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Kommentare 892.256
Sebjoker86
Sebjoker86, 3. Nov 10:52 Uhr
0

Hab ich nie geschrieben,dass ich mit der Höhe ein Problem habe. Habe geschrieben,dass sie eine andere Art der finanziellen Zuwendung erhalten sollen und das Bürgergeld Bundesbürgern mit deutschem Pass vorbehalten bleiben soll. Natürlich soll niemand ein menschenunwürdiges Leben leben.

Ob du es nun Bürgergeld oder "ukrainische Flüchtlingshilfe" nennst, ist hinsichtlich der Menschenwürde egal.
alterLachs
alterLachs, 3. Nov 10:47 Uhr
0

Das ist es ja was ich meine. In deinem Ursprungspost schreibst du, dass du nicht verstehst, warum (ukrainische) Flüchtlinge Bürgergeld bekommt. Fakt ist, dass es per Gesetz so geregelt ist. Du hast also lediglich ein Problem mit der Höhe und möchtest, dass sie weniger Geld bekommen und daher ein menschenunwürdiges Leben leben.

Du verdrehst hier Fakten und kommst mit Unterstellungen. Bitte lass das.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 10:38 Uhr
0

Das ist es ja was ich meine. In deinem Ursprungspost schreibst du, dass du nicht verstehst, warum (ukrainische) Flüchtlinge Bürgergeld bekommt. Fakt ist, dass es per Gesetz so geregelt ist. Du hast also lediglich ein Problem mit der Höhe und möchtest, dass sie weniger Geld bekommen und daher ein menschenunwürdiges Leben leben.

Hier habe ich verstehen im Sinne' dafür habe ich kein Verständnis für die derzeitige rechtliche Lage' gemeint.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 10:18 Uhr
0
Hab ich nie geschrieben,dass ich mit der Höhe ein Problem habe. Habe geschrieben,dass sie eine andere Art der finanziellen Zuwendung erhalten sollen und das Bürgergeld Bundesbürgern mit deutschem Pass vorbehalten bleiben soll. Natürlich soll niemand ein menschenunwürdiges Leben leben.
Sebjoker86
Sebjoker86, 3. Nov 10:09 Uhr
0

Halte viel vom GG, aber es ist nicht unabänderlich. Aber deine Fakten sind falsch,denn in deinem Link wird nur erklärt wie sich das Bürgergeld begründet und nicht dass alle Menschen Anspruch drauf haben. Offensichtlich Fakt ist,dass momentan alle Menschen mit Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Bürgergeld haben. Du hast mich gefragt,wie ich das finde.Habe dir geantwortet,dass ich die jetzige Gesetzeslage nicht gut finde.

Das ist es ja was ich meine. In deinem Ursprungspost schreibst du, dass du nicht verstehst, warum (ukrainische) Flüchtlinge Bürgergeld bekommt. Fakt ist, dass es per Gesetz so geregelt ist. Du hast also lediglich ein Problem mit der Höhe und möchtest, dass sie weniger Geld bekommen und daher ein menschenunwürdiges Leben leben.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 9:59 Uhr
0
Du hast mich also nach meiner Meinung gefragt. Dann antworte ich und du konterst,dass das ' nur' eine Meinung ist.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 9:55 Uhr
0
Halte viel vom GG, aber es ist nicht unabänderlich. Aber deine Fakten sind falsch,denn in deinem Link wird nur erklärt wie sich das Bürgergeld begründet und nicht dass alle Menschen Anspruch drauf haben. Offensichtlich Fakt ist,dass momentan alle Menschen mit Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf Bürgergeld haben. Du hast mich gefragt,wie ich das finde.Habe dir geantwortet,dass ich die jetzige Gesetzeslage nicht gut finde.
A
Abc12345, 3. Nov 9:53 Uhr
0

Das steht so im Grundgesetz. Und warum auch nicht? man geht im gleichen Laden einkaufen und konsumiert die gleichen Produkten, also auch die gleichen Preise. Es ist das Minimum dessen was der Sozialstaat leistet.

Einer 5 köpfigen Bedatfsgemeinschaft stehen per Amt so 3.000-4.000 Euro zu. Ohne jemals vorher einen Cent eingezahlt zu haben. Das dürfte mehr sein, als was der Durchschnitt hier so zur Verfügung hat. Müsst Ihr halt noch mal ne extra Schicht fahren
Sebjoker86
Sebjoker86, 3. Nov 9:45 Uhr
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Wenn du in deiner simplen Weise Recht hättest ,würde auch der Flüchtling,der noch keine Aufenthalterlaubnis hat Bürgergeld bekommen. Bekommt er aber nicht.

Du hast doch selbst in deinem eigenen Link stehen, warum das bei ukrainischen Flüchtlingen so gehandhabt wurde.
Sebjoker86
Sebjoker86, 3. Nov 9:44 Uhr
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Erstens wird hier nur Bezug genommen auf das Grundgesetz und zweitens steht da nicht, dass der Flüchtling gleich anspruchsberechtigt ist. Und natürlich ist das eine Meinung genau wie deine Ansicht eine Meinung ist. Zusätzlich glaubst du anscheinend dass Gesetze nicht zu ändern sind obwohl sie dauernd aufgrund Meinungen geändert werden.

"nur Bezug genommen auf das Grundgesetz"? Aha...du scheinst nicht viel vom Grundgesetz zu halten. Ich teile keine Ansichten, sondern stelle dir Fakten zur Verfügung. Wie kommst du darauf, dass ich glaube Gesetze wären nicht zu ändern?
S
Sporthamburg2, 3. Nov 9:10 Uhr
0
Wenn du in deiner simplen Weise Recht hättest ,würde auch der Flüchtling,der noch keine Aufenthalterlaubnis hat Bürgergeld bekommen. Bekommt er aber nicht.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 9:06 Uhr
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Erstens wird hier nur Bezug genommen auf das Grundgesetz und zweitens steht da nicht, dass der Flüchtling gleich anspruchsberechtigt ist. Und natürlich ist das eine Meinung genau wie deine Ansicht eine Meinung ist. Zusätzlich glaubst du anscheinend dass Gesetze nicht zu ändern sind obwohl sie dauernd aufgrund Meinungen geändert werden.
Sebjoker86
Sebjoker86, 3. Nov 8:45 Uhr
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Aber ich lasse dir gerne deine Meinung.

Das was du äußerst, ist eben nur Meinung - mehr nicht.
Sebjoker86
Sebjoker86, 3. Nov 8:44 Uhr
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Das steht auch nicht im Grundgesetz.

"Das Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte, bedarfsorientierte Fürsorgeleistung, durch welche der Staat seiner sich aus Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 GG ergebenden Verpflichtung zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein (Existenzminimum) gerecht wird." Das steht so durchaus im Grundgesetz.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 7:27 Uhr
0
Aber ich lasse dir gerne deine Meinung.
S
Sporthamburg2, 3. Nov 7:26 Uhr
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Das steht auch nicht im Grundgesetz.
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