Hackerangriff auf Destatis
Wird diese KI-Cybersecurity solche Angriffe künftig verhindern?
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für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2

Kommentare 410.212
Totolotto
Totolotto, 29. Sep 0:54 Uhr
0

Im Prinzip kannst du dort, wo die Steuer direkt an der Quelle bereits abgezogen wird, gar keine „Fehler“ machen. Entscheidend ist nicht, was unterjährig - quasi als Steuervorauszahlung - geschieht, sondern erst mit Feststellung der Grundlagen/des Ergebnis nach Ablauf des Fiskaljahres. Die Abgeltungssteuer ist quasi eine Quellensteuer, die von den Banken/Brokern als „Handlanger“ oder Erfüllungsgehilfen des Fiskus eingezogen UND verwaltet und berechnet wird. Nachrechnen und verstehen bzw. steuern schadet trotzdem nicht. Eine sinnvolle Literaturquelle ist … der Fiskus oder das BMF selber. EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen Abgeltungssteuer „ … Grundsätzlich ist mit diesem Steuerabzug aus steuerlicher Sicht alles abgegolten, das heißt erledigt. Eine Angabe Ihrer Erträge aus Kapitalvermögen in Ihrer Steuererklärung und das Ausfüllen der Anlage KAP sind damit in der Regel nicht erforderlich. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, die sich im Einzelfall steuerlich durchaus positiv für Sie auswirken können. …“ Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung „ … Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, bleiben unversteuert. Sie müssen daher erst Steuern auf Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Umgangssprachlich wird daher auch von einem Freibetrag … gesprochen.“ https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/sparerpauschbetrag-freistellungsauftrag Verluste aus Kapitalvermögen https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/verluste-aus-kapitalvermoegen „Die im Kalenderjahr nicht ausgeglichenen Verluste, die sogenannten verbliebenen Verluste, werden festgestellt und vorgetragen. Die festgestellten Verluste können dann in späteren Jahren mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden … Die Verrechnung von Verlusten wird in der Regel bereits beim Steuerabzug auf der Ebene des (inländischen) Kreditinstituts berücksichtigt. Wenn Sie mit einer Geldanlage Verluste machen, verrechnet Ihre Bank diese Verluste mit Gewinnen. Dazu führt sie verschiedene „Verlustverrechnungstöpfe“.
Befindet sich in einem der Töpfe am 31. Dezember des Jahres noch ein Verlust, steht er für eine Verrechnung im nächsten Jahr zur Verfügung.“ Wichtig auch: „Darüber hinaus gibt es für bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen weitere Einschränkungen. So gilt zum Beispiel speziell für Verluste aus der Veräußerung von Aktien noch ein eigener Verlustverrechnungskreis. Diese Verluste können lediglich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.“ Achtung: also keine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften wie zb Dividenden, die ihrerseits aber den verhangenen Freibetrag ausschöpfen können. dazu siehe auch hier: Verlusttöpfe einfach erklärt – So funktioniert die Verrechnung https://northern.finance/geld-sparen/verlusttoepfe/ „ … Im Verlusttopf “Aktien” werden Gewinne und Verluste [zuerst] miteinander verrechnet, da nur für Gewinne Steuern anfallen. Es ist wichtig zu wissen, dass Verluste aus Handel mit Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus Aktien-Trades verrechnet werden. Bei Gewinnen aus dem Handel mit Aktien ist das anders, diese können auch mit Verlusten aus unterschiedlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, wofür der Aktienverlustverrechnungstopf allerdings leer sein muss.“

Danke sehr Ruuudi🙏 Vieles wusste ich schon. Hirschl meinte ja, es müssen bestimmte Aktien (Reits) sein, die mit Verlust verkauft werden müssen, damit der Freibetrag verringert wird. Dies sehe ich aber nicht so. Also erst wird der Verlust mit der Abgeltungssteuer, dann mit dem wieder auflebenden Freistellungsauftrag und danach geht es in den Verlusttopf. Mehr muss ich erstmal nicht wissen. Wenn ich es bis Ende des Fiskaljahres nicht hinbekomme dein Freibetrag börslich auf 2000 Euro zu reduzieren, werde ich es über die Steuererklärung machen.
acikom2
acikom2, 28. Sep 22:11 Uhr
0
Meine Lieben 🥰 ich wünsche euch allen eine angenehme Nacht. Schlaft schön und bis morgen 🛌🛌👋
acikom2
acikom2, 28. Sep 22:10 Uhr
0

Guten Abend Moni.😍

Guten Abend Ruuudi😍👋 und eine gute Nacht 😘😴💤
R
Ruuudi, 28. Sep 20:29 Uhr
0
Guten Abend Moni.😍
acikom2
acikom2, 28. Sep 20:11 Uhr
0
Guten Abend kreativchen, Ännchen, Vanilla, Timothee, Toto, Sven , Martin, Münchhausen und Klaus 😍😍😍😍😍😍😍😍😍👋
R
Ruuudi, 28. Sep 19:44 Uhr
1
Beekse Bergen … mittags Male Lion mit Fernglas bei seinem „Job“ zugeschaut … jetzt Restaurant … eben gelesen: … Nasrallah … 😳👍 Bin etwas außerhalb … Habt ihr das schon mitbekommen?
R
Ruuudi, 28. Sep 18:14 Uhr
0
Viel „Spaß“ beim Studium 😉. *Lach- und Prustgeräusch*
R
Ruuudi, 28. Sep 18:12 Uhr
2
Im Prinzip kannst du dort, wo die Steuer direkt an der Quelle bereits abgezogen wird, gar keine „Fehler“ machen. Entscheidend ist nicht, was unterjährig - quasi als Steuervorauszahlung - geschieht, sondern erst mit Feststellung der Grundlagen/des Ergebnis nach Ablauf des Fiskaljahres. Die Abgeltungssteuer ist quasi eine Quellensteuer, die von den Banken/Brokern als „Handlanger“ oder Erfüllungsgehilfen des Fiskus eingezogen UND verwaltet und berechnet wird. Nachrechnen und verstehen bzw. steuern schadet trotzdem nicht. Eine sinnvolle Literaturquelle ist … der Fiskus oder das BMF selber. EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen Abgeltungssteuer „ … Grundsätzlich ist mit diesem Steuerabzug aus steuerlicher Sicht alles abgegolten, das heißt erledigt. Eine Angabe Ihrer Erträge aus Kapitalvermögen in Ihrer Steuererklärung und das Ausfüllen der Anlage KAP sind damit in der Regel nicht erforderlich. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, die sich im Einzelfall steuerlich durchaus positiv für Sie auswirken können. …“ Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung „ … Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, bleiben unversteuert. Sie müssen daher erst Steuern auf Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Umgangssprachlich wird daher auch von einem Freibetrag … gesprochen.“ https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/sparerpauschbetrag-freistellungsauftrag Verluste aus Kapitalvermögen https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/verluste-aus-kapitalvermoegen „Die im Kalenderjahr nicht ausgeglichenen Verluste, die sogenannten verbliebenen Verluste, werden festgestellt und vorgetragen. Die festgestellten Verluste können dann in späteren Jahren mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden … Die Verrechnung von Verlusten wird in der Regel bereits beim Steuerabzug auf der Ebene des (inländischen) Kreditinstituts berücksichtigt. Wenn Sie mit einer Geldanlage Verluste machen, verrechnet Ihre Bank diese Verluste mit Gewinnen. Dazu führt sie verschiedene „Verlustverrechnungstöpfe“.
Befindet sich in einem der Töpfe am 31. Dezember des Jahres noch ein Verlust, steht er für eine Verrechnung im nächsten Jahr zur Verfügung.“ Wichtig auch: „Darüber hinaus gibt es für bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen weitere Einschränkungen. So gilt zum Beispiel speziell für Verluste aus der Veräußerung von Aktien noch ein eigener Verlustverrechnungskreis. Diese Verluste können lediglich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.“ Achtung: also keine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften wie zb Dividenden, die ihrerseits aber den verhangenen Freibetrag ausschöpfen können. dazu siehe auch hier: Verlusttöpfe einfach erklärt – So funktioniert die Verrechnung https://northern.finance/geld-sparen/verlusttoepfe/ „ … Im Verlusttopf “Aktien” werden Gewinne und Verluste [zuerst] miteinander verrechnet, da nur für Gewinne Steuern anfallen. Es ist wichtig zu wissen, dass Verluste aus Handel mit Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus Aktien-Trades verrechnet werden. Bei Gewinnen aus dem Handel mit Aktien ist das anders, diese können auch mit Verlusten aus unterschiedlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, wofür der Aktienverlustverrechnungstopf allerdings leer sein muss.“
R
Ruuudi, 28. Sep 18:12 Uhr
2

Danke Sonja, für deine ausführliche Antwort 🙏 Ich werde das in der Steuer nächstes Jahr angeben und dann werden wir sehen.

@Toto … auf Basis deiner gestrigen Frage von 23:03, die ich vom Wortlaut nochmal nachgelesen habe … Ich bleibe dabei, dass im Rahmen des deiner Bank vorliegenden Teil-Freistellungsauftrags , ist diese für die richtige, laufende (!) und unterjährige (!) Ermittlung der bei ihr anfallenden Kapitaleinkünfte verantwortlich. Damit obliegt ihr auch das zeitnahe und korrekte Ausschöpfen und ggfs, Ergänzen des vorliegenden Teil-Freibetrags. Das ist natürlich keine Steuerberatung, auch wenn ich mit dem Komplex Steuern seit Jahren befasst bin. Daher auch das Folgende zur Lektüre ans Herz ♥️ gelegt …
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 28. Sep 14:17 Uhr
0

Hatte schon einmal ein Foto ins Profil gestellt ☺️

Oh sorry, bin erst beim nachlesen. Hast ja schon geantwortet. 🙈
Frau.Zweistein
Frau.Zweistein, 28. Sep 14:16 Uhr
2

Da müssen wir uns aber noch genau abstimmen bevor ich 🛍️ gehe 🤔 am besten du schickst mir ein Foto 😁

Robin hatte schon mal ein Foto davon gezeigt 🤭☝️
Totolotto
Totolotto, 28. Sep 14:08 Uhr
3

Mach Dir keinen Kopf! Egal wie es derzeit in Deinen Verrechnungstöpfen aussieht. Du bekommst von Deinen Brokern meist im 1. Quartal eine Jahressteuerbescheinigung. TR legt die immer Anfang April in Deinen Transaktionsordner (aber Obacht: da die Jahressteuerbescheinigung meist ein Datum von Anfang Januar trägt, mußt Du ein bisschen zurückscrollen). In diesen Jshressteuerbescheinungen sind alle für die Steuer relevanten Daten, incl Zeilenangabe in der Steuererklärung angegeben. Du überträgt die Daten einfach und gut ist. Das Finanzamt rechnet dann stur den Sparerfreibetrag für Dich und Deine Frau ab, so ihr zusammen veranlagt seid. Das Finanzamt ist völlig wurscht, ob Du wem einen Freistellungsauftrag erteilt hast und in welcher Höhe. Der ist nur für Dich interessant, um während des Jahres evtl bissl mehr Cash zu haben, solange Du ein Freistellungsguthaben hast, dass auf Kapitalertragssteuer angerechnet wird. Das Finanzamt interessiert nur die Summe Deiner Gewinne, die Summe Deiner Verluste und rechnet den Sparerfreibetrag mit ab. Auch Dein Freibetrag bzgl der Schwerbehinderung ist nur für Deine Steuererklärung relevant. Um diesen Freibetrag zu bekommen, mußt Du dem Finanzamt mit Deiner Steuerklärung eine Kopie des Bescheides des Versorgungsamtes und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit Deiner Steuerklärung einreichen. Nicht vergessen, den Freibetrag in der Steuerklärung einzutragen.

Danke Sonja, für deine ausführliche Antwort 🙏 Ich werde das in der Steuer nächstes Jahr angeben und dann werden wir sehen.
Totolotto
Totolotto, 28. Sep 14:04 Uhr
0

Laut dem Wall Street Journal hat Google den KI-Startup CharacterAI für 2,7 Milliarden US-Dollar gekauft. An der Übernahme selbst ist nichts Außergewöhnliches, da große Unternehmen regelmäßig Startups aufkaufen. Interessant ist jedoch, dass Google weniger an der Firma selbst, sondern vielmehr an ihrem Gründer und CEO, Noam Shazeer, interessiert war. Der 48-jährige Shazeer, ein ehemaliger Google-Mitarbeiter und KI-Experte, verließ das Unternehmen 2021, um CharacterAI zu gründen. Google zahlte fast 3 Milliarden US-Dollar, um Shazeer zurückzugewinnen. Die Übernahme beinhaltete eine Klausel, durch die er wieder Teil des Google-Teams wurde – und gleichzeitig Millionär.

Shazeer ist der Bruder von Shazam….glaube ich mal irgendwo gelesen zu haben🤥
Totolotto
Totolotto, 28. Sep 14:01 Uhr
2

Ihr macht ein privates Oktoberfest? Ich pack das Dirndl schon mal ein. 🥳

Immer zum Geburtstag meiner Frau. 🤗
Solix
Solix, 28. Sep 13:51 Uhr
0
Lockheed Martin hat einen neuen Vertrag im Wert von 3,2 Milliarden Dollar von der US-Luftwaffe erhalten.
Nney2022
Nney2022, 28. Sep 12:02 Uhr
0

Wünsche ich dir auch. 🙂

Danke🙂
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