DAX WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 Forum: Indizes Thema: Hauptdiskussion
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5. Nov, 04:08:29 Uhr,
Eurex
Kommentare 887.051
S
Sporthamburg2,
Sonntag 9:59 Uhr
0
Du hast mich also nach meiner Meinung gefragt. Dann antworte ich und du konterst,dass das ' nur' eine Meinung ist.
S
Sporthamburg2,
Sonntag 9:55 Uhr
0
Halte viel vom GG, aber es ist nicht unabänderlich. Aber deine Fakten sind falsch,denn in deinem Link wird nur erklärt wie sich das Bürgergeld begründet und nicht dass alle Menschen Anspruch drauf haben. Offensichtlich Fakt ist,dass momentan alle Menschen mit Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Bürgergeld haben. Du hast mich gefragt,wie ich das finde.Habe dir geantwortet,dass ich die jetzige Gesetzeslage nicht gut finde.
A
Abc12345,
Sonntag 9:53 Uhr
0
Einer 5 köpfigen Bedatfsgemeinschaft stehen per Amt so 3.000-4.000 Euro zu. Ohne jemals vorher einen Cent eingezahlt zu haben.
Das dürfte mehr sein, als was der Durchschnitt hier so zur Verfügung hat.
Müsst Ihr halt noch mal ne extra Schicht fahren
Sebjoker86,
Sonntag 9:45 Uhr
0
Du hast doch selbst in deinem eigenen Link stehen, warum das bei ukrainischen Flüchtlingen so gehandhabt wurde.
Sebjoker86,
Sonntag 9:44 Uhr
0
Erstens wird hier nur Bezug genommen auf das Grundgesetz und zweitens steht da nicht, dass der Flüchtling gleich anspruchsberechtigt ist. Und natürlich ist das eine Meinung genau wie deine Ansicht eine Meinung ist. Zusätzlich glaubst du anscheinend dass Gesetze nicht zu ändern sind obwohl sie dauernd aufgrund Meinungen geändert werden.
"nur Bezug genommen auf das Grundgesetz"? Aha...du scheinst nicht viel vom Grundgesetz zu halten.
Ich teile keine Ansichten, sondern stelle dir Fakten zur Verfügung.
Wie kommst du darauf, dass ich glaube Gesetze wären nicht zu ändern?
Sporthamburg2,
Sonntag 9:10 Uhr
0
Wenn du in deiner simplen Weise Recht hättest ,würde auch der Flüchtling,der noch keine Aufenthalterlaubnis hat Bürgergeld bekommen. Bekommt er aber nicht.
Sporthamburg2,
Sonntag 9:06 Uhr
0
Erstens wird hier nur Bezug genommen auf das Grundgesetz und zweitens steht da nicht, dass der Flüchtling gleich anspruchsberechtigt ist. Und natürlich ist das eine Meinung genau wie deine Ansicht eine Meinung ist. Zusätzlich glaubst du anscheinend dass Gesetze nicht zu ändern sind obwohl sie dauernd aufgrund Meinungen geändert werden.
Sebjoker86,
Sonntag 8:44 Uhr
0
"Das Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Fürsorgeleistung, durch welche der Staat seiner sich aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 GG ergebenden Verpflichtung zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum) gerecht wird."
Das steht so durchaus im Grundgesetz.
S
Sporthamburg2,
Sonntag 7:24 Uhr
0
Weil die Gesellschaft hier sich das erarbeitet hat und beschlossen hat sich den Luxus des Bürgergeldes zu leisten für ihre Bürger, nicht aber für die Bürger anderer Staaten.
Sebjoker86,
Sonntag 7:11 Uhr
0
Das steht so im Grundgesetz. Und warum auch nicht? man geht im gleichen Laden einkaufen und konsumiert die gleichen Produkten, also auch die gleichen Preise.
Es ist das Minimum dessen was der Sozialstaat leistet.
Sporthamburg2,
Sonntag 6:17 Uhr
1
Verstehe nicht,wieso ein Flüchtling ,auch mit Aufenthaltstatus, die gleichen Privilegien haben muss wie ein Staatsbürger. Da habe ich eine andere Meinung.
B
BlueStar22,
Sonntag 0:00 Uhr
0
Am Montag werden die letzten Sparpläne ausgeführt das könnte also schon der Boden der Korrektur gewesen sein. Letzten Monat war auch zum monatswechsel das tief erreicht worden
Sebjoker86,
Samstag 23:38 Uhr
0
Und was persönlich stört dich daran? Du hast ja geschrieben, dass du es nicht verstehst, aber dein Link liefert dir die Antwort. Heißt, es geht nicht darum, dass du es nicht verstehst, sondern dass es dich stört
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