Drei Kräfte kommen zusammen
Warum dies die wichtigste Kupfer-Story des Jahres 2024 sein könnte
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EUROPCAR MOBILITY GROUP WKN: A14U65 ISIN: FR0012789949 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 16.784
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whezo, 22.06.2022 14:57 Uhr
1
Ich mein, hier wird immer suggeriert, dass der Kurs steigen müsste. Aber das tut er doch nur, wenn jemand bereit ist mehr als 50Ct. für eine Aktie auszugeben, oder nicht? Ich persönlich würde das auch nicht tun, solange die SO - Option noch am Tisch liegt. Warum auch. Ich meine, wenn Instis oder VW so langsam die Aktien im Beeich von 49Ct. und 50Ct. einsammeln, ändert sich doch der Kurs nicht zwingend, oder?
w
whezo, 22.06.2022 14:53 Uhr
0
Wie genau meint ihr das manipuliert wird?
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Lost_in_Space70, 22.06.2022 14:47 Uhr
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Dass hier manipuliert wird liegt auf der Hand. Dazu muss man nicht mal ein Hauptschulabschluss haben!
L
Lost_in_Space70, 22.06.2022 14:47 Uhr
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Ich wäre bei einer Klage sofort dabei.
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Lost_in_Space70, 22.06.2022 14:46 Uhr
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Ich sage es nur sehr ungern: es stinkt zum Himmel.
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miketyson, 22.06.2022 14:23 Uhr
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Aber wie gesagt mal abwarten
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miketyson, 22.06.2022 14:22 Uhr
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Am besten tun wir uns dann zusammen und reichen eine sammelklage ein. Ich meinerseits wäre sofort dabei
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chillivanilli030, 22.06.2022 14:00 Uhr
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Grundsätzlich sollte man die nächsten Tage abwarten und gucken was passiert. Sollte es nur halbwegs stinken, würde ich für meinen Fall einen Rechtsanwalt beauftragen und schon erste Fragen stellen lassen. Dieser sagte mir bereits im Vorfeld eine Anzeige bei der BAFIN, der Justiz und den entsprechenden französischen Behörden, dürfte nie Schaden um dem ganzen noch ein bisschen mehr auf den Zahn zu fühlen. Da dürfte sich eine Menge an Ab- und Zuläufen rekonstruieren lassen. Aber wie gesagt, erst einmal abwarten. Das VW und Co. öfter mal nicht fair oder gar legal arbeitet wissen wir ja nicht erst seit Dieselgate
U
Union1966, 22.06.2022 13:42 Uhr
0
Einen entscheidenen Unterschied gibt es schon: Beim Squeeze Out ist die Aktie nicht mehr handelbar, weil einer alle hat. Das Unternehmen ist trotzdem noch an Börse. Beim Delisting wird das Unternehmen von der Börse genommen. Durch den SO kann man das Delisting behördlich veranlassen (zumindest in Deutschland).
G
GKellner, 22.06.2022 13:15 Uhr
0

Wenn kein SO erreicht wird, sehe ich persönlich auch das Delisting als das wahrscheinlichste Szenario. Aber dazu braucht es in der Regel ein erneutes Angebot. In der Regel wird hierfür der volumenabhängige Durschnittspreis je Aktie der letzten drei Monate hergenommen. Gut, dann kämen wir quasi auch bei den 50Ct. raus. Also auch dann hätten wir kein froßes Risiko m. M. n. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass sich die Instis deswegen so positionieren, da sie hier auf ein höheres Angebot spekulieren. Es wäre auch noch zu hinterfragen, ob der Kurs die letzten Monate manipulativ auf dem Level gehalten wurde. Dann nämlich müsste das Delisting Angebot anhand einer Firmenbewertung vorgenommen werden. Ich würde mal behaupten, das dürte dann wesentlich höher liegen. Ich glaube nicht das sich UBS und Konsorten hier mit 50Ct. Abfindung zufrieden geben würden. Hier noch ein interessanter Artikel bei der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html

Ein Squeeze Out ist nichts anderes als ein Delisting. Dafür braucht VW dann aber 95%, an die muss man erstmal rankommen. Und nein, der Kurs für EC dürfte zur Zeoit deutlich höher liegen, eben durch das VW Angebot, als es der Markt eigentlich hergibt. Der Ukraine-JKrieg ging ja komplett am Kurs vorbei.
s
speculator, 22.06.2022 12:46 Uhr
0

Eigentlich bekommt man das vom Broker. Entweder per Mail oder per Post

Dankeschön,weil ich bis jetzt nichts hatte
w
whezo, 22.06.2022 12:33 Uhr
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Absatz: "Unternehmensbewertung bei Marktmissbrauch Wenn es vor dem Abfindungsangebot bestimmte marktmissbräuchliche Handlungen gab, wird der Mindestpreis hingegen anhand einer Unternehmensbewertung ermittelt. § 39 Absatz 3 BörsG n.F. nennt zum einen den Fall, dass die Zielgesellschaft in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot eine Ad-hoc-Mitteilung unter-lassen hat oder in einer solchen falsche Informationen verbreitet hat. Zum anderen führen auch Marktmanipulationen nach § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in den sechs Monaten vor dem Abfindungsangebot dazu, dass der Sechs-Monats-Durchschnittskurs nicht als zuverlässiger Maßstab für eine Abfindung dienen kann. Für die Unternehmensbewertung gelten die allgemeinen Grundsätze, wie sie beispielsweise das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) aufstellt."
w
whezo, 22.06.2022 12:32 Uhr
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Wenn kein SO erreicht wird, sehe ich persönlich auch das Delisting als das wahrscheinlichste Szenario. Aber dazu braucht es in der Regel ein erneutes Angebot. In der Regel wird hierfür der volumenabhängige Durschnittspreis je Aktie der letzten drei Monate hergenommen. Gut, dann kämen wir quasi auch bei den 50Ct. raus. Also auch dann hätten wir kein froßes Risiko m. M. n. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass sich die Instis deswegen so positionieren, da sie hier auf ein höheres Angebot spekulieren. Es wäre auch noch zu hinterfragen, ob der Kurs die letzten Monate manipulativ auf dem Level gehalten wurde. Dann nämlich müsste das Delisting Angebot anhand einer Firmenbewertung vorgenommen werden. Ich würde mal behaupten, das dürte dann wesentlich höher liegen. Ich glaube nicht das sich UBS und Konsorten hier mit 50Ct. Abfindung zufrieden geben würden. Hier noch ein interessanter Artikel bei der BaFin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2016/fa_bj_1601_delisting.html
L
Lost_in_Space70, 22.06.2022 12:13 Uhr
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Eigentlich bekommt man das vom Broker. Entweder per Mail oder per Post
s
speculator, 22.06.2022 11:17 Uhr
0
Bekommt man eigentlich das Angebot von VW per Post oder einfach von Depot Anbieter als E-Mail?
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