EUROPCAR MOBILITY GROUP WKN: A14U65 ISIN: FR0012789949 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Hallo alle zusammen! Also hier wird oft gefragt, gegen was geklagt werden sollte. Ich bin kein Jurist aber hier sind einige Anreize: 1) Misswirtschaft, Veruntreuung bei Europcar Nachdem 2020 bekannt wurde, dass VW Europcar übernehmen will, hat Europcar entschieden Anleihen in Aktien umzuwandeln um so die Schuldenlast zu mindern. Die Neuemission betrug etwa das 30fache der bestehenden Aktien: im Februar 2021 gab es ca. 160 Millionen Aktien, einen Monat später fast 5 Milliarden. Ob die extreme Verwässerung der Altanteile wirtschaftlich gerechtfertigt war, könnte vielleicht ein Wirtschaftsprüfer entscheiden. Aber, dass damit anteilig auch Stimmrechte vergeben wurden, gleicht einer Enteignung der Altaktionäre und ist aus meiner Sicht schwer zu rechtfertigen. 2) unzulässige Absprachen zwischen Europcar und VW Der Deal “Aktien für Anleihen” wurde in der Hauptversammlung abgesegnet. Aber ich vermute, dass VW schon damals seine Finger im Spiel hatte und den Anleihehaltern die Barabfindung in Aussicht gestellt hat. Die 44ct bzw. 50ct für die Barabfindung wurden wahrscheinlich so berechnet, dass die neuen Hauptaktionäre keine Verluste machen, denn die Gläubiger wollten sicherlich ihr Geld sehen und nicht spekulieren. Das würde auch erklären, dass jetzt 90% bei GMH zusammengekommen sind. 3) Marktpreismanipulation Durch das Angebot der Barabfindung in Zusammenhang mit dem SO-Ziel, war der Aktienkurs quasi durch GMH festgelegt: bei 49ct hätte jeder Investor zugeschlagen und für 52ct hätte keiner gekauft, wenn’s am Ende max. 51ct gibt. Das Resultat kann man am Aktienkurs seit August 2020 ablesen. So sieht kein Aktienkurs aus, der von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. 4) unzulässige, zweite Verlängerung des Angebotes In der Situation, die Europcar zusammen mit VW verursacht hat, blieb den Altaktionären nur eins: darauf zu spekulieren, dass GMH die 90% nicht zusammenbekommt. Aber da wurde das Angebot gleich zweimal verlängert: einmal im März und einmal im Juli. Ich bin der Meinung, dass die erneute Verlängerung des Angebots, nachdem bereits fast 88% erreicht wurden, rechtswidrig war. Ich verstehe auch nicht, warum die AMF dem zugestimmt hat.
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