DEUTSCHE BANK WKN: 514000 ISIN: DE0005140008 Kürzel: DBK Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Bankenabgabe 2023: "Auch im kommenden Jahr droht der Kreditwirtschaft ein höherer Beitrag. Der SRB hatte wiederholt das Zielvolumen erhöht, zuletzt auf „ungefähr“ 80 Mrd. Euro. Rund 66 Mrd. Euro sind bereits im Topf, der bis ins Jahr 2023 hinein befüllt werden muss. Damit dürfte die Last im kommenden Jahr europaweit in ähnlicher Größenordnung ausfallen. In 2022 hat die DBK 736 Mio. gezahlt nach 547 Mio. in 2021... nun in 2023 also wohl auch ca. 700-800 Mio.; man kann nur hoffen dass die Messlatte nicht weiter erhöht wird, die Gefahr besteht nach den Unsicherheiten der letzten Monate.
Ganz einfach :) : "Der Jahresbeitrag der einzelnen Institute beläuft sich im Grundsatz auf den Anteil des Gesamtjahresbeitrags, der dem Verhältnis ihrer jeweiligen Passiva ohne Eigenmittel abzüglich gedeckter Einlagen zu den aggregierten Passiva ohne Eigenmittel abzüglich gedeckter Einlagen aller beitragspflichtigen Institute entspricht (Art. 103 Abs. 2 BRRD, § 12b Abs. 5 Satz 1 RStruktFG). Von dem individuellen Grundbetrag sind bestimmte Positionen abzuziehen, unter anderem gruppeninterne Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten, die durch institutsbezogene Sicherungssysteme abgesichert sind, und Förderdarlehen (Art. 5 Abs. 1 Delegierte VO). Verbindlichkeiten aus Derivatkontrakten sind im Einklang mit Art. 429 Abs. 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu bewerten (Art. 5 Abs. 3 Delegierte VO). Ergänzend hat die zuständige Abwicklungsbehörde, in Deutschland die FMSA, eine Risikoadjustierung nach Maßgabe der Delegierten VO vorzunehmen (§ 12b Abs. 5 Satz 2 RStruktFG). Die Delegierte VO benennt und konkretisiert dabei in Art. 6 vier Risikofelder, die zu berücksichtigen und nach Art. 7 zu gewichten sind (Risikoexponierung, Stabilität und Diversifizierung der Finanzierungsquellen, Relevanz eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems oder der Wirtschaft, von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren; siehe auch §§ 4 und 5 RStruktFV). Der individuelle Grundbetrag wird auf dieser Grundlage mit einem risikobezogenen Anpassungsmultiplikator vervielfältigt, der zwischen 0,8 (für risikoaverse Institute) und 1,5 (für risikogeneigte Institute) liegt (Art. 9 Delegierte VO). Für Institute unterhalb bestimmter Größenschwellen kommen Pauschalierungen zur Anwendung (Art. 10 Delegierte VO). "
Ja, ist ärgerlich. Aber die Alternative dazu wäre 8,5 Mrd. EUR Eigenkapital aufzutreiben. Entweder über Kapitalerhöhung (keine gute Idee) oder über angesparte Gewinne, was auch nicht wirklich praktikabel ist da die Aktionäre (wie Du) ständig nach mehr Divi und ARP schreien :) Im Grund genommen war also diese AT1-Strategie die einzige Möglichkeit, eine weitere Kapitalerhöhung zu vermeiden um die Kapitalvorgaben zu erfüllen.
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