und teurer als 13 NOK/Aktie gekauft hat, bekommt seinen Verlust ausgeglichen.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 15:24 Uhr
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Ich habe so verstanden, dass wenn die, die 90% der Aktien eingesammelt haben, können die die Zwangsübernahme beantragen, dann bekommst du eine Abfindung, die mindestens dein Verlust ausgleicht.

Wenn sie die Zustimmung oder die Aktien von mindestens 90% tatsächlich bekommen, dann werden auch die zwangsenteignet, welche dagegen gestimmt haben und bekommen dann die 13 NOK/Aktie. So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen, wie ich finde.
A
A10S, 29. Aug 14:35 Uhr
0
Ich habe so verstanden, dass wenn die, die 90% der Aktien eingesammelt haben, können die die Zwangsübernahme beantragen, dann bekommst du eine Abfindung, die mindestens dein Verlust ausgleicht.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 14:12 Uhr
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Ich bin sehr zuversichtlich, dass mindestens 10% der Halter dem NICHT zustimmen werden, das sind nur 8,6 Millionen Aktien. Insbesondere glaube ich, dass sehr viele der Aktien in Deutschland sind und ich glaube, dass auch der ein oder andere institutionelle Anleger (Banken, Fonds u.ä.) dem Gebot nicht zustimmen werden, weil es einfach absurd wenig ist im Verhältnis zu dem, was hier die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu erwarten ist an Umsatz und Gewinn.
Selfmade
Selfmade, 29. Aug 14:03 Uhr
0

Zwangsrücknahme der Aktien heißt doch, dass wir den angebotenen Preis trotzdem bekommen, oder?

Ja natürlich bekommt dann jeder den angebotenen Preis (13 NOK), wenn die auch ohne deine Stimme auf über 90% der Anteile kommen und auch wenn man zuvor dem nicht zugestimmt hat. Man kann also jetzt und sollte auch für NEIN stimmen, in der Hoffnung, dass die die 90% nicht zusammen bekommen und dann ihr Angebot ganz sicher noch deutlich erhöhen werden.
A
A10S, 29. Aug 13:56 Uhr
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"Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden. " Bekommt man dann das Geld was investiert wurde?
A
A10S, 29. Aug 13:53 Uhr
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Wer versteht da was? Wenn die 90% einsammeln, leiten die dann eine Zwangsübernahme(Squeeze-out), in Wikipedia steht zu Squeeze-out : "Das Gesetz sieht nur die Barabfindung vor. Die Gewährung von Anteilen am Hauptaktionär kann mithin nicht verlangt werden. Die Höhe der Barabfindung hat sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu orientieren. Aus verfassungsrechtlichen Gründen (Eigentumsgarantie, Art. 14 Abs. 1 GG) muss der Verlust der Minderheitsaktionäre voll kompensiert werden. Nur dadurch haben die Regelungen der §§ 327a ff. AktG verfassungsrechtlichen Bestand.[8] "
s
spiel4bet, 29. Aug 13:52 Uhr
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Zwangsrücknahme der Aktien heißt doch, dass wir den angebotenen Preis trotzdem bekommen, oder?
A
A10S, 29. Aug 13:49 Uhr
0
Wenn der Anbieter infolge des Angebots oder auf andere Weise allein und nicht zusammen mit anderen Parteien berechnet Aktien erwirbt und hält, die mehr als 90 % der insgesamt ausgegebenen Aktien und Stimmrechte des Unternehmens darstellen (ausschließlich der vom Unternehmen gehaltenen Aktien), beabsichtigt der Anbieter, eine Zwangsrücknahme (Squeeze-out) der verbleibenden Aktien einzuleiten, die sich noch nicht im Besitz des Anbieters befinden. Wenn der Anbieter infolge des Angebots oder auf andere Weise eine ausreichende Mehrheit der Aktien hält, beabsichtigt der Anbieter außerdem, der Hauptversammlung des Unternehmens vorzuschlagen, bei der Osloer Börse einen Antrag auf Delisting der Aktien von der Euronext Growth Oslo einzureichen.
A
A10S, 29. Aug 13:27 Uhr
0
Das weiß nicht, brauchen die 90% der Aktien um die Firma zu übernehmen oder müssen die doch 100% haben. Werden wir mal sehen.
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