DEUTSCHE WOHNEN WKN: A0HN5C ISIN: DE000A0HN5C6 Kürzel: DWNI Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
23,23 EUR
-1,69 %-0,40
6. Nov, 20:34:23 Uhr,
Quotrix Düsseldorf
Kommentare 1.319
Mantamaxx,
01.09.2020 17:16 Uhr
0
45 ✔️
F
FreiLenkerBruns,
01.09.2020 12:48 Uhr
0
LG aus Braunschweig
F
FreiLenkerBruns,
01.09.2020 12:48 Uhr
0
mehr an die fachexperten unter euch noch mal die Anfrage.
kurz vor der HV gab es Ausschläge in Richtung ein 51€
war das eventuell eine vorweggenommene Partizipation bzw ein kursangebot von vonovia oder eher Aktien Austausch unter den großen beteiligen wie blackrock.
Was meint ihr
F
FreiLenkerBruns,
01.09.2020 12:46 Uhr
0
hallo Gemeinde ,n
eues Allzeithoch bei Deutsche wohnen das hört sich doch super an neubauprojekte Potsdam Dresden und so weiter konzentrierung auf luxussegment...
Und so weiter
Und so weiter
Mantamaxx,
01.09.2020 11:41 Uhr
0
https://www.boersennews.de/nachrichten/artikel/analyse-flash--goldman-senkt-deutsche-wohnen-auf--sell----ziel-37-20-euro/2504515/
M
Molasar,
26.08.2020 21:36 Uhr
0
Auf zur 45
Mantamaxx,
20.08.2020 18:48 Uhr
0
LONDON (dpa-AFX Broker) - Die britische Investmentbank Barclays hat das Kursziel für Deutsche Wohnen von 30,00 auf 37,00 Euro angehoben, aber die Einstufung auf "Underweight" belassen. Das neue Kursziel resultiere aus einer aktualisierten Schätzung des Nettovermögenswertes, schrieb Analyst Sander Bunck in einer am Donnerstag vorliegenden Studie des Instituts. Die höchsten Mieten und die niedrigsten Renditen machten die Aktie des Immobilienkonzerns im Branchenvergleich aber unattraktiv./mf/edh
Mantamaxx,
16.08.2020 21:07 Uhr
0
Berlin/Potsdam (dpa) - Der Rückstand beim Wohnungsbau kann nach Ansicht der Wohnungswirtschaft mit schnellerer Planung und begrenzten Grundstückskosten behoben werden.
«Das Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz muss endlich kommen», sagte der Sprecher des Buundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Andreas Schichel. Außerdem dürften die Kommunen die Grundstücke nicht nach Höchstpreisen abgeben.
Der Wohnungsneubau in Deutschland reiche immer noch nicht aus, weil die Voraussetzungen schlecht seien. «Für das laufende Jahr kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise deutlich erschwerend hinzu.» Die große Koalition hatte vereinbart, ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen.
Im Norden Potsdams ist auf einem alten Kasernengelände bis 2038 ein Wohngebiet für bis zu 10.000 Menschen geplant. Das Projekt im Staddteil Krampnitz ist längst nicht das einzige, das in Deutschland in Planung oder schon im Bau ist.
In Berlin soll bis 2030 unter anderem die Siemensstadt 2.0 entstehen - mit 3000 Wohnungen. In Frankfurt am Main wird die ehemalige Bürostadt Niederrad zum Lyoner Quartier mit Wohngebäuden umgewandelt, geplant sind bis zu 4000 Wohnungen für rund 10.000 Menschen. München baut in Freiham einen neuen Stadtteil, in dem mehr als 25.000 Menschen leben und fast 15.000 arbeiten sollen. In Mannheim entsteht in einer früheren US-Wohnsiedlung der neue Stadtteil Franklin - bis 2025 sollen rund 9000 Menschen dort wenige Kilometer nahe der Innenstadt Platz finden.
«Insgesamt reicht der Wohnungsneubau in Deutschland immer noch nicht aus», sagt Andreas Schichel, Sprecher der Wohnungswirtschaft in Deutschland. Während 320.000 neue Wohnungen pro Jahr gebraucht würden, wurden 2019 insgesamt 293.000 neue Wohnungen fertig. Bei Mietwohnungen seien statt benötigter 140.000 preisgünstiger Wohnungen weniger als 78.000 fertiggestellt worden. Und nur 25.600 neue Sozialwohnungen seien im vergangenen Jahr gebaut worden. Die Gründe dafür sind aus Sicht der Wirtschaft «langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, zu wenig und zu teures Bauland, steigende Baukosten und zu geringe Baukapazitäten».
Ein Sprecher des Bauministeriums betonte, Bauen und Wohnen gehöre zu den Schwerpunkten der Bundesregierung. «Mit der Wohnraumoffensive haben wir ein historisch beispielloses Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das bereits deutlich Wirkung zeigt. Die Baugenehmigungen steigen, die Baufertigstellungen auch.» Er verwies zudem auf das das Baulandmobilisierungsgesetz: «Hier passen wir viele Stellschrauben an, die es Kommunen erleichtern, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.»
© dpa-infocom, dpa:200816-99-186795/3
Mantamaxx,
13.08.2020 8:09 Uhr
0
BERLIN (dpa-AFX) - Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat auch im ersten Halbjahr von steigenden Mieten profitiert. Die Vertragsmieten legten um 2,6 Prozent auf 421,8 Millionen Euro zu, wie das MDax-Unternehmen am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Mieten stiegen im Schnitt um 2,7 Prozent auf 6,93 Euro je Quadratmeter. Der operative Gewinn (Funds from Operations 1, kurz FFO1) ging aber etwa wegen höherer Zinsaufwendungen um 1,8 Prozent auf 282,9 Millionen Euro zurück.
Im laufenden Jahr erwartet der Konkurrent von Vonovia , LEG Immobilien und TAG Immobilien aufgrund des erst kürzlich in Kraft getretenen Mietendeckels in Berlin weiterhin einen operativen Gewinn etwa auf dem Niveau des Vorjahres./mne/jha/
Mantamaxx,
11.08.2020 21:50 Uhr
0
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbrummen. Vor einer Mieterhöhung müsse der Anteil herausgerechnet werden, der der Instandhaltung dient, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Sonst würde dem Vermieter die Möglichkeit eröffnet, ohnehin in naher Zukunft anfallende Kosten "durch geschicktes Vorgehen, namentlich durch Vornahme der Modernisierung kurz vor "Fälligkeit" der Erhaltungsmaßnahmen, auf den Mieter abzuwälzen". (Az. VIII ZR 81/19)
Zur Instandhaltung zählen alle Arbeiten, die notwendig sind, damit die Wohnung oder das Haus in ordentlichem, bewohnbaren Zustand bleibt. Der Vermieter ist dazu verpflichtet und muss die Kosten selbst tragen. Anders bei der Modernisierung: Diese Arbeiten sorgen für eine echte Verbesserung. Der Vermieter darf die Kosten deshalb bis zu einer bestimmten Grenze auf die Miete aufschlagen.
Geklagt hatte eine Frau aus Düsseldorf, die für ihre Wohnung bisher gut 300 Euro Miete zahlte. 2016 wurde das Haus gründlich auf Vordermann gebracht. Unter anderem ließ der Eigentümer die ungefähr 60 Jahre alte Wohnungstür der Klägerin und mehrere ebenso alte Haustüren, Treppenhausfenster und Briefkästen austauschen. Danach flatterten der Frau binnen eines Jahres gleich zwei Mieterhöhungen ins Haus: einmal um rund 190 Euro, einmal um gut 240 Euro.
Zum Teil hatte diese Erhöhungen schon das Landgericht Düsseldorf gekippt. Den Austausch der alten Fenster, Türen und Briefkästen ließen die Richter aber als Modernisierung durchgehen - die Klägerin habe nicht dargelegt, dass Mängel eine Instandsetzung erfordert hätten. Der BGH verhindert nun die ungekürzte Umlage der Kosten. Nach sechs Jahrzehnten sei die Lebensdauer der Bauteile "bereits zu einem sehr großen Teil abgelaufen". Das müsse berücksichtigt werden.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte das Urteil. "Diese Klarstellung aus Karlsruhe ist erfreulich und führt zu finanzieller Entlastung der Mieterinnen und Mieter", sagte Präsident Lukas Siebenkotten am Dienstag. Bislang hätten die Mieter alle Kosten tragen müssen, solange nichts defekt war. Dieser Praxis sei nun ein Ende gesetzt./sem/DP/men
Mantamaxx,
09.08.2020 19:41 Uhr
0
Donnerstag Q2 Zahlen
Dollarmany,
07.08.2020 20:32 Uhr
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Ja mach
L
LoungeBar,
07.08.2020 14:35 Uhr
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bei: DE000TT2DY75 einsteigen? netter call, oder?
Dollarmany,
05.08.2020 18:35 Uhr
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Läuft heut endlich mal
Mantamaxx,
05.08.2020 16:00 Uhr
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Warburg hebt Ziel für Deutsche Wohnen auf 48,60 Euro - 'Buy'
um 12:15:38 Uhr
HAMBURG (dpa-AFX Analyser) - Das Analysehaus Warburg Research hat das Kursziel für Deutsche Wohnen von 47,40 auf 48,60 Euro angehoben und die Einstufung auf "Buy" belassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Berliner Mietendeckel verfassungswidrig sei, habe sich weiter erhöht, schrieb Analyst Simon Stippig in einer am Mittwoch vorliegenden Studie. Dafür spreche einerseits auch das Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofes gegen das Volksbegehren "Mietenstopp"./mf/misVeröffentlichung der Original-Studie: 05.08.2020 / 08:15 / MESZErstmalige Weitergabe der Original-Studie: Datum in Studie nicht angegeben / Uhrzeit in Studie nicht angegeben / Zeitzone in Studie nicht angegeben Hinweis: Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 85 Abs. 1 WpHG, Art. 20 VO (EU) 596/2014 für das genannte Analysten-Haus finden Sie unter http://web.dpa-afx.de/offenlegungspflicht/offenlegungs_pflicht.html.
DEMMY,
05.08.2020 15:55 Uhr
0
Wow das macht Spaß 😏🤘
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