Exela 2023 sachliches Forum WKN: A3DR72 ISIN: US30162V7064 Forum: Aktien User: Thoken88

Kommentare 3.151
bo7
bo7, 11.04.2023 20:12 Uhr
0
Einige haben geschrieben, dass es nicht mehr erlaubt wäre einen so hohen RS durchzuführen. Entspricht das der Wahrheit oder nur Gerüchte? Weiß es jemand?
SignorRossi
SignorRossi, 11.04.2023 17:56 Uhr
4
hoffe es gibt hier wirklich keine Störfeuer mehr , dann wird es sich ja zeigen wie hoch der Kurs bis zum RS gehen soll , also her mit den positiven News Exela 🍀
Darekkk
Darekkk, 11.04.2023 17:24 Uhr
3
Das sah ganz gut aus... Naja, mal schauen, was am Ende übrig bleibt.. Immer das gleiche...
P
Poker2..1, 11.04.2023 16:46 Uhr
0
Es steigt. Perfekt
P
Poker2..1, 11.04.2023 16:26 Uhr
0
, ein RS muss sich ja lohnen. Soll jetzt mal ordentlich ansteigen
s
spiel4bet, 11.04.2023 16:22 Uhr
0
Grün? Wird nicht mehr verwässert?
SignorRossi
SignorRossi, 11.04.2023 15:19 Uhr
1
nichts zu sehen https://www.dataroma.com/m/ins/ins.php?t=y2&am=0&sym=XELA&o=fd&d=d
s
spiel4bet, 11.04.2023 14:01 Uhr
0
Gab es irgendwelche Insidereinkäufe letzter Zeit?
DINWolf
DINWolf, 10.04.2023 22:14 Uhr
1

In dem o.g. Zusammenhang noch ein Interessanter Lebenslauf von Sanjeev KumarAssistant General Manager - Operations at Exela Technologies: https://www.linkedin.com/in/sanjeev-kumar-02087452?originalSubdomain=in

https://www.linkedin.com/posts/par-chadha-120226139_automation-cybersecurity-ai-activity-7051277391641387009-SB0Y?utm_source=share&utm_medium=member_ios
SignorRossi
SignorRossi, 10.04.2023 18:22 Uhr
1
Das Prinzip ist das gleiche , das Unternehmen wird fortgeführt , ansonsten wer hier noch tiefer in die Materie einsteigen möchte , bitte sehr 🍀
Voll_Horst
Voll_Horst, 10.04.2023 17:46 Uhr
0

Die Bedeutung des Going-Concern-Prinzips § 252 Abs. 1 im HGB regelt, dass das Vermögen und die Schulden Ihres Unternehmens grundsätzlich unter der Annahme zu bewerten sind, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Es sei denn, tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten würden das verhindern.

§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB gilt nur in DE, nehme an du meintest IAS 1.23, F.23 und den US-GAAP.
K
KingBudda, 10.04.2023 15:56 Uhr
0
Danke 👌🏻
SignorRossi
SignorRossi, 10.04.2023 15:48 Uhr
0
In den Jahren zum 31. Dezember 2022 und 2021 und in der anschließenden Übergangszeit bis zum 4. April 2023 gab es keine Meinungsverschiedenheiten im Sinne von Artikel 304(a)(1)(iv) der Regulation S-K und der damit verbundenen Anweisungen zwischen dem Unternehmen und KPMG in Bezug auf Rechnungslegungsgrundsätze oder -praktiken, die Offenlegung von Abschlüssen oder Prüfungsumfang oder -verfahren, deren Meinungsverschiedenheiten KPMG veranlasst hätten, in ihren Berichten darauf hinzuweisen, wenn sie nicht zur Zufriedenheit von KPMG gelöst worden wären. Darüber hinaus gab es in den Jahren zum 31. Dezember 2022 und 2021 und in der anschließenden Übergangszeit bis zum 4. April 2023 keine „meldepflichtigen Ereignisse“ im Sinne von Artikel 304(a)(1)(v) der Verordnung S-K, mit der Ausnahme, dass KPMG das Unternehmen in seinen Prüfungsberichten über die Wirksamkeit der internen Kontrolle des Unternehmens über die Finanzberichterstattung zum 31. Dezember 2022 und 2021 darauf hinwies und das Unternehmen dies auch in Teil II, Punkt 9A des Formulars 10-K des Unternehmens offenlegte für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 (eingereicht am 3. April 2023) und Formular 10-K/A für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 (eingereicht am 14. November 2022) (zusammen die „eingereichten 10-Ks“) , bestimmte wesentliche Schwächen in der internen Kontrolle des Unternehmens über die Finanzberichterstattung, deren detaillierte Beschreibungen in Teil II, Punkt 9A jedes der eingereichten 10-Ks enthalten sind, wobei diese Punkte hiermit durch Bezugnahme aufgenommen werden. Der Prüfungsausschuss des Board of Directors des Unternehmens führte Gespräche über diese wesentlichen Schwächen mit KPMG.
SignorRossi
SignorRossi, 10.04.2023 15:44 Uhr
0
Die Bedeutung des Going-Concern-Prinzips § 252 Abs. 1 im HGB regelt, dass das Vermögen und die Schulden Ihres Unternehmens grundsätzlich unter der Annahme zu bewerten sind, dass das Unternehmen fortgeführt wird. Es sei denn, tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten würden das verhindern.
SignorRossi
SignorRossi, 10.04.2023 15:38 Uhr
0

Heißt auf Deutsch?

das wohl alles nicht so rund zwischen den beiden lief ,siehe auch den verspäteten Jahresabschluss aber das ist nur meine persönliche Meinung , Erklärungen von andere Stelle kommen sicher noch 🍀
K
KingBudda, 10.04.2023 15:34 Uhr
0

Am 4. April 2023 teilte KPMG LLP („KPMG“), die unabhängige eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Exela Technologies, Inc. (das „Unternehmen“) dem Unternehmen mit, dass es beschlossen hat, sich nicht mehr für eine Wiederernennung als das Unternehmen zu bewerben unabhängige eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Unternehmens. KPMG bleibt jedoch die unabhängige eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Unternehmens, bis die Überprüfung des konsolidierten Zwischenabschlusses des Unternehmens und der Tochtergesellschaften zum und für den am 31. März 2023 endenden Zeitraum abgeschlossen ist. Wie unten beschrieben, die Entscheidung, nicht mehr zu bestehen zur Wiederernennung als unabhängige eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft ist nicht das Ergebnis einer Meinungsverschiedenheit mit KPMG.

Heißt auf Deutsch?
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