Macht Trump Krypto wieder groß?
Wie Trumps Aussagen die Krypto-Landschaft verändern könnten!
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Haleon WKN: A3DNZQ ISIN: GB00BMX86B70 Kürzel: HLN Forum: Aktien User: o2kuh
4,616 EUR
-0,10 %-0,005
29. Dec, 19:00:19 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 401
Gandia,
03.08.2022 21:58 Uhr
0
Ich auch. Hab GSK letzte Woche verkauft und heute hab ich wieder GSK im Depot gehabt mit 123% + .
P
Patrick281180,
03.08.2022 18:41 Uhr
1
Habt ihr auch jetzt so komische Werte bei euren Aktien stehen? Also ich hab bei der Consorsbank heute eine Neuverteilung erhalten🤷🏻♂️
N
Nitefox,
02.08.2022 19:56 Uhr
0
Man muss aber auch berücksichtigen, dass bei Firmenübernahmen immer zu hohe Kaufpreise gezahlt werden, die dann als Goodwill in der Bilanz ausgewiesen werden.
o
o2kuh,
02.08.2022 19:02 Uhr
0
2,9€ wäre Ideal
o
o2kuh,
02.08.2022 19:02 Uhr
0
Ich will die 3,43€ zurück zum nachkauf!
h
hermandroid,
02.08.2022 18:52 Uhr
0
Ich weiss auch nicht, freu mich aber :-) leider hab ich nur (bis dato) WENIGE Anteile, das 1/5 ausm GSK 5:4 split halt... habe überlegt aufzustocken bzw. oder aber gleich ganz zu verkaufen......
o
o2kuh,
02.08.2022 18:24 Uhr
0
+6% auf 3,7 € - was ist heute los?! das sind 20-30cent zu gestern bzw heute früh bei 3,46 €
Hobbyaktionär2,
02.08.2022 15:37 Uhr
0
Das könnte wohl so kommen .... wenn der Kurs bis dahin nicht über 50 Mrd marschiert... hier ist alles möglich
Ricoderocha885,
02.08.2022 12:09 Uhr
0
Unilever wollte doch 50mrd für die sparte bieten. Aktuell nur Cap von ca 42mrd. Da sollte doch was gehen. Geh davon das in einiger Zeit sobald Pfizer raus ist hier eine Übernahme stattfindet. (Meine Meinung)
Hobbyaktionär2,
02.08.2022 10:50 Uhr
0
Bei der Consors ist alles beim alten... 0€ eingebucht... bis jetzt 0 Steuer und im Depot vorhanden
Uppercrust,
02.08.2022 9:54 Uhr
0
Scalable gat Haleon wieder eingezogen. Weiß jemand warum?
o
o2kuh,
01.08.2022 22:50 Uhr
1
Das HALEON Logo ist hässlich. gsk viel schöneres Emblem.
Traden_leider_nur_Pech,
31.07.2022 10:37 Uhr
0
Info aus einem anderen Forum zum Thema GSK.SpinOff und Haleon Steuer:
Bank nur auf § 20 Absatz 4a EStG und § 123 Absatz 2 UmwG verweisen, sowie auf die daneben im neuveröffentlichten BMF-Schreiben zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 19.05.2022, wo das BMF eigene detaillierte Vorgaben macht, insbesondere unter Rn. 115.
Meines Erachtens wurden diese alle erfühlt.
"Erhält ein Anteilseigner Anteile an einer Körperschaft aufgrund einer Abspaltung im Sinne des § 123 Absatz 2 UmwG oder aufgrund eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs, findet § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG Anwendung. Ein vergleichbarer ausländischer Vorgang liegt vor, wenn die Strukturmerkmale einer Abspaltung nach Rn. 01.36 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I S.1314) mit der Maßgabe erfüllt werden, dass die Erfüllung des Merkmals „kraft Gesetzes“ nicht erforderlich ist, wenn die Vermögensübertragung auf die übernehmende Gesellschaft einerseits und die Übertragung der Anteile an der übernehmenden Gesellschaft andererseits in zeitlichem und sachlichen Zusammenhang erfolgen (BFH-Urteile vom 1. Juli 2021 – VIII R 9/19 und VIII R 15/20, BStBl II 2022 S. XXX). Die Rn. 100 ff. gelten entsprechend. Abgesehen von den Fällen einer Abspaltung zur Aufnahme ist bei ausländischen Vorgängen für die Anwendung des §20 Absatz 4a Satz 7 EStG bereits dann von einer Abspaltung auszugehen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
– Die ISIN der ursprünglichen Gattung (= Rumpfunternehmen) bleibt erhalten.
– Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sich nicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft.
– Auf Grundlage der Emittenteninformationen liegen die Strukturmerkmale einer Abspaltung im Sinne des Satzes 2 vor.
– Es ist ein Aufteilungsverhältnis angegeben.
– Es wird keine Quellensteuer einbehalten.
– Aus den Emittenteninformationen ergeben sich keine Hinweise auf eine Gewinnverteilung.
– Der übertragende ausländische und der übernehmende in- oder ausländische Rechtsträger müssen einem vergleichbaren umwandlungsfähigen Rechtsträger inländischen Rechts entsprechen. Der Rechtstypenvergleich ausgewählter ausländischer Rechtsformen erfolgt entsprechend Tabellen 1 und 2 zum BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1999 (BStBl I S. 1076).
– Es wurde keine Barzuzahlung durch den Anteilseigner geleistet"
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…
Gewinne wurden nicht ausgeschüttet, also auch nicht verteilt, und die GSK Share Consolidation (mit neuer ISIN-Nummer) erfolgte erst nach Vollzug des Demergers. Ich vermute, dass der Dienstleister der Bank noch die alte Verfahrensweise anwandte.
P
Patrick281180,
30.07.2022 20:00 Uhr
0
Ich könnte sie auch verkaufen,stehen mit 0€ bei mir drin. Habe aber schon einige nachgekauft
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