EUROPCAR MOBILITY GROUP WKN: A14U65 ISIN: FR0012789949 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Kommentare 16.784
H
Heeler4,
07.07.2022 9:58 Uhr
1
Wir bekommen 0,513€ pro Aktie beim Squeeze-out.
1. Am 4. Juli 2022 gab die Autorité des marchés financiers bekannt, dass nach der Wiedereröffnung des von der Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts Green Mobility Holding S.A. initiierten öffentlichen Übernahmeangebots für die Aktien der Gesellschaft EUROPCAR MOBILITY GROUP die Gesellschaft Green Mobility Holding S.A. hält 4.686.853.284 Aktien der EUROPCAR MOBILITY GROUP, die die gleiche Anzahl von Stimmrechten repräsentieren, d. h. 93,44 % des Kapitals und mindestens 93,42 % der Stimmrechte dieser Gesellschaft1 (siehe D&I 222C1723 vom 4. Juli 2022). Mit Schreiben vom 4. Juli 2022 haben Bank of America Europe DAC (Zweigniederlassung in Frankreich) und BNP Paribas2, handelnd für die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts Green Mobility Holding S.A., die Autorité des marchés financiers über die Entscheidung der Grünen informiert Mobility Holding S.A. gemäß ihrer während des öffentlichen Kaufangebots geäußerten Absicht mit der Durchführung eines Squeeze-out in Bezug auf die nicht im Rahmen dieses öffentlichen Angebots angedienten Aktien der EUROPCAR MOBILITY GROUP zum Preis von 0,513 € pro EUROPCAR MOBILITY fortzufahren GRUPPE-Anteil auf der Grundlage von Artikel L. 433-4 II des Währungs- und Finanzgesetzbuchs und Artikel 237-3 I, 1° der Allgemeinen Vorschriften. Die in den Artikeln L. 433-4 II des Währungs- und Finanzgesetzbuches und 237-1 bis 237-3 der Allgemeinen Vorschriften festgelegten Bedingungen sind erfüllt: - die 320.139.678 Aktien der EUROPCAR MOBILITY GROUP, die nicht von Minderheitsaktionären zum Angebot eingereicht wurden – ausgenommen (i) die 94.796 erworbenen Gratisaktien, die sich in der Haltefrist befinden und die Gegenstand von Zusagen sind4, und (ii) die 8.552.323 eigenen Aktien, die von der EUROPCAR MOBILITY GROUP gehalten werden - repräsentiert am Ende des Angebotsabschlusses 6,38 % der das Kapital und höchstens 6,40 % der Stimmrechte dieser Gesellschaft1; 1 Auf der Grundlage eines Kapitals, das aus 5.015.640.081 Aktien besteht, die höchstens 5.016.762.718 Stimmrechten entsprechen, gemäß Artikel 223-11 Absatz 2 der allgemeinen Vorschriften (wobei präzisiert wird, dass das Unternehmen EUROPCAR MOBILITY GROUP 8.552.323 Aktien besitzt, was 0,17 % der dessen Hauptstadt). 2 Nur BNP Paribas garantiert den Inhalt und die Unwiderruflichkeit der Zusagen des Initiators im Rahmen des Angebots. 3 Es wird präzisiert, dass das Übernahmeangebot zu einem Preis von 0,50 € je Aktie der EUROPCAR MOBILITY GROUP abgegeben wurde, zu dem ein zusätzlicher Preis von 0,01 € aufgrund der Verletzung von 90 % des Kapitals durch den Initiator hinzukommt Stimmrechte des Unternehmens EUROPCAR MOBILITY GROUP (siehe insbesondere Informationsvermerk des Unternehmens Green Mobility Holding S.A., das das AMF-Visum Nr. 21-499 vom 23. November 2021 und D&I 221C3238 vom 23. November 2021 erhalten hat). 4 Aufbewahrungsfrist, die sich aus den Bestimmungen von Artikel L. 225-197-1 des Handelsgesetzbuchs ergibt (siehe insbesondere D&I 221C3238
Der Squeeze-out beinhaltet die im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vorgeschlagene Barabfindung, d. h. 0,51 € je Aktie der EUROPCAR MOBILITY GROUP3; - das vorangegangene Übernahmeangebot unter die Bestimmungen der Artikel 232-1 ff. des Allgemeinen Reglements fiel (normales Verfahren). Folglich wird der Squeeze-out am 13. Juli 2022 zu einem Preis von 0,51 € je Aktie nach Abzug aller Kosten stattfinden und sich auf 320.139.678 Aktien der EUROPCAR MOBILITY GROUP beziehen, was 6,38 % des Kapitals und höchstens 6,40 % der Stimmrechte entspricht Rechte dieses Unternehmens1. Euronext Paris wird den detaillierten Zeitplan für die Durchführung des Squeeze-out und das Datum des Delistings der Aktien der EUROPCAR MOBILITY GROUP von der Euronext Paris veröffentlichen. 2. Die Aussetzung der Notierung der Aktien der EUROPCAR MOBILITY GROUP wird bis zur Durchführung des Squeeze-out aufrechterhalten.
W
Winner80,
07.07.2022 9:30 Uhr
2
Jetzt mal ehrlich Leute, wogegen wollen wir denn klagen? Ich würde es ja verstehen wenn VW 90,1% erreicht hätte, aber bei dem Ergebnis müssen wir doch nicht erwarten dass wir erfolgreich sein werden. Wir müssen uns leider damit abfinden, auch wenn es traurig ist, da jeder sich viel mehr erhofft hatte…
B
Bubatschka,
07.07.2022 9:14 Uhr
0
Wäre auch dabei👍🏼
M
Maxtrix,
07.07.2022 8:22 Uhr
0
Ich habe "nur" 5000 Anteile, aber schließe mich gern einer Sammelklage mit an
C
Carlo91,
07.07.2022 8:03 Uhr
0
Ich schließe mich natürlich auch mit meinen Anteilen der Sammelklage an 👍
Kurzvorknapp,
07.07.2022 6:20 Uhr
0
Bei dem Resplit von Amazon wurde mir das Depot genauso angezeigt:
Kurzvorknapp,
06.07.2022 22:16 Uhr
0
Bei Trade Republic tut sich was. Die Höhe des Einsatzes bei EC wird mir als heutigen Gewinn angezeigt.
E
Eihpos01,
06.07.2022 21:44 Uhr
0
Hallo zusammen, ich möchte mich gern einer Sammelklage anschließen 👍
C
Chapuisat,
06.07.2022 21:43 Uhr
0
Die Liste der Leute, die an einer Klage interessiert sind, wird länger und länger.
👍🏼
f
frankynostra,
06.07.2022 21:02 Uhr
0
Bin auch dabei. Geht gar nicht, was VW hier macht.
Ephesus,
06.07.2022 20:24 Uhr
0
Hallo zusammen, Bei Sammelklage bin ich auch dabei. Einfach nervt mich VW :) bleibe bis zum Ende drin
c
chillivanilli030,
06.07.2022 16:53 Uhr
0
Eine weitere Besonderheit, die das Aktiengesetz nicht kennt, stellt die unwiderlegbare Angemessenheitsvermutung dar, deren Verfassungskonformität das BVerfG7 im Jahr 2012 bestätigt hat. Danach gilt die Gegenleistung im Rahmen des Angebots als angemessen, wenn der Bieter Aktien i.H.v. mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Die Annahmequote ist jedoch für Stamm- und Vorzugsaktien getrennt zu ermitteln (§ 39a Abs. 3 WpÜG), sodass die Angemessenheitsvermutung nur für die jeweilige Aktiengattung gilt. Dabei ist zu beachten, dass Aktienübertragungen im Rahmen von Kaufverträgen oder gesonderten Vereinbarungen nicht vom Angebot erfasst werden und daher bei der Berechnung der 90 %-Erfolgsschwelle nicht berücksichtigt werden dürfen.8
Beispiel zur Voraussetzung der Angemessenheitsvermutung
Bezogen auf das obige Beispiel wird nun angenommen, dass der Bieter, der zuvor keine Anteile an der Zielgesellschaft hielt, 90 % des Grundkapitals vom Hauptaktionär im Zuge einer separaten Vereinbarung, die vom formellen Angebot nicht betroffen ist, erworben hat. Um die für die Angemessenheitsvermutung notwendige Erfolgsschwelle von 90 % zu erreichen, müssten jetzt mindestens 9 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals (90 % von 10 %) erworben werden. Der Bieter würde in diesem Fall insgesamt 99 % der Anteile besitzen. Verpflichtet sich der Hauptaktionär dagegen, seine Aktien im Rahmen des Angebots zu veräußern, dann ist die Angemessenheitsvermutung bereits bei einem Erwerb von 90 % des Grundkapitals erfüllt.
T
TheBeagle,
06.07.2022 16:24 Uhr
0
Hier stellt sich für mich ergänzend die Frage: Welche Besonderheiten gibt es im französischen Recht hierzu?
Und googelt mal den Begriff: unwiderlegbaren Angemessenheitsvermutung.
90% stimmt, aber da gibt es auch noch Feinheiten wie er an die Aktien gekommen ist. Es gelten dann wohl nur angediente Aktien. Aktien die man z. B. vom Hauptaktionär gekauft hat zählen nicht zu den 90%. Stellt sich die Frage, ob die 67% die sie von Anfang hatten zu den 90% mitzählen, oder nur der Gap von 33% und davon 90%? Einfach mal googeln.
G
GKellner,
06.07.2022 16:11 Uhr
1
Hier noch der entsprechende Paragraph nach deutschem Recht:
"(3) Die Art der Abfindung hat der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. Eine Geldleistung ist stets wahlweise anzubieten. Die im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Die Annahmequote ist für stimmberechtigte Aktien und stimmrechtslose Aktien getrennt zu ermitteln."
https://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__39a.html
Ob man den Paragraphen vorm BVerfG zu Fall bringt, ist schwer abzuschätzen.
Dürfte dann aber noch länger dauern.
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