ENCAVIS WKN: 609500 ISIN: DE0006095003 Kürzel: ECV Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Gibt es schon neuere Informationen über ein delisting? Ich konnte nichts genaues finden. Weiß jemand ob man garantiert die 17,50 Euro dann bekommt ? Ich habe dieses hier gefunden... Aber ist ja auch nicht klar ob das so passieren wird... Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt fusionskontrollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Freigaben. Der Abschluss der Transaktion wird für das vierte Quartal 2024 erwartet. Die Investoren können die Aktien der verbliebenen Aktionäre zwangseinziehen und müssen dafür eine Entschädigung von wahrscheinlich 17,50 Euro je Aktie zahlen – das entspricht dem Preis des Übernahmeangebots.
Kleine Frage leider gab es ein Problem bei meiner e-mail und ich habe dadurch das Angebot „nicht angenommen“ von der Elbe Bidco. Geht das im Nachhinein noch oder ist das letzte Angebot dann erst beim Delisting ? Verkaufen kann ich sie ja jeder Zeit. Wollte aber schon 17,50 haben 😅
Kurzes Update zu den Angebotsbedingungen: Es sind bereits die in Ziffer 12.1.5 (Mindestannahmeschwelle), Ziffer 12.1.6 (Keine Insolvenz, keine Auflösung), Ziffer 12.1.7. (Keine Dividende, kein Aktienrückkauf, keine Kapitalmaßnahmen), Ziffer 12.1.8. (Kein Verbot des Angebots) und Ziffer 12.1.9. (Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen eingetreten. Außerdem sind Ziffern 12.1.2 (i) und (ii) (fusionskontrollrechtliche Freigabe Österreich und Deutschland in Bezug auf den Co-Investor) und 12.1.3 (i) (außenwirtschaftskontrollrechtliche Freigabe Deutschland) eingetreten. Das Übernahmeangebot steht damit nur noch unter den in Ziffern 12.1.1, 12.1.3 (ii) bis (vii) und 12.1.4 der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Das bedeutet konkret, dass noch die Europäische Kommission und die CMA (das ist die Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs) zustimmen müssen (12.1.1), dass die außenwirtschaftskontrollrechtlichen Freigaben von Österreich, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien und Schweden noch ausstehen (12.1.3 (ii) bis (vii)), und dass die BaFin noch zustimmen muss (12.1.4).
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