DEUTSCHE BANK WKN: 514000 ISIN: DE0005140008 Kürzel: DBK Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Interessant auch zum Ablauf: "...Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut (der "Broker") im Auftrag der DB AG jedoch unabhängig von der DB AG im Sinne des Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ("DelVO") durchgeführt. Der Broker wird seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig von der DB AG treffen. Das Recht der DB AG, dem Broker den Auftrag zu entziehen, bleibt unberührt, und der Aktienrückkauf kann jederzeit gemäß den zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen beendet, unterbrochen oder fortgeführt werden."..."Der Broker ist incentiviert, die Aktien zu Kursen zu kaufen, die niedriger sind als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien während der Zeit des Aktienrückkaufs, so dass der Broker die Käufe für die DB AG so günstig wie möglich ausführen wird. Alle Käufe werden auf der elektronischen Handelsplattform der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und gemäß den Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung ausgeführt. Mithin darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten." ..."im Übrigen ist der Broker verpflichtet, die geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DelVO, sowie alle anderen einschlägigen Bestimmungen einzuhalten. Gemäß Art. 3 DelVO dürfen, unter anderem, Aktien der DB AG nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus dürfen an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen an den 20 Handelstagen vor dem jeweiligen Kauftermin.
Also, gekauft wird nur auf XETRA, von einem externen Broker (Compliance-Gründe). Der Broker wird den Kauf NICHT linear durchführen, sondern MEHR Aktien kaufen, wenn der volumengewichtete Durchschnittskurs während des ARP unterschritten wird (finde ich sehr vernünftig, in fallende Kurse hinein verstärkt zu kaufen).
Interessant auch zum Ablauf: "...Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut (der "Broker") im Auftrag der DB AG jedoch unabhängig von der DB AG im Sinne des Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ("DelVO") durchgeführt. Der Broker wird seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig von der DB AG treffen. Das Recht der DB AG, dem Broker den Auftrag zu entziehen, bleibt unberührt, und der Aktienrückkauf kann jederzeit gemäß den zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen beendet, unterbrochen oder fortgeführt werden."..."Der Broker ist incentiviert, die Aktien zu Kursen zu kaufen, die niedriger sind als der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien während der Zeit des Aktienrückkaufs, so dass der Broker die Käufe für die DB AG so günstig wie möglich ausführen wird. Alle Käufe werden auf der elektronischen Handelsplattform der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und gemäß den Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung ausgeführt. Mithin darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten." ..."im Übrigen ist der Broker verpflichtet, die geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DelVO, sowie alle anderen einschlägigen Bestimmungen einzuhalten. Gemäß Art. 3 DelVO dürfen, unter anderem, Aktien der DB AG nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus dürfen an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen an den 20 Handelstagen vor dem jeweiligen Kauftermin.
"...am 25. Juli 2023 beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 25. Juli 2023 angekündigte Aktienrückkauf (im Folgenden "Aktienrückkauf") startet am 2. August 2023 und endet spätestens am 21. Dezember 2023 (vorbehaltlich des Fortdauerns der behördlichen Genehmigung). Im Rahmen des Aktienrückkaufs werden Aktien der DB AG (ISIN: DE0005140008) im Wert von bis zu EUR 450 Millionen (ohne Erwerbsnebenkosten) aber nicht mehr als 90 Millionen Aktien erworben."
In der Serie "Better call Saul" ist das Klage-Dilemma schön rüber gebracht - dort wird der Betreiber eines Altenheims erfolgreich verklagt macht ein lukratives Vergleichsangebot für die klagenden Altenheimbewohner. Die Anwälte sind sich sicher, dass sie auf Grund der Faktenlage aber deutlich mehr rausholen können (mit dann natürlich deutlich mehr Boni für sie), das würde den Prozess aber viele weitere Jahre in die Länge ziehen, keine gute Perspektive für die betagte Klägerseite...
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