EUROPCAR MOBILITY GROUP WKN: A14U65 ISIN: FR0012789949 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 16.784
One.Two
One.Two, 06.07.2022 15:58 Uhr
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@ the Beagle, habe nichts konkretes gefunden nur ein kurzen Auszug, wie es jetzt abläuft? Bekommen wir auch die 0,51 cennt auch wenn wir nicht zugestimmt haben oder weniger oder ist das Geld weg?

Scroll mal bisschen hoch, ist heute besprochen worden.
G
GKellner, 06.07.2022 15:59 Uhr
2
Vorsicht bei den hier referenzierte Artikeln bzgl. SqueezeOut, Abfindungen und Spruchverfahren. Die gehen von dem Fall aus, dass ein Unternehmen nach und nach sich die 95% sichert, dann gutachterlich eine Abfindung bestimmt und damit in den SqueezeOut geht. Dass so ein Gutachten nicht ganz im Sinne der verbleibenden Aktionäre ist, und es dementsprechend zu Nachzahlungen kommen kann, wundert mich nicht. Wir haben hier aber den etwas selteneren Fall, dass der SO im Rahmen einer Übernahme erfolgt. Dafür sind zum einen nur 90% Aktienbesitz notwendig, zum anderen gibt es kein gutachterlich bestimmten Abfindungswert. Das Angebot 50/51 Cent hat VW unterbreitet und hat damit über 90% der Aktien eingesammelt. Somit wurde das Angebot von den Andienenden als "marktüblich" oder "passend" eingestuft. Die Höhe der Abfindung wird damit quasi direkt von der großen Mehrheit der Aktionäre festgeelegt und bestätigt. Damit dürfte die Juristerei in Bezug auf Abfindungshöhe nicht viel erreichen können - das Spruchverfahren würde enden mit "93,4% haben die Abfindungshöhe bestätigt." Das Potential was man persönlich sieht, ob mittel- oder langffristig, spielt dabei keine Rolle. VW hat das aktienrechtliche Ziel SO angekündigt, von Anfang an, und auch hinreichend über die Pläne mit EC bzw. GMH informiert. Das war also offensichtlich nicht Motivation genug für die Mehrheit der Aktionäre, investiert zu bleiben. Man müsste dann VW bzw. der Aufsichtsbehörde schon Verfahrensfehler oder Verstöße gegen die Informationspflichten nachweisen.
J
Johndeil, 06.07.2022 16:00 Uhr
0
Weg ist das Geld nicht. 0,5€ / Anteil gibt es. Mit dem 0,01€ bin ich mir nicht ganz sicher, da ich die zwei Schreiben nicht mehr habe. Dort sollte man Wortwörtlich nachlesen, ob es nur für die abgediente Aktien gilt.
G
GKellner, 06.07.2022 16:11 Uhr
1
Hier noch der entsprechende Paragraph nach deutschem Recht: "(3) Die Art der Abfindung hat der Gegenleistung des Übernahme- oder Pflichtangebots zu entsprechen. Eine Geldleistung ist stets wahlweise anzubieten. Die im Rahmen des Übernahme- oder Pflichtangebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 Prozent des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Die Annahmequote ist für stimmberechtigte Aktien und stimmrechtslose Aktien getrennt zu ermitteln." https://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__39a.html Ob man den Paragraphen vorm BVerfG zu Fall bringt, ist schwer abzuschätzen. Dürfte dann aber noch länger dauern.
T
TheBeagle, 06.07.2022 16:24 Uhr
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Hier stellt sich für mich ergänzend die Frage: Welche Besonderheiten gibt es im französischen Recht hierzu? Und googelt mal den Begriff: unwiderlegbaren Angemessenheitsvermutung. 90% stimmt, aber da gibt es auch noch Feinheiten wie er an die Aktien gekommen ist. Es gelten dann wohl nur angediente Aktien. Aktien die man z. B. vom Hauptaktionär gekauft hat zählen nicht zu den 90%. Stellt sich die Frage, ob die 67% die sie von Anfang hatten zu den 90% mitzählen, oder nur der Gap von 33% und davon 90%? Einfach mal googeln.
P
Pico1980, 06.07.2022 15:54 Uhr
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@ the Beagle, habe nichts konkretes gefunden nur ein kurzen Auszug, wie es jetzt abläuft? Bekommen wir auch die 0,51 cennt auch wenn wir nicht zugestimmt haben oder weniger oder ist das Geld weg?
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Chapuisat, 06.07.2022 15:51 Uhr
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Aus der schweiz?

Nicht ganz. 😉 Aus Dortmund!
m
miketyson, 06.07.2022 15:49 Uhr
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Ich bin ebenfalls an einer Klage interessiert. Vergesst mich also bitte nicht.

Aus der schweiz?
m
miketyson, 06.07.2022 15:31 Uhr
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@rudifin wie kann man dich privat anschreiben?Ich und meine freunde möchten auch dabei sein
r
ricoleo, 06.07.2022 15:17 Uhr
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Da hat man ja mal die Aktionäre kräftig verarscht ! Bin bei 0,37 € eingestiegen und hatte mir weitaus mehr davon versprochen , wie wahrscheinlich alle die diese Aktie gekauft haben....
C
Chris09, 06.07.2022 15:12 Uhr
1
Servus👋 Also auch mal von mir Danke an alle hier im Forum produktiv mitgewirkt haben👍👍 Denke auch das wir das ganze anfechten könnten und wäre natürlich auch dabei!!!✅
T
TheBeagle, 06.07.2022 14:09 Uhr
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@alle: erstmal ganz ruhig mit dem klagen. Ein alter Lehrer von mir hat mal gesagt: gugge, denke, schaffe. Das sollte hier auch passieren in der Reihenfolge. Nur als Gedankenanstoss: Es ist ja eine französische Firma, vielleicht laufen dort auch schon Überlegungen zu klagen.
T
TheBeagle, 06.07.2022 14:06 Uhr
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@pico einfach mal hochscrollen.
P
Pico1980, 06.07.2022 14:01 Uhr
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Kurze Frage: habe das Angebot nicht angenommen. Bekommt man dann trotzdem 0,51cent oder ist das Geld weg? Kann sein dass es hier schon geschrieben wurde. Oder wird das Geld dann irgendwann gutgeschrieben?
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Chapuisat, 06.07.2022 13:54 Uhr
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Ich bin ebenfalls an einer Klage interessiert. Vergesst mich also bitte nicht.
c
chillivanilli030, 06.07.2022 13:48 Uhr
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Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE München Grünwald bitte googeln und selbst ein Bild machen.
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