für alle, die es ehrlich meinen beim Traden. Forum: Community User: acikom2
Im Prinzip kannst du dort, wo die Steuer direkt an der Quelle bereits abgezogen wird, gar keine „Fehler“ machen. Entscheidend ist nicht, was unterjährig - quasi als Steuervorauszahlung - geschieht, sondern erst mit Feststellung der Grundlagen/des Ergebnis nach Ablauf des Fiskaljahres. Die Abgeltungssteuer ist quasi eine Quellensteuer, die von den Banken/Brokern als „Handlanger“ oder Erfüllungsgehilfen des Fiskus eingezogen UND verwaltet und berechnet wird. Nachrechnen und verstehen bzw. steuern schadet trotzdem nicht. Eine sinnvolle Literaturquelle ist … der Fiskus oder das BMF selber. EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen Abgeltungssteuer „ … Grundsätzlich ist mit diesem Steuerabzug aus steuerlicher Sicht alles abgegolten, das heißt erledigt. Eine Angabe Ihrer Erträge aus Kapitalvermögen in Ihrer Steuererklärung und das Ausfüllen der Anlage KAP sind damit in der Regel nicht erforderlich. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, die sich im Einzelfall steuerlich durchaus positiv für Sie auswirken können. …“ Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungs-Bescheinigung „ … Einkünfte aus Kapitalvermögen, die unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, bleiben unversteuert. Sie müssen daher erst Steuern auf Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen, wenn diese den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Umgangssprachlich wird daher auch von einem Freibetrag … gesprochen.“ https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/sparerpauschbetrag-freistellungsauftrag Verluste aus Kapitalvermögen https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/einkuenfte-aus-kapitalvermoegen/verluste-aus-kapitalvermoegen „Die im Kalenderjahr nicht ausgeglichenen Verluste, die sogenannten verbliebenen Verluste, werden festgestellt und vorgetragen. Die festgestellten Verluste können dann in späteren Jahren mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden … Die Verrechnung von Verlusten wird in der Regel bereits beim Steuerabzug auf der Ebene des (inländischen) Kreditinstituts berücksichtigt. Wenn Sie mit einer Geldanlage Verluste machen, verrechnet Ihre Bank diese Verluste mit Gewinnen. Dazu führt sie verschiedene „Verlustverrechnungstöpfe“. Befindet sich in einem der Töpfe am 31. Dezember des Jahres noch ein Verlust, steht er für eine Verrechnung im nächsten Jahr zur Verfügung.“ Wichtig auch: „Darüber hinaus gibt es für bestimmte Verluste aus Kapitalvermögen weitere Einschränkungen. So gilt zum Beispiel speziell für Verluste aus der Veräußerung von Aktien noch ein eigener Verlustverrechnungskreis. Diese Verluste können lediglich mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden.“ Achtung: also keine Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften wie zb Dividenden, die ihrerseits aber den verhangenen Freibetrag ausschöpfen können. dazu siehe auch hier: Verlusttöpfe einfach erklärt – So funktioniert die Verrechnung https://northern.finance/geld-sparen/verlusttoepfe/ „ … Im Verlusttopf “Aktien” werden Gewinne und Verluste [zuerst] miteinander verrechnet, da nur für Gewinne Steuern anfallen. Es ist wichtig zu wissen, dass Verluste aus Handel mit Aktien ausschließlich mit Gewinnen aus Aktien-Trades verrechnet werden. Bei Gewinnen aus dem Handel mit Aktien ist das anders, diese können auch mit Verlusten aus unterschiedlichen Kapitalerträgen verrechnet werden, wofür der Aktienverlustverrechnungstopf allerdings leer sein muss.“
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