FREENET WKN: A0Z2ZZ ISIN: DE000A0Z2ZZ5 Kürzel: FNTN Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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14. Nov, 22:59:11 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 7.663
c
chrido, 09.05.2024 11:41 Uhr
0
Danke für die zahlreichen Antworten. Wird beim Verkauf dann aber der Gewinn/Dividende nur bis zur Höhe des EK Versteuert oder ggf. Darüber hinaus?
Quixote
Quixote, 09.05.2024 10:20 Uhr
1

Da meine Ertragsgutschriften nach 27 KStG schon länger meinen Einkaufspreis überschritten haben, kann ich bestätigen, dass meine Bank keine Steuern abgezogen hat. Insofern kann ich Quixote nur bestätigen. Erst wenn ich die Aktien verkaufe, würden Steuern anfallen

Danke für die Mitteilung dieser praktischen Erfahrung. Dann wissen wir es jetzt genau.
Denge
Denge, 09.05.2024 10:15 Uhr
0
Am 16.05. kommen die Zahlen vom Q1. WaipuTV sollte rocken oder zumindest eine Vorahnung geben
J
JK1963, 09.05.2024 10:05 Uhr
1
Da meine Ertragsgutschriften nach 27 KStG schon länger meinen Einkaufspreis überschritten haben, kann ich bestätigen, dass meine Bank keine Steuern abgezogen hat. Insofern kann ich Quixote nur bestätigen. Erst wenn ich die Aktien verkaufe, würden Steuern anfallen
Finanzcheck100
Finanzcheck100, 09.05.2024 10:01 Uhr
0
Mal sehen ob der Dividenden Abschlag heute wieder zum Teil reingeholt wird
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 09.05.2024 0:42 Uhr
0
Falls das BMF-Schreiben hier noch das Aktuellste ist und das hier auch für den Fall zutrifft könnteste auch Recht haben, wäre ja positiv und würde bedeuten, dass quasi dauerhaft die Dividende steuerfrei bliebe ( solange Freenet aus dem Einlagekto ausschüttet und nicht aus Gewinnvortrag etc.) auch wenn die Eigenen Anschaffungskosten des jeweiligen Aktionärs dann negativ würden. Dann würde wirklich erst bei bei Verkauf dann Steuern fällig. Aber ob das eine Bank/Broker auch so korrekt dann tatsächlich richtig macht/abrechnen sollte, hätte ich jetzt noch meine Zweifel..
Quixote
Quixote, 08.05.2024 16:28 Uhr
0
Oder jemand mit sehr langfristiger Anlagestrategie.
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 08.05.2024 16:20 Uhr
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Würde mir darüber aber auch keine Gedanken machen, wer hat Freenet schon solange? Wahrscheinlich niemand.
Quixote
Quixote, 08.05.2024 16:20 Uhr
1
Ich habe mal gesucht: BMF-Schreiben vom 18.1.2016, Randnummer 92 lässt sich ausdrücklich zu negativ werdenden Anschaffungskosten aus. Das wird wohl dieser Fall hier sein. Freenet schüttet nicht mehr aus, als im Einlagekonto vorhanden ist. Insofern widerspricht das nicht deiner Erfahrung bei der Liquidation.
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 08.05.2024 16:09 Uhr
0
Ist ja bei einer AG das Gleiche
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 08.05.2024 16:08 Uhr
0
Ja schon, aber wenn der Anteilseigner seine Einlage/Anschaffungskosten voll zurückerstattet bekommt, sollte danach Kapitalertragsteuerr fällig sein. Ich habe schon einige GmbH's liquidiert. Wenn am Ende mehr ausgeschüttet wird, als der Gesellschafter eingelegt hat, muss der Anteilseigner daraus, Kapitalertragsteuer etc. zahlen
Quixote
Quixote, 08.05.2024 16:04 Uhr
0
Das stimmt, aber das steuerliche Einlagekonto ist das von Freenet, nicht das des Anteilseigners.
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 08.05.2024 16:04 Uhr
0
Siehe Paragraph 27 KStG
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 08.05.2024 16:03 Uhr
0
Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos kann durch Leistungen nicht negativ werden
Quixote
Quixote, 08.05.2024 15:48 Uhr
0
Ich verstehe § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG im Gegensatz so, dass die Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto ausnahmslos nicht zu den Einnahmen gehört. Wenn andererseits noch kein Veräußerungsvorgang stattgefunden hat, kann auch kein Veräußerungsgewinn § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG vorliegen. Danach verbliebe aber nur die Behandlung als negative vorgemerkte Anschaffungskosten. Aber sicher weiß ich es nicht. Wäre mal interessant, was der Broker abrechnet.
CaptainDollarX
CaptainDollarX, 08.05.2024 15:46 Uhr
0

Hallo. Was ist, wenn ich die Aktie längerfristig habe und die Divi den EK bereits auf Null gesetzt hat. Ist die dann folgende Divi dann wirklich steuerfrei oder kann der EK steuerlich gesehen sogar ins Minus rutschen? Danke für eine Antwort.

Normalerweise wenn die Anschaffungskosten auf 0, die Einlagen komplett zurück gezahlt sind, müsste der Broker ganz normal Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausschüttung einbehalten ( IMHO )
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